Bei Kauf unseres Reiheneckhauses haben wir ein Gemeinschaftsgrundstück mit Größe von 34 qm ( 1/3) als Garagenzufahrt und PKW-Stellplatz erworben. Das Grundstück grenzt direkt an unser Reiheneckhaus an. Bei Kauf war der Stellplatz bereits mit Rasensteinen. Zuvor waren wir in dem selben Haus bereits 10 Jahre in Miete - da waren die Rasensteine auch schon da. Nun 14 Jahre nach dem Kauf behauptet der Mitbesitzer dass er als 2/3 Eigentümer mehr Stimmrecht besitzt, unsere 34 qm zu seinen Gunsten aufteilen darf, Änderungen auf dem Gemeinschaftsgrunstück auf Grund seiner 2/3 Mehrheit auch ohne unserer Zustimmung durchführen kann,( weil er ja immer die Mehrheit hat), die Rasensteine entfernen lassen will ( zu unseren Kosten) und falls es ihn passt , auch noch einen Ölabscheider einbaut ( direkt vor uunserem Küchenfenster).
Im Grundbuch ist lediglich festgehalten, dass wir 1/3 und der Nachbar 2/3 Anteile bei dem Gemeinschaftsgrundstück haben. Es existiert auch keinerlei Nutzungsvertrag. Es ist also niergendwo genau festgehalten wer wieviel Stimmrecht hat.
Hat unser Nachbar wirklich mehr Stimmrecht und kann damit auf dem Grundstück machen was er will?
Nein.
Wie viel Anteil ein Eigentümer hat spielt keine Rolle (außer bei der Kostenverteilung). Hier gibt es 2 Eigentümer ? Also 2 Stimmen, und damit eine klassische Pattsituation, keine Mehrheit ohne Einverständnis möglich.
Egal ob einer 1/3 und der andere 2/3 Anteil besitzt. Das ist ja im Wohnblock nicht anders, 20 Wohneinheiten, 1 Privateigentümer und eine Wohnbaugesellschaft mit 19 WE.
Auch da gibt es 2 Stimmen, aber natürlich eine Kostenverteilung bei Baumaßnahmen etwa von 1 :19.
Ölabscheider ? dafür braucht man behördliche Genehmigung (wasserrechtlich) und wozu sollte das dienen ? Für einen Auto-Waschplatz ?
Warum habt ihr als Mieter denn nur gekauft ? Ihr müsstet doch den Stinkstiefel von Nachbarn kennen !
MfG
duck313
Das Haus haben wir gekauft, weil wir mit ihm20 Jahre ein gutes Nachbarschaftsverhältnis hatten - bis vor 2 1/2 Jahren eine neue Frau dazu kam. Seitdem gibt es nur Ärger. Der große doppelachser Anhänger vor dem Küchenfenster, war die letzte Schikane. Jetzt diese dubiose Eingetümerversammlung mit Anwalt und dem frangwürdigen Beschluß…
Den Ölabscheider möchte er einbauen um uns zu schikanieren - denn das Grundstück grenzt ja umittelbar an unser Haus an. Sein Haus steht weit genung weg, damit er alles schlimme auf seinen 2/3 anstellen kann…meint er…
Hallo,
zunächst wäre zu klären, weches Recht gilt: das Recht über die Gemeinschaft nach BGB 741 ff (vermutlich) oder das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (eher nicht, da ja keine Eigentumswohnung vorliegt).
Die Unterschiede sind erheblich, z.B.
§ 747 BGB Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
Jeder Teilhaber
kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand
im Ganzen können die Teilhaber nur gemeinschaftlich verfügen.
Da gibt es keinen Mehrheitsbeschluss, d.h. Veränderungen gibt es nur einvernehmlich !
Was war das für eine Eigentümerversammlung ? Warum lasst Ihr einen Fremden (= Anwalt ) zu ?
Viel Glück
Barmer
Das tirfft auch zu wenn es ein gemeinschaftliches Grundstück mit mehrern Häusern gibt.
Richtig, wenn die Häuser z.B. auf Gemeinschaftsgrundstück stehen. Davon schreibt er/sie aber nichts und vor allem: im Falle von WEG-Regelung hätte er beim Kauf Teilungserklärung etc bekommen müssen.
Bei separaten Häusern mit zusätzlichem Gemeinschaftseigentum ist BGB eher üblich.
Da hier von einen Gemeinschaftsgrundstück die Rede ist, dass direkt an das Haus Grenzt gehe ich er von WEG Recht aus vor allen da es sich um ein Reihenhaus handelt. Näheres dazu kann uns aber nur der Fragesteller erläutern.