Hallo zusammen!
Ich bräuchte da mal eine kurze Beratung.
Zunächst zum Sachverhalt:
Eine Person wurde, wie es in dem betreffenden Schreiben heißt, auf Grund hervorragender Studienleistungen von der Studienstiftung des deutschen Volkes zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Das Prüfungsamt an der Universität, an welcher die Person studiert, hat die Person auf Grund der erzielten Noten für die Aufnahme in das Stipendienprogramm der Studienstiftung vorgeschlagen. Im Klartext: Wenn die Person im Vorstellungsgespräch überzeugt winkt ein nicht unerhebliches Stipendium.
Auf der Zweiten Seite des Einladungsschreibens findet sich jedoch folgende Passage: „Zweit-, Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbaustudien kann die Studienstiftung nicht fördern, jedoch ein Masterstudium nach einem Bachelor-Abschluss“.
Nun ist es tatsächlich so, dass die betreffende Person sich in einem Zweitstudium befindet.Als Erststudium wurde ein duales Studium zum Dipl.-Finanzwirt (FH) absolviert, das jedoch eher den Charakter einer Ausbildung hatte.
1. Frage:
Gibt es dennoch eine Möglichkeit für die Person das Stipendium in Anspruch zu nehmen, da:
a) Es sich nunmehr um ein „richtiges“ Universitätsstudium handelt (zuvor wie gesagt: Duales Studium mit „Ausbildungscharakter“)
b) die Person auf Grund des „Ausbildungscharakters“ im Erststudium ein Gehalt und somit keinerlei öffentliche Ausbildungshilfen bezogen hat (im Gegenteil: Es wurden sogar Steuern gezahlt!)
2. Frage:
Die Person befindet sich derzeit noch im Bachelorstudiengang, wird aber einen Masterstudiengang anschließen. Gibt es eventuell eine Möglichkeit für die Person das Stipendium für den Master in Anspruch zu nehmen, da für das Erststudium kein Masterstudiengang vorgesehen war / existierte ?
Viele Grüße und vielen Dank bereits vorab,
Lars