Stipendium angeboten, jedoch im Zweitstudium

Hallo zusammen!

Ich bräuchte da mal eine kurze Beratung.

Zunächst zum Sachverhalt:
Eine Person wurde, wie es in dem betreffenden Schreiben heißt, auf Grund hervorragender Studienleistungen von der Studienstiftung des deutschen Volkes zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Das Prüfungsamt an der Universität, an welcher die Person studiert, hat die Person auf Grund der erzielten Noten für die Aufnahme in das Stipendienprogramm der Studienstiftung vorgeschlagen. Im Klartext: Wenn die Person im Vorstellungsgespräch überzeugt winkt ein nicht unerhebliches Stipendium.
Auf der Zweiten Seite des Einladungsschreibens findet sich jedoch folgende Passage: „Zweit-, Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbaustudien kann die Studienstiftung nicht fördern, jedoch ein Masterstudium nach einem Bachelor-Abschluss“.
Nun ist es tatsächlich so, dass die betreffende Person sich in einem Zweitstudium befindet.Als Erststudium wurde ein duales Studium zum Dipl.-Finanzwirt (FH) absolviert, das jedoch eher den Charakter einer Ausbildung hatte.

1. Frage:
Gibt es dennoch eine Möglichkeit für die Person das Stipendium in Anspruch zu nehmen, da:
a) Es sich nunmehr um ein „richtiges“ Universitätsstudium handelt (zuvor wie gesagt: Duales Studium mit „Ausbildungscharakter“)
b) die Person auf Grund des „Ausbildungscharakters“ im Erststudium ein Gehalt und somit keinerlei öffentliche Ausbildungshilfen bezogen hat (im Gegenteil: Es wurden sogar Steuern gezahlt!)

2. Frage:
Die Person befindet sich derzeit noch im Bachelorstudiengang, wird aber einen Masterstudiengang anschließen. Gibt es eventuell eine Möglichkeit für die Person das Stipendium für den Master in Anspruch zu nehmen, da für das Erststudium kein Masterstudiengang vorgesehen war / existierte ?

Viele Grüße und vielen Dank bereits vorab,
Lars

Hallo!

Ich bräuchte da mal eine kurze Beratung.

Zunächst zum Sachverhalt:
Eine Person wurde, wie es in dem betreffenden Schreiben heißt,
auf Grund hervorragender Studienleistungen von der
Studienstiftung des deutschen Volkes zu einem persönlichen
Gespräch eingeladen. Das Prüfungsamt an der Universität, an
welcher die Person studiert, hat die Person auf Grund der
erzielten Noten für die Aufnahme in das Stipendienprogramm der
Studienstiftung vorgeschlagen.

Herzlichen Glückwunsch! Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es nicht so leicht ist, diesen Brief zu bekommen.

Im Klartext: Wenn die Person im
Vorstellungsgespräch überzeugt winkt ein nicht unerhebliches
Stipendium.

Von diesem Gedanken muss man sich als allererstes frei machen. Es kann sein, dass rein finanziell „nur“ 80 Euro monatlich rauskommen. Wenn allerdings jetzt schon ein hoher Bafögbetrag ausgezahlt wird, kann man sich darauf einstellen, dass der Betrag noch ein wenig höher wird.

Auf der Zweiten Seite des Einladungsschreibens findet sich
jedoch folgende Passage: „Zweit-, Ergänzungs-, Zusatz- und
Aufbaustudien kann die Studienstiftung nicht fördern, jedoch
ein Masterstudium nach einem Bachelor-Abschluss“.
Nun ist es tatsächlich so, dass die betreffende Person sich in
einem Zweitstudium befindet.Als Erststudium wurde ein duales
Studium zum Dipl.-Finanzwirt (FH) absolviert, das jedoch eher
den Charakter einer Ausbildung hatte.

Auf der ersten Seite des Schreibens befindet sich die Telefonnummer einer Kontaktperson. Einfach anrufen, die helfen gerne weiter.

2. Frage:
Die Person befindet sich derzeit noch im Bachelorstudiengang,
wird aber einen Masterstudiengang anschließen. Gibt es
eventuell eine Möglichkeit für die Person das Stipendium für
den Master in Anspruch zu nehmen, da für das Erststudium kein
Masterstudiengang vorgesehen war / existierte ?

das kann sein. Wie gesagt: einfach anrufen.

LG, Sarah

Hallo Sarah,

vielen Dank für Deine Antwort. Sagen wir mal so: ob es nun schwer war, den Brief zu bekommen oder nicht, lassen wir mal dahingestellt, da ich es nie darauf angelegt hatte. Wie gesagt, die Uni hat mich von sich aus und ohne mein Wissen vorgeschlagen. Dass in den erzielten Noten, die letztendlich ja wohl dem Vorschlag zu Grunde liegen, eine ganze Menge an investierter Arbeit steckt ist klar. Die hätte ich aber unabhängig von der Möglichkeit ein Stipendium zu erhalten sowieso investiert. Aber: Jetzt wo der Brief da ist, will ich natürlich auch versuchen ihn zu nutzen.

Die Sache mit dem Anruf stimmt zwar, dennoch wollte ich mich vorab bereits einmal umhören, ob es da Möglichkeiten (auch hinsichtlich der Argumentation im Telefongespräch) gibt.

Also: Wenn noch jemand was weiß, raus damit! :smile:

Viele Grüße,
Lars

Hallo Lars!

vielen Dank für Deine Antwort. Sagen wir mal so: ob es nun
schwer war, den Brief zu bekommen oder nicht, lassen wir mal
dahingestellt, da ich es nie darauf angelegt hatte.

Naja drauf angelegt hab ichs damals auch nicht :smiley:. Ich wusste gar nicht, dass es das gibt.

Wie
gesagt, die Uni hat mich von sich aus und ohne mein Wissen
vorgeschlagen. Dass in den erzielten Noten, die letztendlich
ja wohl dem Vorschlag zu Grunde liegen, eine ganze Menge an
investierter Arbeit steckt ist klar. Die hätte ich aber
unabhängig von der Möglichkeit ein Stipendium zu erhalten
sowieso investiert. Aber: Jetzt wo der Brief da ist, will ich
natürlich auch versuchen ihn zu nutzen.

Ja, natürlich. So war das bei mir eben auch.

Die Sache mit dem Anruf stimmt zwar, dennoch wollte ich mich
vorab bereits einmal umhören, ob es da Möglichkeiten (auch
hinsichtlich der Argumentation im Telefongespräch) gibt.

Also eins ist sicher: die machen alles total fair, Argumente werden von daher definitiv nicht helfen. Ich denke aber, dass eine Förderung zumindest für deinen Master möglich sein könnte, da ein master nicht als zweitstudium zählt.

LG, Sarah