Stimmt es, dass in Gerichtsverfahren im Ma

Hallo,

stimmt es, dass in Gerichtsverfahren im MA immer EINER schuldig herausgehen musste?

Also zB- Person A klagt B an…entweder Person A ist nachher schuldig oder Person B wird so aus dem Verfahren gehen.
Auf jeden Fall MUSS einer am Ende schuldig sein…das alle unschuldig sind- wäre nicht denkbar gewesen.

Waren die Gerichtsverfahren tatsächlich damals so aufgebaut?

lg kitty

Servus,

es wäre vielleicht nützlich, wenn Du aus dem über tausend Jahre und im landläufigen Begriff einen ganzen Kontinent umfassenden Mittelalter wenigstens ungefähr herausgriffest, von welchem Recht, welchem Zeitraum und welcher Gegend Du sprichst.

Und nein, das ist keine Griffelspitzerei von mir. Vielleicht hast Du ja schon davon gehört, dass ein wichtiger sozialer Konflikt, der in Deutschland vom Hochmittelalter bis in die frühe Neuzeit dauerte, aus der Ablösung des germanischen Gewohnheitsrechts und dessen vereinzelte Kodifizierungen durch das römische und zeitgenössische italienische Recht erwuchs. Dieser Konflikt zwischen zwei Rechtssystemen (die trotz scheinbarer Widersprüchlichkeit in bedeutenden Teilen Deutschlands ein paar hundert Jahre lang parallel angewendet wurden) betraf zwar in erster Linie das Zivilrecht, aber durchaus auch die Strafgerichtsbarkeit, um die es Dir möglicherweise geht (vage Hinweise darauf sind vorhanden).

Moral: Versuche bitte, eine beantwortbare Frage zu stellen, dann ist es gut möglich, dass Du eine Antwort bekommst.

Schöne Grüße

MM