Stiefkind mitversichert?

Hallo,
in den Details meiner Haftplichtversicherung steht das Stiefkinder mitversichert sind, sofern sie im gleichen Haushalt leben.
Das Kind ist nun aber noch bei seinem leiblichen Vater offiziell gemeldet. Sorgerecht und Umgang sind 50/50% geregelt.
Überwiegend lebt es aber bei seiner Mutter und mir (Wir sind nicht verheiratet).
Greift nun meine Versicherung auch für das Kind? Oder muss die Adresse mit meiner übereinstimmen?
Danke!

Frage deine VS, nur die kann es vertragsrechtlich beurteilen.
Es kommt nicht auf die Meldeadresse (allein)an, sondern wo das Kind sich überwiegend aufhält. Und wenn das überwiegend bei Euch ist, dann sollte die VS auch kaum etwas einzuwenden haben und im Fall der Fälle auch haften.
Aber fragen und abklären musst du es schon dort. Nur dort :blush:

MfG
duck313

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Wieso ist es dann ein Stiefkind?

Weil man heute nicht mehr zwingend verheiratet sein muss, um eine Familie zu bilden.

Damit die Gesetze angewendet werden können aber schon.

Auch nicht unbedingt. Wesentlich ist wirklich der Lebensmittelpunkt.

Ich misstraue Versicherungen und „glaube“ nicht, dass sie bei beliebig oft Partnerwechsel beliebig viele Kinder kostenlos mitversichern.

Hallo,
die Bedingungen der Haftpflichtversicherer sind häufig recht unterschiedlich ausgestaltet. Darum: Um eine verbindliche Antwort zu erhalten empfiehlt sich die Rückfrage beim jeweiligen Versicherer.
In der Regel ist es so: Wenn es sich um einen Familientarif handelt, sind die Kinder (eigene, die des Partners, Adoptiv- und Stiefkinder mitversichert). Solange die Kinder Minderjährig sind, spielt der Wohnort meist (abhängig vom Versicherer) keine Rolle. Bei Volljährigen Kindern gilt häufig: Mitversichert solange in Schul- oder Berufsausbildung - das ist dann ebenfalls unabhängig vom Wohnort. Andere Gesellschaften versichern sogar Volljährige Kinder mit unabhängig von Schul- oder Berufsausbildung, solange diese im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben.
Es gibt also viele unterschiedliche Regelungen. Darum, wie oben erwähnt: Am besten beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler nachfragen.

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Ach, du Schei*e! Nicht verheiratet bedeutet also Promiskuität? Vielleicht ist das irgendwo in tiefster Provinz noch so (was ich aber auch nicht glaube), in erschlossenen Gebieten aber nicht.

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Habe nachgefragt. Und es ist so, auch wenn wir nicht verheiratet sind und das Kind nicht von mir adoptiert wurde, ist es mitversichert. Auch der gemeldete Wohnort spielt keine Rolle. Wurde mir noch einmal bestätigt.
Das zählt bei meiner Versicherung (Die Haftpflichtkasse) für die Haftpflicht- und für die Unfallversicherung.

Danke noch einmal an alle!

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