Steuerrecht untermiete

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Steuerrecht bei Untermiete.
Da ich nur einen befristeten Arbeitsplatz habe, möchte ich gern, für ein Jahr, zur Untermiete bei einer allein erziehenden Frau einziehen. Allerdings möchte ich auch vermeiden, dass ihre Gutmütigkeit mit möglichen steuerlichen Nachteilen „bestraft“ wird.
Gibt es hier irgendwelche „Steuerfallen“ auf die ich achten muss?
Kann ihre aktuelle Steuerklasse 2 (getrennt lebend, allein erziehend) durch meinen Einzug als Untermieter irgendwie umgestuft werden. Oder gibt es hier andere Nachteile die ihr entstehen könnten?

Für ihre Hilfe vielen Dank vorab.

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Steuerrecht bei Untermiete.
Da ich nur einen befristeten Arbeitsplatz habe, möchte

ich

gern, für ein Jahr, zur Untermiete bei einer allein
erziehenden Frau einziehen. Allerdings möchte ich auch
vermeiden, dass ihre Gutmütigkeit mit möglichen

steuerlichen

Nachteilen „bestraft“ wird.
Gibt es hier irgendwelche „Steuerfallen“ auf die ich

achten

muss?
Kann ihre aktuelle Steuerklasse 2 (getrennt lebend,

allein

erziehend) durch meinen Einzug als Untermieter

irgendwie

umgestuft werden. Oder gibt es hier andere Nachteile

die ihr

entstehen könnten?

Für ihre Hilfe vielen Dank vorab.

Hallo!

Es kann tatsächlich zu Problemen kommen, denn das
Finanzamt wird bei ihnen eine Hausgemeinschaft
annehmen. In diesem Fall wird der
Alleinerziehendenentlastungsbetrag (Steuerklasse 2)
nicht gewährt. Die Darstellung der Untervermietung muß
sehr glaubhaft sein. Das bedeutet auch, dass die Miete
als Einnahme versteuert werden muß.
Da der Fall recht komplex sein kann, sollten Sie einen
Steuerberater aufsuchen und das Problem im Detail
durchgehen.
Gruß

Guten Abend,

steuerrechtlichen Fallen gibt es hier nicht. Ihre Vermieterin muss lediglich ihre Miete als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt angeben. Natürlich kann sie auch sämtliche Kosten, die ihr als Vermieter entstehen dagegen rechnen. Somit bleibt entweder ein Gewinn oder ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung übrig. Diese Summe wird dann zu ihrem normalen Einkommen dazugezählt und darauf dann die Steuer bezahlt. Wenn sie jetzt keine Steuern bezahlt, kann es natürlich durch die Einnahme zu einer Steuerlast führen. Oder wenn sie Beihilfe wie Hartz IV bezieht, wird ihr das Einkommen natürlich dagegengerechnet. Ich hoffe, ich konnte ihnen helfen. LG Bea

Guten Tag zurück

Also zunächst hat eine Vermietung überhaupt nichts mit einer persönlichen Steuerklasse zu tun.

Und ob der vermieter alleinerziehend oder verheiratet oder getrennt lebend ist, auch nicht.

Auch hat eine (Unter-)Vermietung nichts mit Gutmütigkeit zu tun, sondern lediglich mit Verdienstabsichten.

Solang ein vernünftiger Mietvertrag vorgelegt werden kann, ein tatsächlich eigenständig zugänglicher und abgeschlossener Raum zur Untermiete zur Verfügung gestellt wird (kein sog. Durchgangszimmer), die Miete lt. Vertrag regelmäßig gezahlt wird, sollten hier keinerlei Probleme entstehen.

Stellt sich später etwa heraus, dass durch das Mietverhältnis ein persönliches Verhältnis entstanden ist, so kann man dann evtl. in späteren Zeiträumen darüber diskutieren, ob der Vermieter noch als „alleinerziehend“ anzusehen ist oder nicht.

Hallo,

schwierige Frage. Es ist tatsächlich so, dass die alleinerziehende Frau die Steuerklasse 2 verliert wenn sie gemeinsam mit einem Lebenspartner zusammen wohnt (Es wird eine „Haushaltsgemeinschaft“ unterstellt). Diese Problematik stellt sich sogar schon dann, wenn im Haushalt der alleinerziehenden Frau ein volljähriges Kind mit vollem eigenen Eikommen wohnt.

In Deinem Fall wäre es also dringend notwendig zu Beweisen, dass Du kein Lebenspartner bist. Auf jeden Fall muss ein Untermietvertrag geschlossen werden, der dann auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Regelmäßige, pünktliche Mietzahlung auf das Konto der Frau. Die Miete muss für eine Untervermietung üblich sein.

Nachzulesen im § 24b Abs. 2 EStG

Sonnige Grüße von Soni