Steuerrecht Umbau/Renovierung eines Abstellraums zu einem Homeoffice Hilfe bei Abschreibung

Ein angestellter Vertriebsleiter modernisiert einen bis dato genutzten Abstellraum zum neuen Homeoffice. Bei einem 2001 gebauten Haus wurde ein 30m² Raum bisher nur als Abstellraum genutzt. Der Abstellraum hatte ein ein Fenster, Steckdosen, TV-Anschluss, Isolation in den Wänden und im Dachbereich, Fußbodenheizung in Vorbereitung und die Wände waren mit Regips fertig hergestellt. Auf Grund einer beruflichen Veränderung hat der Verkaufsleiter in 2Jahren Arbeit den Raum umgebaut und modernisiert. Es wurden größere Fenster eingebaut, aufgrund von falsch angebrachter Isolation wurden alle Wände innen geöffnet, Wände und Dachbereich neu isoliert, neue Vorhänge angebracht, Holzdecke eingezogen, Raum neu verputzt, neue Fließen verlegt etc. Nun hat der Verkaufsleiter die entstandenen Kosten in deiner Steuererklärung als Umbaukosten in Abzug gebracht.

Frage: Muss der Vertriebsleiter dieser Umbau auf 50Jahre abschreiben oder kann er die Kosten bei der Steuererklärung auf einmal geltend machen

Salvele Bernd Haug,

schau hier :
http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

Egal was man macht, (verbessern, vergolden, oder einfach renovieren), es geht immer nur
um den Raum und was zu dessen Nutzung notwendig ist.

Welche Dinge notwendig sind und anerkannt werden, bzw. welche absetzbar sind und in
welchem Zeitraum, hängt oft vom Einzelfall ab.

In diesem Fall und bei diesem Umfang der „Nutzbarmachung“, rate ich zu einem
Steuerberater.
Kostet zwar etwas aber kann sich schnell rechnen, wenn Einkommen und alles absetzbare
bestimmte Grenzen über, oder unterschreiten.

Steuerprogramme können bedingt auch helfen, aber sind nicht auf Sonderfälle getrimmt.

Viel Erfolg und Gruß.

                                   Patrik Steinbrenner.

Hallo Patrick,

die Frage bezog sich auf die Abgrenzung aktivierungspflichtigen Aufwandes von laufender Instandhaltung.

Schöne Grüße

Dä Blumpeder

Hallo,

ich bin der Meinung, man kann dieses steuerlich absetzen.
Wie schon geschreiben worden ist, wenn man sich sicher sein will, einen S-Berater hinzuziehen. Dann ist man auf der sicherern Seite.

MfG Schwarze

Hallo charly77,

die Frage bezieht sich nicht darauf, ob, sondern darauf, wie viel „abgesetzt“ werden kann: Laufender oder aktivierungspflichtiger Aufwand? „Absetzen“ in einer Summe oder mit 2% p.a.?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder