Stille Geselschaft Einlagenkonto EK oder FK

Servus,

werde daraus nicht ganz schlau. eine Stille geselschaft wird ja nach aussen nicht sichtbar. Es gibt aber ein Konit Einalgenkont. Dies ist doch in einer Bilanz erkentlich, oder etwa nicht?

Hinzu kommt die Frage, ist das Einalgen konto als Fremdkapital oder Eigenkapital zu betrachten?

Servus,

die Behandlung hängt davon ab, wie genau der Vertrag mit Still ausschaut.

Wenn der stille Gesellschafter im Insolvenz- oder Liquidationsfall Anspruch auf Auszahlung seines Einlagenkontos hat (das ist die Regel), muss die Beteiligung folgerichtig unter Fremdkapital ausgewiesen werden.

Wenn ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen soll, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Nachrangabrede: Der stille Gesellschafter tritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurück.
  • Längerfristige Kapitalüberlassung von vornherein vertraglich vereinbart.
  • Erfolgsabhängigkeit der Vergütung; Beteiligung des stillen Gesellschafters auch an Verlusten.

Das gilt für HGB-Bilanzierung. Wie es unter IFRS ausschaut, kann ich nicht sagen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

werde daraus nicht ganz schlau. eine Stille geselschaft wird
ja nach aussen nicht sichtbar. Es gibt aber ein Konit
Einalgenkont. Dies ist doch in einer Bilanz erkentlich, oder
etwa nicht?

die Position wird in der Bilanz als stille Gesellschaft ausgewiesen. Insofern ist erkennbar, daß eine Stille Gesellschaft vorliegt, nicht aber welchen Charakter sie hat.

Hinzu kommt die Frage, ist das Einalgen konto als Fremdkapital
oder Eigenkapital zu betrachten?

Es gibt vom IDW festgelegte Kriterien/Voraussetzungen, nach denen eine Einstufung als EK vorgenommen werden kann:

  • Nachrang des Rückzahlungsanspruchs im Insolvenz- oder Liquidationsfall
  • Langfristige Kapitalüberlassung
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust bis zur vollen Höhe der Einlage
  • Erfolgsabhängige Vergütung

Sind diese Kriterien erfüllt, kann die Stille Gesellschaft als Eigenkapital ausgewiesen werden. Zu beachten ist dabei, daß die langfristige Kapitalüberlassung nicht von der ursprünglichen, sondern von der aktuellen Restlaufzeit abhängt.

Mehr:
https://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/g…

Gruß
C.

Danke
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