Nein, das verstehst du falsch.
Wenn er einen inländischen Kunden für 200 € beliefert und dafür 100 € inländische Vorleistungen bezieht,
dann rechnet er ab: 200 € + 23 % USt = 246 €
Den Bezug der Vorleistungen rechnet sein Lieferant ab: 100 € + 23 % USt = 123 €
Jetzt meldet er seine Umsatzsteuer an und führ an das Finanzamt ab:
46 € USt abzgl. 23 € Vorsteuer = 23 €
In der Kasse verbleiben bei ihm: 246 € - 123 € Vorleistung - 23 € aus der Umsatzsteuervoranmeldung = 100 €.
Wenn er einen deutschen Kunden beliefert, rechnet er ab: 200 € steuerfrei, da innergemeinschaftliche Lieferung.
Er bezahlt trotzdem für seine Vorleistung 100 € zzgl. 23 % USt = 123 €
Er lässt sich 23 € Vorsteuer erstatten.
In der Kasse hat er 200 € abzgl. 123 € zzgl. 23 € Vorsteuererstattung = 100 €.
Du siehst, es bleibt +/- 0