Stimmt es, dass man in Israel auch für

… Verbrechen mit zur Rechenschaft gezogen wird, die mit der Waffe begangen wurden, die einem gestohlen wurde?

nur wenn sie von einem … na du weißt schon, denn sonst sind auch nicht die israelis besser als die… naja, du weißt schon, aber trotzdem ist es ein problem

… Verbrechen mit zur Rechenschaft gezogen wird, die mit der
Waffe begangen wurden, die einem gestohlen wurde?

…überall so?

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Vater-v…

Ebenfalls grußlos
Hardey

Wusste nicht, dass hier das Grüßen bei den FragenUsus ist, sorry.

Naja in diesem Fall ging es ja um die mangelnde Aufsichtspflicht des Vaters; er hätte die Waffe korrekt verstauen müssen.

Liebe Grüße,

Robert

Nein, weiß ich nicht^^. Es wird um Palästinenser, Araber und/oder Muslime gehen, aber in welche Richtung ist mir vollkommen schleierhaft. Wenn ein arabischstämmiger Bürger sie stiehlt? Wenn sie einem solchen gestohlen wird? Und weisst du da etwas oder mutmaßt du?

Liebe Grüße,

Robert

Hallo,

ich kenne das israelische Recht nicht, vermute aber, dass es so ähnlich wie in Deutschland geregelt ist.

Wenn man eine Schusswaffe hat, begründet das eine besondere Sorgfaltspflicht, d.h. die Waffe muss auch vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt werden. Macht man das nicht, kann es sein, dass man für die mit dieser Waffe begangenen Taten als Garant haften muss. In der Praxis ist es dann aber so, dass die Straftaten nicht 1:1 dem ehem. Waffenbesitzer angelastet werden. Es kann und darf nicht sein, dass ein Waffenbesitzer für jede noch so erdenkliche Spielart von Straftat und deren Qualifikation haften muss.

Es gab den aktuellen Fall in Deutschland, in dem der Sohn mit der unvorschriftsmäßig aufbewahrten Schusswaffe des Vaters ein Massaker angerichtet hatte. Der Vater wurde wegen Fahrlässigkeitstaten verurteilt. Siehe auch den Link von Hardey.

Wenn die Schusswaffe sicher untergebracht war und man konnte sie dennoch entwenden (z.B. durch Aufbrechen des Panzerschrankes), so kann man kaum dem Waffenbesitzer dafür zur Verantwortung ziehen. Würde man der Logik der Besitzer-/Halterhaftung für Gegenstände folgen, so wären auch Autobesitzer persönlich für alle Unfälle haftbar, die ein Dieb mit dessen Auto verursacht (ich weiss… die Versicherung würde dann in Vorkasse treten…) und ein Koch würde dafür bestraft, dass jemand mit seinem Kochmesser jemand anderen abgestochen hat.

Gruss

Iru