Hallo !
Nehmen wir an : Es wurde für ein Haus in dem ein Gewerbebetrieb angemeldet wurde und welches verkauft wurde - eine Steuerrückstellung gebildet.
Nehmen wir an : Aus dem Verkauf wurde ein Gewinn erzielt.
Nehmen wir an : Wie würde sich der Gewinn darstellen : Wert Verkauf -Wert des Hauses bei der Anschaffung / Erbe
Nehmen wir an : was wenn der Wert des Hauses bei der Anschaffung / Erbzeitpunkt nicht richtig dargestellt wurde ( z.B. Verkehrswert )
Nur anzunehmende Frage : wäre die ( falsch berechnete ) Rückstellung nach z.B. 10 Jahren noch korrigierbar ?
Vielen herzlichen Dank für Eure Diskussionsbeiträge !