Steuerstrafe, Tagessatz wie genau Berechnen?

Guten Tag. Eine theoretische Frage zur Strafe bei nicht angegebenen (hinterzogenen) Steuern:

Person X hat die letzten 5 Jahre jährlich 1.600€ Gewinn den er nebenbei erzielte nicht versteuert.

Sprich ca. 500€ jährlich „hinterzogen“.

Gesamtsumme also 2.500 - 3.000€.

Wird die Strafe der Tagessätze nun mit der Gesamtschuld (2,5-3.000€) berechnet oder 5 (für 5 Jahre) mal mit 500€?

Die höhe ist ja nicht ganz unwichtig in Bezug auf die höhe der Tagessätze, oder?

Wenns jährlich gerechnet wird zb. so wäre die Strafe ja deutlich höher oder?

Kann da jemand was zu sagen?

Ich bin gerade mit meinem Kollegen am diskutieren dadrüber, er sagt so, ich sag so…
Was ist richtig?

Dankeschön

Hallo!

In aller Regel wird bei solchen Kleckerbeträgen entweder die Sache einfach veranlagt (keine Einschaltung der Strafsachenstelle, lediglich Änderung der Bescheide und Verzinsung) oder das Verfahren gegen Strafbefehl eingestellt. Ein Strafbefehl orientiert sich meist an der Höhe der hinterzogenen oder verkürzten Steuer. Also rechne mal mit höchstens ca. 3.000 € Strafbefehl.

Schöne Grüße!

Ah okay, das sind also noch Kleckerbeträge^^?

Danke für die Info erst einmal.

Ich hätte jetzt nur gedacht wäre ja irgendwie zuviel des Guten falls man für jedes Jahr 500€ Versäumnis zb. 20 Tagessätze zahlen müsste pro Jahr.

Also werden die „Versäumnisse“ der letzten Jahre schon eher zusammen gerechnet und in einem Rutsch sozusagen „bestraft/ bearbeitet/ bezahlt“ ?

Wie gesagt:

Bei 500 € schaltet sich die Strafsachenstelle in der Regel nicht ein.

Da muss ich dich leider noch fragen was die „Strafsachenstelle“ überhaupt ist und welche Funktion diese ganz genau hat?:wink:

Danke

Die Strafsachenstelle heißt auch manchmal anders, das ist die Abteilung oder das spezialisierte Finanzamt, das die Strafsachen (Steuerhinterziehungsfälle) bearbeitet. Wenn die Strafsachenstelle eingeschaltet wird, wird auch in der Regel die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und dann werden Strafbefehle verhängt oder es landet vor Gericht.

Strafsachen eben.

Strafsachen berühren das Strafgesetzbuch und die Strafgerichtsbarkeit, in der Schwelle darunter verbleibt es bei den Steuergesetzen und der Finanzgerichtsbarkeit. Letzteres ist deutlich vorteilhaft.

Danke aufjedenfall für deine Antworten, hast sehr geholfen.

Aber man ist das Thema Steuern komplex und zum extrem undurchsichtig…

Gibt sicher Sachen/Einnahmen die man versteuern muss von denen 80% der Deutschen keinen Schimmer haben das man sie versteuern muss^^

Glaube ich eher nicht. Den meisten Leuten ist doch klar, dass man sein Einkommen versteuern muss. Natürlich versuchen manche, dies zu vermeiden, aber im Endeffekt ist den meisten dabei durchaus klar, dass sie sich außerhalb des Gesetzes bewegen, wenn sie Schwarzgeld einstreichen.

Letztens sogar irgendwo gelesen das man sogar Verkäufe die man auf Ebay tätigt versteuern muss…

Also da bin ich mir sicher wissen es nur wenige…

Ist ja auch so nicht richtig.

Private Veräußerungsgeschäfte nur unter eher seltenen Umständen, besteuert werden in der Regel nur Leute, die gewerblich auf Ebay handeln.

Wenn du deine aus der Kindheit stammende Briefmarkensammlung oder den Inhalt deines Kleiderschrankes auf Ebay versilberst, bleibt dies steuerfrei.

Und gewerbliche Händler wissen das normalerweise, auch wenn sie sich anschließend empören. Aber den meisten Leuten ist das irgendwie klar, dass man Einkünfte versteuern muss.

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