Hallo,
Ich habe kürlzlich eine Steuernummer erhalten die rückwirkend ab dem 6. April 2020 gilt. Was die Voranmeldung angeht, scheint die Sache so weit klar zu sein dass alle Verkäufe (d.h alle lieferungen die ab dem 6. durchgeführt wurden) anzugeben sind und das jeweils für den Monat April, dann ab dem ersten für den Monat Mai usw.
Nur was ist mit den Einkäufen die ich vor dem 6. April getätigt habe?
Praktisches Beispiel:
Wenn ich en T-Shirt vor dem 6. April gekauft habe und 19% an MwSt gezahlt habe (und das auch so auf der einkaufsrechnung ausgewiesen wird) und dieses nach dem 6. April verkaufe mit 19% MwSt, dann darf ich auf der vornmeldung ja nur das zweite angeben.
Aber wie bekomme ich in diesem Fall die 19% zurück die ich ja bereits beim Einkauf gezahlt hatte. Oder entgeht mir etwas wichtiges?Hängt das mit dem Steuersignal zusammen?
Ich hab als Anfangsdatum meinen ersten Verkauf genommen aber vielleicht hätte ich ja das Datum meines ersten Einkaufs nehmen sollen.
Danke im Voraus.