hallo.
der einfachheit halber würde ich den link posten, aber das
wäre ja werbung… deshalb so:
ein unternehmen U (GmbH & Co KG) bietet anleger A eine
beteiligung als „stiller gesellschafter“ an.
U investiert geld in eine lombardkreditgesellschaft L, die
lombardkredite an kreditnehmer K auszahlt.
zwischen U und L steht ein „darlehensverwendungskonto“ D und
ein „darlehensverwendungsprüfer“ P.
der anleger gibt sein geld an U, welches es auf D einzahlt.
Statt Derlehensverwendungsprüfer wäre das zutreffende Wort: Treuhänder; wenn man aber vom Treuhänder schreibt, geht man davon aus, dass dieser ja auch in irgend einer Form bezahlt werden möchte, also verwendet man das „harmlosere Devisenverwensungsprüfer“.
bei 7% zinsen p.a., betrag ab 5000 euro und überschaubaren 3
jahren laufzeit klingt das ja sehr interessant.
nachdem es sich um schnelle, unbürokratische kreditvergabe mit
kurzer laufzeit handelt, klingt das auch einigermaßen
realistisch.
Unbürokratisch wäre hier die falsche Bezeichnung, denn es geht hier um die Abtretung und/oder Verpfändung von Wertpapieren etc. und „beweglichen Sachen“.
Gerade die „beweglichen Sachen“, oftmals Ausrüstungsgüter für Maschinen und Fuhrpark bedürfen eines nachgewiesenen Wertes, welches ohne Schätzung oftmals nicht möglich ist; zudem liegt hier auch ein risikobehafteter zeitbedingter Wertverlust der Anlage vor.
trotzdem macht mich die hohe verzinsung skeptisch.
Da klingelt es zuRecht, denn wenn die Banken Kredite für 0,15% bei der Bundesbank aufnehmen, selber Kredite für 5% vergeben, wo kommt dann die Rendite von 7% her?
Warum legen dann die Banken das Geld nicht da an statt bei 0% bei der Europäischen Zentralbank?
mehrere haken kann ich mir vorstellen:
- zahlungsausfall eines oder mehrerer kunden K. dann müßten
die verpfändeten wertgegenstände ja versteigert oder sonstwie
veräußert werden.
Es kommt darauf an, ob die beabsichtigte Anlage in einen „Fonds“ eingezahlt wird und damit dem Kreditgeber zur Verfügung steht oder ob die Einlage einem bestimmten Unternehmen als Kredit gewährt wird.
Wenn es sich um einen explizit bezeichneten Kreditnehmer handelt, wäre ein Totalverlust denkbar.
Versteigerung kostet Geld und ist nur für Schnäppchenjäger von Vorteil.
was, wenn das nicht klappt? oder der wertgegenstand „abhanden“
gekommen ist?
Da kommt vor:wink:
- es wird (evtl. wg. 1.) kein gewinn erwirtschaftet. nachdem
A als stiller gesellschafter nur am gewinn beteiligt ist, geht
er leer aus.
Wenn er Glück hat, und nicht noch haften muss, denn
die Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters beschränken sich ausschließlich auf das Innenverhältnis. Der stille Gesellschafter nimmt am Verlust bis zur Höhe seiner Einlage teil.
- U wird innerhalb der drei jahre zahlungsunfähig. A muß also
mit einem totalverlust rechnen.
Ja.
kann man das pauschal so sagen, oder müßte man den genauen
vertrag kennen?
Pauschal durchaus so zu benennen, doch das Emissionshaus schützt sich vor Klagen wie folgt:
Das Beteiligungsangebot richtet sich insbesondere an natürliche und in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und die über hinreichende wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Kenntnisse verfügen. Die angebotene Vermögensanlage ist ein unternehmerisches Investment, die Teile ihres Vermögens mittel- bis langfristig investieren möchten. Die Risiken finden Sie im Emissionsprospekt auf Seite 14 ff.
danke & gruß
michael