Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Steuerrecht bei Untermiete.
Da ich nur einen befristeten Arbeitsplatz habe, möchte ich gern, für ein Jahr, zur Untermiete bei einer allein erziehenden Frau einziehen. Allerdings möchte ich auch vermeiden, dass ihre Gutmütigkeit mit möglichen steuerlichen Nachteilen „bestraft“ wird.
Gibt es hier irgendwelche „Steuerfallen“ auf die ich achten muss?
Kann ihre aktuelle Steuerklasse 2 (getrennt lebend, allein erziehend) durch meinen Einzug als Untermieter irgendwie umgestuft werden. Oder gibt es hier andere Nachteile die ihr entstehen könnten?
Für ihre Hilfe vielen Dank vorab.