Hallo,
werde daraus nicht ganz schlau. eine Stille geselschaft wird
ja nach aussen nicht sichtbar. Es gibt aber ein Konit
Einalgenkont. Dies ist doch in einer Bilanz erkentlich, oder
etwa nicht?
die Position wird in der Bilanz als stille Gesellschaft ausgewiesen. Insofern ist erkennbar, daß eine Stille Gesellschaft vorliegt, nicht aber welchen Charakter sie hat.
Hinzu kommt die Frage, ist das Einalgen konto als Fremdkapital
oder Eigenkapital zu betrachten?
Es gibt vom IDW festgelegte Kriterien/Voraussetzungen, nach denen eine Einstufung als EK vorgenommen werden kann:
- Nachrang des Rückzahlungsanspruchs im Insolvenz- oder Liquidationsfall
- Langfristige Kapitalüberlassung
- Teilnahme am Gewinn und Verlust bis zur vollen Höhe der Einlage
- Erfolgsabhängige Vergütung
Sind diese Kriterien erfüllt, kann die Stille Gesellschaft als Eigenkapital ausgewiesen werden. Zu beachten ist dabei, daß die langfristige Kapitalüberlassung nicht von der ursprünglichen, sondern von der aktuellen Restlaufzeit abhängt.
Mehr:
https://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/g…
Gruß
C.