Guten Tag. Eine theoretische Frage zur Strafe bei nicht angegebenen (hinterzogenen) Steuern:
Person X hat die letzten 5 Jahre jährlich 1.600€ Gewinn den er nebenbei erzielte nicht versteuert.
Sprich ca. 500€ jährlich „hinterzogen“.
Gesamtsumme also 2.500 - 3.000€.
Wird die Strafe der Tagessätze nun mit der Gesamtschuld (2,5-3.000€) berechnet oder 5 (für 5 Jahre) mal mit 500€?
Die höhe ist ja nicht ganz unwichtig in Bezug auf die höhe der Tagessätze, oder?
Wenns jährlich gerechnet wird zb. so wäre die Strafe ja deutlich höher oder?
Kann da jemand was zu sagen?
Ich bin gerade mit meinem Kollegen am diskutieren dadrüber, er sagt so, ich sag so…
Was ist richtig?
Dankeschön