Hi, ich bin’s, Basti. Wir haben uns neulich mal darüber unterhalten, wie der Bundespräsident gewählt wird, als das gerade mit Wulff und Gauck aktuell war. Was ich nicht so ganz verstehe: Gibt es eigentlich Richtlinien dafür, welche „Promis“ mitgebracht werden dürfen, wie z.B. Otto Rehhagel, oder sollte man diese Personen nicht direkt im Wahlkreis wählen lassen? Von wegen demokratischer Legitimation und so.
Hallo Basti, die Bundesversammlung setzt sich wie folgt zusammen. Gesamten Personen Bundestag und die gleiche Personenzahl aus den einzelnen Bundesländern.Aus den Bundesländern kann bzw. dürfen auch Personen entsandt werden, die den Parteien sehr nahe stehen. Wie z.B. Otto Rehhagel(CDU). Man geht davon aus, dass diese Leute dann auch die Personen wählen, die von der Partei vorgeschlagen sind/ werden. Dass das nicht immer zutrifft konnte man bei der vorletzten Wahl entnehmen, denn Hr. Wulff brauchte 3. Durchgänge und bei der knappen Wahl wußte jeder das einige immer noch anders gewählt haben, als vorgeschlagen wurde. Geheime Wahl.
Hallo, Basti,
durch deine Frage habe ich gemerkt, dass ich es auch nicht so genau weiß. Habe also ein bisschen gegoogelt und in etwa läuft es so:
Die Wahlmänner und -frauen der Bundesversammlung setzen sich zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und zur Hälfte aus Persönlichkeiten zusammen, die aus den Bundesländern von den dort vertretenen Parteien nominiert werden. Das läuft nach Proporz ab, d. h. NRW z. B. stellt die meisten Wahlleute wg. der hohen Einwohnerzahl.
Es hat sich im Laufe der Jahre so eingebürgert, auch Promis zu nominieren, weil das der Wahl mehr mediale Aufmerksamkeit sichert. So hat die CDU z. B. bei der Gauck-Wahl Alice Schwarzer nominiert.
Promis sind nun auch Bürger, ich mutmaße mal, dass sie zumindest aus dem betreffenden Bundesland kommen müssen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.
Gruß
Jaspis
Quelle u. a.: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-schick…
ich habe dazu keine zweckdienliche Antwort