Stiftungsmittel

Wo sind die gesetzlich verankert? Hat das was mit Hartz 4 zu tun oder mit Sozialgeld/Sozialhilfe oder is das Thema für sich?

Was ist eine Stiftung?
Hallo crazymum,

Wo sind die gesetzlich verankert? Hat das was mit Hartz 4 zu
tun oder mit Sozialgeld/Sozialhilfe oder is das Thema für
sich?

das ist ein Thema für sich.
Um dich zu informieren, was überhaupt eine Stiftung ist, empfehle ich

http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung

Gruß
Birgit

Hallo,

ich weiß nicht genau, welche Stiftungsmittel du meinst, offensichtlich aber welche im sozialen Bereich.

Hilft dir dies weiter?
„4. Für arbeitslose Frauen (ALG 1) oder Frauen Umwandlung des Arbeitslosen- bzw.
während der Ausbildung/beruflichen Unterhaltsgeldes in Mutterschaftsgeld.
Weiterbildung:
Für Frauen mit ALG 2: Weiterzahlung durch ARGE.
5. Für Frauen, deren Arbeitsverhältnis Wie 1. oder 2.; aber Krankenkasse bzw.
während der Schwangerschaft Bundesversicherungsamt zahlt auch den zulässig aufgelöst wurde: Arbeitgeberzuschuss aus.
Anträge und Auskünfte:
bei den jeweiligen Krankenkassen
5. Stiftungsmittel
Bundesstiftung „Mutter und Kind” (bis zur Geburt beantragen)
Einmalige finanzielle Hilfe für Schwangere mit geringem Einkommen kann bei der Bundesstiftung beantragt werden. Auf diese Hilfe besteht kein Rechtsanspruch. In anerkannten Beratungsstellen kann ein Antrag auf Grundlage eines Beratungsge-sprächs gestellt werden; von der Beratungsstelle wird der Antrag an das Stiftungs-büro in Hannover weitergeleitet, wo zentral über die Bewilligung entschieden wird. Der Antrag kann zu jeder Zeit der Schwangerschaft gestellt werden. Es ist aber rat-sam, das möglichst frühzeitig zu tun (sonst kein Geld für Umstandskleidung).
Landesstiftung „Familie in Not“
Zweck der Landesstiftung ist es, vorrangig kinderreichen Familien, Alleinerziehen-den und werdenden Mütter zu helfen, die überwiegend unverschuldet in eine finan-zielle schwierige Notlage geraten sind. Hierzu zählen vor allem Arbeitslosigkeit, Krankheit, Geburt eines weiteren Kindes und Tod eines Familienmitgliedes. Vorrau-setzungen der Selbsthilfe sind ferner, dass andere Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und ein Wille zur Selbsthilfe des/der Antragssteller/in erkennbar ist oder die Hilfe der Stiftung einen entscheidenden Schritt zur Selbsthilfe darstellt.
Anträge und Auskünfte:
Beratungszentrum Gifhorn der AWO, Tel. 0 53 71/ 72 47 41“

Quelle: http://www.awo-bs.de/fileadmin/downloads/Hilfsangebo…

Offenbar ist die AWO (in deiner Stadt/deinem Kreis) hier Ansprechpartner oder kann dir evtl. weiterhelfen.

Gruß, kristine