Steuerrecht , Unternehmensgründung

Liebe Expertin,
Lieber Experte,

person A hat ein Gewerbe angemeldet, erstmal Nebenberuflich .Vorerst möchte Sie Hartz 4 aufstocken, später ist eine Vollzeittätigkeit nicht ausgeschlossen.Dies kann Sie jetzt noch nicht wissen, wie es sich entwickelt. Jetzt hat Sie das Formular vom Finanzamt in der Hand „Fragebogen zur Steuerlichen erfassung“. Wenn sie jetzt von der Kleinunternehmner Regelung gebrauch mache, kann sie im 3-em Jahr davon aussteigen? Fließt das Hartz 4 bei der Einkommensberechnung in die 17.500 EUR /1.Jahr? Anderseits, wenn sie darauf verzichte, was ändert sich?Ist die Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung aufwendig? Person A möchte gerne lernen ohne Steuerberater auskommen, weil sie kein Geld erstmal hat,und alles einfach halten.Wie ist das it der Eröffnungsbillanz?.Danke, LG, Armin

Lieber Armin,
auf die Kleinunternehmerregelung kann man gegenüber dem FA jederzeit wieder verzichten. Hartz4 ist eine Grundsicherung und hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Bei der Berechnung der Einkommenssteuer findet hartz4 wohl irgendwie Berücksichtigung, ich weiß aber nicht in welchem Umfang. Allerdings ist mir eine Kombinationsmöglichkeit von Hartz4 und Selbständigkeit gänzliich unbekannt. Ob das geht, beantwortet das Jobcenter bzw. ob ein ‚Zuschuss‘ zur Selbständigeit dann noch Hartz4 ist, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall (vorher) beim zuständigen Finanzamt und Jobcenter nachfragen. Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen macht nur Sinn, wenn man auch entsprechende Umsatzsteuer-Ausgaben hat. Das muss man sich ausrechnen, inwieweit sich das lohnt. Lästig sind die Meldungen schon. Wenn Sie Existenzgründer sind, sollten Sie vielleicht es erst einmal mit der Kleinunternehmerregelung ausprobieren. Sobald Sie den kaufmänischen und steuerlichen Durchblick haben, können Sie das ja ändern. Eröffnungsbilanz? Denke mal, dass Sie nebenberuflich erst einmal ganz simpel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung beginnen (sollten). Bilanzen sind was für kaufmännische Profis, Steuerberater, etc. -> Fördern die Jobcenter nicht Weiterbildungen für potentielle Existenzgründer? Unbedingt wahrnehmen! Gruß, Daniela

Hallo,
Gewerbe ist Gewerbe, kein Nebengewerbe, die Einkünfte werden zusammen gerechnet, Hartz 4 angerechnet, wenn sie die Kleinunternehmerregeung wählt, darf sie keineUmsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer abziehen, je nach Gewerbe ggfl. ein Nachteil, an dieses Entscheidung ist sie 5 Jahre gebunden! Die Anmeldung ist nicht aufwendig, die Umsatzsteuer aber ohne Fachwissen nicht zu überschauen, ausser es handelt sich um wirklich einfache Umsätze. Die Eröffnungsbilanz kann einfach je nach Status mit Nullen versehen ausgefüllt werden, vorausgestzt es gibt kein Vermögen und keine Schulden bei der Neugründung, sonst sind diese natürlich aufzunehmen, dier Gliederung können Sie googlen unter § 266 HGB, die Firma selbst braucht zunächst bicht zu bilanzieren, diese kann zunächst nach § 4 ESTG als Einnahmen /Überschussrechnung geführt werden, ich denke aber, dass es ohne Steuerberater nicht gehen wird. Beginnen können Sie natürlich ohne. Die Gewerbeeinnahmen 17.500 haben mit den privaten zunächst nichts zu tun, nur bei der Einkommensteuer werden diese dann zusammen gerechnet.

Grüße

AL

Hallo armin

also wie sich das mir hartz 4 vehällt weis ich nicht ,aber wenn ein Gewinn unter 50000euro im jahr liegt braucht man keine Bilanz,Ich mache ja auch die Steuer für eine Bekannte ich nehme das Programm von Buhl einnahme überschussrechnung das reicht vollkommen aus .Hoffe die Auskunft reicht dir ,aber das andere kann ich leider nicht beantworten lg Tine

Hallo.
Bedaure, kann ich nix zu sagen.
Gruß

Hallo Armin!
Wenn ich deine Nachricht lese, glaube ich, dass du ein totaler Laie bist, was das Steuerrecht betrifft. Als Laie ist es meiner Meinung nach keinesfalls empfehlenswert sich ohne Unterstützung durch ein Steuerbüro selbständig zu machen. Da gibt es Einiges zu beachten. Umsatzsteuervoranmeldungen kann man schon selbst machen, aber mit den Jahressteuererklärungen würde ich auf jeden Fall einen Steuerberater beauftragen. Auch im Vorfeld würde ich mich beraten lassen, um z. B. so Sachen zu klären, wie eine Ausgangsrechnung deiner Firma auszusehen hat.
Deine Frage zur Kleinunternehmerregelung bezieht sich wohl auf § 19 UStG… Hierbei ist sehr wichtig, dass du in deinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, sonst musst du sie nämlich an das Finanzamt abführen, obwohl du Kleinunternehmer bist und somit keine Vorsteuer abziehen darfst.
Aus steuerrechtlicher Sicht musst du dir wegen Hartz 4 meines Erachtens keine Sorgen machen, dass das bei irgendwelchen Umsatz- oder Einkunftsgrenzen mitzählt.

MfG Tagliatelle78

Hallo Armin,
grundsätzlich empfiehlt sich bei einer Existenzgründung immer eine ausführliche Beratung beim Steuerberater. Trotzdem habe ich natürlich vollstes Verständnis, wenn A dafür zunächst die finanziellen Mittel fehlen.

Schon das Thema „Kleinunternehmer“ erfordert dazu ein paar Grundkenntnisse. Kleinunternehmer ist, wer im abgelaufenen Jahr weniger als 17.500 Euro Einnahmen hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro einnimmt. Diese Prüfung muss zu Beginn jedes Kalenderjahres durchgeführt werden. Im Gründungsjahr gilt etwas anderes. Hier ist nur die Umsatzprognose zu Beginn der Tätigkeit maßgeblich. Wird der Umsatz des ersten Jahres (bis 31.12.) voraussichtlich weniger als 17.500 Euro betragen, ist man Kleinunternehmer. Hat man die Tätigkeit nicht am 01.01. aufgenommen, sondern während des Jahres, dann muss der Betrag von 17.500 Euro umgerechnet werden. Wenn man z.B. am 01.09. anfängt, dann sind es bis zum 31.12 noch 4 Monate. Somit liegt die Kleinunternehmergrenze bei 17.500 x 4/12 = 5.833,33 Euro.

Die HartzIV-Leistungen zählen nicht zum Umsatz.

A kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, ist daran dann aber für 5 Jahre gebunden. Der Verzicht muss nicht gleich im ersten Jahr ausgeübt werden sondern z.B. auch erst im dritten Jahr. Ab da zählen dann aber die fünf Jahre Bindung.

Ob sich der Verzicht empfiehlt oder nicht, ist unabhängig von der Kompliziertheit einer Umsatzsteuervoranmeldung, ein eigenes umfangreiches Thema. Grundsätzlich gilt, dass sich der Verzicht in der Regel nicht lohnt, wenn die Kundschaft vorwiegend aus Privatpersonen besteht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Eine Eröffnungsbilanz ist nicht zu erstellen, wenn A sich für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart entscheidet.

Gruß
Rolf

Auf die Kleinunternehmerregelung kann man jederzeit verzichten. Das gilt dann für ein komplettes Jahr und bindet für fünf Jahre. Hartz 4 gehört nicht in die Umsätze, nur betriebliche Umsätze. Wenn man ein Jahr über 17.500 ist, im man im Folgejahr in der Regelbesteuerung. Maßgeblich ist der Umsatz, nicht etwa nur der Gewinn. Wenn man auf die Regelung verzichtet, kann man die Umsatzsteuer, die in eigenen Einkäufen steckt, von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen (Vorsteuer). Der Verzicht lohnt sich also nur, wenn hohe Anschaffungskosten für NEUE Ausrüstung oder laufende Einkäufe anfallen (Handel), nicht bei Dienstleistungen, die ohne solche erbracht werden. Und man muss sehen, was für Kunden man hat. Bei Endverbrauchern muss man die USt zusätzlich im Preis durchsetzen und/oder sie geht von den eigenen Einnahmen und damit vom Gewinn ab. Unternehmen als Kunden sind meist nicht durch USt belastet, weil sie sie sich als Vorsteuern zurück holen können, da kann man sie obenauf packen. Für den Start und den Jahresabschluss würde ich einen Steuerberater oder mindestens dringend ein Gründerseminar von IHK, HWK oder einer kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaft empfehlen. Da kriegt man auch mit, wie man USt-Voranmeldungen erstellt und was für Aufzeichnungen man führen muss. Schließen Sie Ihren Elektroherd oder Ihre Sauna selbst an (ist billiger) oder lassen Sie das einen Fachmann machen?

Hallo,

  1. Hartz IV hat mit der Umsatzgrenze des Kleinunternehmers nichts zu tun
  2. Eröffnungsbilanz braucht Sie keine als Kleinunternehmer
  3. Die Umsatzstseuervoranmeldung, die zunächst monatlich abzugeben ist, ist nicht schwer zu erstellen
  4. Bitte dringend zum Info-Center des Finanzamts gehen, die helfen weiter, wenn man kein Geld hat um zum Steuerberater zu gehen. Der scheint zunächst auch noch nicht nötig zu sein.
    Bei weiteren Fragen gerne noch mal melden.
    Offensichtlich ist die „Person A“ sehr unbedarft was das angeht :smile:
    Gruß
    Ralf

Hallo und Entschuldigung für die späte Antwort.

Zunächst einmal: Was auf die Leistungen der Arbeitsagentur angerechnet wird und was nicht, kann die Arbeitsagentur am Besten beantworten. Daher dort einmal nachfragen, zumal die Nebentätigkeit auf jeden Fall anzumelden ist.

Es ist dringend anzuraten die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, da die Beantwortung konkreter Fragen so (mittels Internet) nicht möglich ist. Zur korrekten und letztlich auch günstigsten Lösung kommt man nur, wenn der Sachverhalt umfassend und von einer fachkundigen Stelle (= Steuerberater) geprüft wurde. Wenn man ein schlüssiges Unternehmenskonzept hat und sich genügend Kunden finden, dann hat man die Kosten des Steuerberaters auch schnell wieder eingenommen.

Mit welchen Kosten zu rechnen ist, kann der jeweilige Steuerberater dann sagen. Fragen schadet da nichts.

Wenn nicht klar ist welche Steuerberater in der Umgebung sind, hilft ein Anfruf bei der örtlichen Steuerberaterkammer oder hier im Suchfeld rechts unten: http://www.bstbk.de/de/index.html

Grüße.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

UStG: Die Einzelheiten findest Du in § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz).

ESTG: Die Einzelheiten zur Steuerbefreiung der Arbeitslosenhilfe bzw Arbeitslosengeld findest Du in § 3 Nr,2 EStG (Einkommensteuergesetz).
Wenn Du (bzw Person A) etwas lernen willst, dann schau Dir die Gesetzestexte an unter
www.gesetze-im-internet.de.
Gruß, RHG.

PS: Ich war verreist, deshalb die späte Antwort.