Liebe/-r Experte/-in,
mir ist vorletzte Woche ein blödes Ding passiert. Mein Sohn hat schlimme Schulangst verstärkt von einer bestimmten Lehrerin. An einem Morgen wollte ich ihn zum Unterricht begleiten, sonst wäre er gar nicht gegangen. Ich bin mit ihm in die Klasse und habe die Lehrerin gefragt, ob ich mich mit ihn den Unterricht setzen dürfte, nur für diese eine Stunde. Da hat die mich vom Allerfeinsten angeblafft und sich aufgeregt. Ich habe zu Nico gesagt, ich bin vor der Tür und beim Rausgehen, schon so halb hinter der Tür ist mir der Stinkefinger rausgerutscht. Sie stand mit dem Rücken zu mir und hat es nicht gesehen. Aber einige Kinder haben es mitbekommen. Die sind natürlich gleich zum Stufenleiter gelaufen und es berichtet. Ich habe am nächsten Tag mehrere Gespräche geführt, mit dem Stufenleiter, mit der Klassenlehrerin und sogar mit der Schulleiterin, wo ich mich entschuldigt habe und erklärt habe, dass es eine emotionale Sache war, da ich schon wegen meinem Sohn sehr angespannt war. Diese Lehrerin wollte allerdings nicht mit mir sprechen. Daraufhin habe ich ihr ein kurzes Entschuldigungsschreiben weiterleiten lassen und ihr es auch so erklärt. Keine Reaktion! Heute bekomme ich eine Vorladung wegen Beleidigung mit dem Stinkefinger! Ich habe den Finger ja gar nicht ihr gezeigt, sondern nur so beim Rausgehen. Habe ich eine Chance, dass es zu keiner Verhandlung kommt? Ich habe natürlich gleich mit einem Anwaltsbüro Kontakt aufgenommen und alles gefaxt. Hoffe ich bekomme bald einen Gesprächstermin um alles zu erklären. Aber nun mache ich mir total Sorgen, dass die damit durchkommt, da die Kinder es gesehen haben. Allerdings hat sie im Vorfeld schon meinen Sohn böse gemoppt und mehrmals angeschrien und auch nicht auf Toilette gelassen. Soll ein eine Gegenanzeige machen, wegen seelischer Grausamkeit?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
Hallo,
ganz klar: JA. Der Stinkefinger ist auch hinter dem Rücken und „nur so rausgerutscht“ strafbar, auch wenn ihn die Lehrerin selbst nicht gesehen hat.
Wenn Du aber nicht vorbestraft bist und Dich auch noch entschuldigt hast, stehen die Chancen m.E. sehr gut, dass es nicht zur Verhandlung kommt. Das Verfahren könnte (z.B. gegen Zahlung einer Geldbuße) eingestellt werden.
Dies alles wird Dir aber auch Dein Verteidiger erklären. Du kannst aber beruhigt sein - wirklich Schlimmes wird Dir nicht drohen.
(Eine Gegenanzeige bringt m.E. jedoch absolut nichts. Und „seelische Grausamkeit“ gibt es so nicht.)
Viele Grüße
OpiWahn
Hallo Sachi45,
der Gesprächstermin beim Anwalt wird Ihnen nicht helfen aus der Beleidigungsanzeige herauszukommen.
Verwerflich ist natürlich die Geste (Stinkefinger) vor den Augen der Schüler zu machen.
Hilfreich war natürlich Ihre Bemühungen, durch ein Entschuldigungsschreiben,die Sache abzumildern. Sie werden um eine Geldstrafe nicht herumkommen. Sofern Sie nicht eine Rechtschutzversicherung besitzen, wäre es zu überlegen einen Anwalt hinzuzuziehen (Kostenfrage) er wird Ihnen wenig helfen können. Eine Gegenanzeige wäre kindisch.
Grüß Dich,
ich glaube nicht, dass dieser bedauerliche Vorfall strafrechtlich verfolgt wird.
Die Sache wird wohl mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden.
Liebe Grüße - Ernst
Lieber Sachi45, Ich kann alles nachvollziehen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es zu keiner Verhandlung kommen. (Vorausgesetzt, Sie sind noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten, als Beschuldigter) Eine Beleidigung, wie in ihrem Fall, ist ein Antragsdelikt und wird nur auf Strafantrag, durch die Geschädigte, durch die Staatsanwalteschaft verfolgt. Ihre Bemühungen werden definitif berücksichtigt. >Gegenanzeige würde ich tunlichst lassen
Vielen Dank OpiWahn! Da bin ich schon etwas beruhigter!
LG Sachi45
Vielen Dank für die Antwort. Ja ich habe eine Rechtschutz und bereits alles beim Anwalt in die Wege geleitet. Ich denke schon, dass er mir helfen kann. Naja, kindisch sei mal dahin gestellt. Es ist seelische Misshandlung was diese Frau mit meinem Sohn gemacht hat und das möchte ich auch nicht einfach so ruhen lassen. Irgendwas werde ich auf jeden Fall unternehmen.
Danke nochmals.
Viele Grüße
Lieber Ernst,
vielen Dank! Ich hoffe Du behälst Recht!
LG Sachi45
Lieber Cruisepeter,
vielen Dank für die Antwort! Dann hoffe ich mal auf einen „guten“ Ausgang!
LG Sachi45