Störrischer Rentner im Mercedes

Hallo allerseits,

gegeben sei Folgendes: Herr X befährt ein Parkhaus, an dem aussen keine Schilder auf irgendwelche Engpässe im Parkhaus hinweisen. Nach 10m kann er den Weg abwärts oder 2m weiter den Weg aufwärts nehmen. Initial möchte er aufwärts fahren, stellt dann aber fest, dass die 2m Breite der Auffahrt nicht ausreichend sind, muss demzufolge zuruecksetzen, so dass er sich orthogonal zur Abfahrt befindet. In dem Moment stellt sich ein Mercedes hinter ihn und faengt an, wie wild zu hupen, sein Fahrer, ein alter Rentner mit Hut (hinter dem Mercedes noch 5m Platz). Da der Mercedes keinen cm bewegt wird, steigt X aus und befragt den Mercedesfahrer, ob er denn nicht die paar Meter noch zurueckfahren wolle, damit X abwärts fahren könne. Der Fahrer antwortet nicht, anstattdessen wird weiter gehupt, noch mehr, als X dann rückwärts bis auf die letzten 5cm zurückfährt, um dann mit endloser Kurbelei doch noch ohne Schramme nach unten fahren zu können (während der Kurbelei wurde auch permanent gehupt!)

Frage: Hätte X in diesem Fall die Polizei rufen können, damit der Mercedesfahrer an die zu gewährende, gegenseitige Rücksichtnahme erinnert wird, und wäre die auch vor Ort erschienen (Nach vorne oder zur Seite konnte X auch nicht mehr fahren; für ihn gab es fahrtechnisch nur die Option, nach unten zu fahren)?

Gruss
norsemanna

ein alter Rentner mit Hut

woher kommen bloß die Vorurteile gegen Männer mit Hut :wink:???

Klar, man hätte die Polizei rufen können. Allerdings mit dem Risiko, selbst was aufgebrummt zu bekommen. Stellt die Polizei nämlich fest, dass man durchaus weiterfahren konnte (sei es vorwärts, sei es rückwärts) und „nur“ stehengeblieben ist, weil einem das „endlose Gekurbel“ am Lenkrad zu viel war, könnte sie wohl zu der Entscheidung kommen, dass man selber den Verkehr behindert / den anderen nötigt.

Und offensichtlich WAR es ja möglich.

Zurücksetzen, damit der andere nicht so viel lenken und rangieren muss, ist sicher ein netter Zug, aber soweit ich weiß keine Pflicht…

sagt Bixie

Moin,

sofern es sich um ein privates Parkhaus handelt vermute ich mal dass die Polizei zu Recht sagen würde „Ist nicht unsere Baustelle“.

Gruss Jakob

Hallo norsemanna,

was ähnliches ist mir auch schon passiert.

am Hafen in Ludwigshafen beim befahren eines Parkhauses stellte ich in der 2. Etage fest, dass mein damaliger Peugeot 405 für dieses Parkhaus viel zu groß war. Es war kein Vorwärtskommen mehr möglich.
Rückwärts ging auch nichts mehr, da hinter mir 2 Fahrzeuge mit Gehupe den Lärm einleuteten.

Nach ein paar Minuten kam ein Parkhauswächter und sah sich das Übel an.

Vor mir stand ein etwas zu breites Fahrzeug auf zwei Parkflächen und ragte auch noch in die Auffahrt rein.

Es dauerte ca. 1. Stunde, bis der Fahrer dieses Fahrzeuges erschien und wir alle (zwischenzeitlich ca. 15 Fahrzeuge) einen Parkplatz fanden, bzw. das Parkhaus wieder verlassen konnten.

Fazit: es war ein netter Aufenthalt in einem Parkhaus und es wurden einige Kontakte geknüpft die heute noch bestehen.

Gruß Merger

Hi,

sofern es sich um ein privates Parkhaus handelt vermute ich
mal dass die Polizei zu Recht sagen würde „Ist nicht unsere
Baustelle“.

regelmäßig werden aber Polizisten durchaus zu Unfaellen mit Sachschaeden oder Fahrerfluchtfaellen in privaten Parkhäusern gerufen und kommen auch …

Was haette X denn machen können, wenn er die letzten 5cm nicht gehabt haette? Einen Parkplatzwichtel gäbe es dort nicht …

Gruss
norsemanna

Was haette X denn machen können, wenn er die letzten 5cm nicht
gehabt haette?

gut sichtbar abschliessen, zu den Wagen hinter dem Rentner gehen und erklaeren. Vllt noch Kamera und Notizzettel verwenden.

Hi,

Zurücksetzen, damit der andere nicht so viel lenken und
rangieren muss, ist sicher ein netter Zug, aber soweit ich
weiß keine Pflicht…

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das steht in der StVO und daraus kann man meiner Meinung nach durchaus ableiten, dass der störrische Rentner ohne Gefahr für ihn oder Andere ein paar Meter hätte zurücksetzen können …

Herr X hätte aber womöglich sowohl das Auto des Anderen als auch das Parkhaus beschädigen können, musste aufgrund desselben Paragraphen also eigentlich stehen bleiben …

Gruss
norsemanna

Und zum Thema: Es sind tatsaechlich meistens alte Männer mit Hut, die sich so verhalten, während junge Männer mit Mütze relativ schnell „Platz“ machen …

Hallo Bixie,

Zurücksetzen, damit der andere nicht so viel lenken und rangieren muss, ist sicher ein netter Zug, aber soweit ich weiß keine Pflicht

§1 Abs.2 StVO sagt aus

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Ob nun der hinten stehende Fahrer den vorne rangierenden Fahrer, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert hat, wäre zumindest eine Überlegung wert.

Ebenfalls könnte man sich Gedanken darüber machen, ob nicht der rangierende Fahrer durch das andauernde Hupen des hinten stehenden Fahrers mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, belästigt wurde.

In wieweit in dem besagten Parkhaus die StVO zuständig ist, müsste erst noch geklärt werden. Aber grundsätzlich wäre es zumindest möglich dass auch in einem privaten Parkhaus die StVO angewendet wird, wenn dieses Parkhaus öffentlich zugänglich ist.

Gruß
N.N

Moin,

sofern es sich um ein privates Parkhaus handelt vermute ich
mal dass die Polizei zu Recht sagen würde „Ist nicht unsere
Baustelle“.

regelmäßig werden aber Polizisten durchaus zu Unfaellen mit
Sachschaeden oder Fahrerfluchtfaellen in privaten Parkhäusern
gerufen und kommen auch …

Nun ja, aber das war ja in diesem Fall nicht gegeben und Fahrerflucht ist eh was anderes, da Straftat.

Was haette X denn machen können, wenn er die letzten 5cm nicht
gehabt haette? Einen Parkplatzwichtel gäbe es dort nicht …

Damit leben dass es Idioten auf der Welt gibt? :wink:
Im Ernst: Wenn der gute Mann mit Kopfbedeckung nicht zurückfahren will steckt er selbst fest, ist ja auch irgendwie öde.
Im Zweifel hätte man vielleicht dann die Polizei wegen Nötigung heranziehen können, wenn der Hutträger seinen Wagen partout nicht beiseite nehmen will.

Gruss Jakob

Hi

Das Problem mit den Parkhäusern kenne ich zu genüge .

Die Beschwerde müsste man eigentlich an den Architekt oder Bauzeichner schicken.
Keine Ahnung wie oft ich schon in Parkhäusern zurücksetzen musste weil ich mit dem Auto nicht rein oder nicht um die Kurve kam bzw nicht durch den Engpass kam , dabei handelt es sich bei den von mir am häufigsten genutzten Fahrzeuge um nichts sonderlich besonderes ( Opel Calibra oder Audi A6 Avant )
z.b. das Stadhallen Parkhaus von Limburg , untere Ebene die Einfahrt ist zu steil , der Calibra setzt beim einfahren auf die Parkfläche vorne mit der Nase auf.
also entweder die Einfahrt rückwärts raus oder die Frontschürze abreissen ?
Parkhaus der Kreissparkasse in Limburg , da passt der Audi nicht in die 2 Tiefebene , die Kurve ist zu eng , hinten rechts fährt er mit dem Reifen über die Bordkante und vorne links stöst er gegen die Mauer
ähnliches Problem im Parkhaus der Santander Bank in Mönchen Gladbach , die Ausfahrtskurve ist zu eng , der Lenkradius des Calibra’s reicht nicht aus um mit einem Zug die Ausfahrt zu bekommen , auch hier ist ein kurzes zurücksetzen notwendig um auszufahren

mit ein bischen nachdenken bekomme ich weitere 10 Parkhäuser zusammen , die zum Parken von grösseren Fahrzeugen ungeeignet sind

wenn dann natürlich noch so ein starrsinniger hinter einem ist , dann könnte einem echt der Hut hochgehen :smile:)

gruss

Toni

Hi!

Das Problem mit den Parkhäusern kenne ich zu genüge .

Hehe, ich wüßte da ein Parkhaus in der Altstadt von Cadiz, in dem sogar Kleinwägen Probleme haben; Lenker von „größeren“ Autos wie Opel Astra oder Ford Fiesta (!!!) fuhren rein, sahen sich um, und fuhren gleich wieder raus (die Ausfahrt lag genau gegenüber der Einfahrt, wohl beabsichtigt :smile:, da sie nicht einmal ordentlich einlenken konnten, ohne die Mauer mitzunehmen, geschweige sich dann im Parkhaus noch irgendwie fortbewegen hätten können :smile:)

Grüße,
Tomh

Hallo,

In dem Moment stellt sich ein Mercedes hinter ihn und faengt an, wie wild zu hupen, sein Fahrer, ein alter Rentner mit Hut (hinter dem Mercedes noch 5m Platz). Da der Mercedes keinen cm bewegt wird, steigt X aus und befragt den Mercedesfahrer, ob er denn nicht die paar Meter noch zurueckfahren wolle, damit X abwärts fahren könne. Der Fahrer antwortet nicht, anstattdessen wird weiter gehupt, noch mehr, als X dann rückwärts bis auf die letzten 5cm zurückfährt, um dann mit endloser Kurbelei doch noch ohne Schramme nach unten fahren zu können (während der Kurbelei wurde auch permanent gehupt!)

Also beides Hupen könnte man bei großem Verständnis für Rentner mit Hut mit §16 (1) Nr. 2 StVO in Verbindung bringen ;o)

Frage: Hätte X in diesem Fall die Polizei rufen können, damit der Mercedesfahrer an die zu gewährende, gegenseitige Rücksichtnahme erinnert wird, und wäre die auch vor Ort erschienen (Nach vorne oder zur Seite konnte X auch nicht mehr fahren; für ihn gab es fahrtechnisch nur die Option, nach unten zu fahren)?

Na ich glaube, die wären erstmal nicht gekommen, wenn die nicht gerade zufällig in der Nähe oder zuviel Zeit gehabt hätten. Die haben manchmal echt andere Probleme.
Wenn die dann gekommen wären, wäre auch noch die Frage, wem da was vorzuwerfen wäre. Echt schwierig, wer hier zuerst oder in größerem Maße gegen §1 (2) StVO verstoßen hat. Der eine hätte sehen müssen, dass es nicht passt (Ja, das wird von jedem Fahrzeugführer auch ohne irgendwelche Hinweis/Warnschilder erwartet). Der andere hätte dann, in Einsicht, dass der andere nicht weiter kann , durchaus zurückstoßen können. Dies selbstverständlich unter Beachtung des § 9 (5) StVO.
Natürlich ist es bei einem solchen Rentner wie mit einem Irren. Mach dem mal klar, dass er irre ist. Das wird nichts. Es gibt also keine vernünftige Lösung, wenn man mal die Kurbelei mit solch geringen Sicherheitsabständen als unvernünftig betrachtet. Also vielleicht beim Anruf bei der Polizei nicht beklagen, dass da ein renitenter Rentner mit Hut keinen Platz machen will, sondern sich besorgt äußern, dass der wohl gerade einen Anfall hat. Muss man ja als medizinischer Laie nicht weiter spezifizieren können. Das Ganze dann noch dadurch unterstreichen, dass er nicht ansprechbar ist ;o).
Wenn sich dann bei deren Eintreffen immernoch das Bild eine wild hupenden Rentners zeigt, dann könnte das und das weitere Gespräch eventuell und auch nur mit viel Glück ein Ansatzpunkt für eine Begutachtung der Fahreignung des Hutträgers.
Also beim nächsten Mal nur keine Hemmung haben. Vielleicht tut man damit dem Hutträger und der Allgemeinheit einen großen Gefallen, wenn er kein Kraftfahrzeug mehr führen darf.

Grüße

Parkhäuser vergrößern - etwas ot
Ja, die Automodelle sind in den letzen 10, 15 Jahren deutlich größer geworden.
Auch im Durchschnitt, so dass auch ein „mittelgroßer Wagen“ heute größer ist als früher.

Wirklich unverschämt, dass die Parkhäuser nicht sofort angepasst werden.
Einmal in 10 Jahren die Parkhäuser der neuesten gängigen Autogröße anpassen wäre ja wohl nicht zu viel verlangt!

sagt Bixie

4 Like

Wirklich unverschämt, dass die Parkhäuser nicht sofort
angepasst werden.
Einmal in 10 Jahren die Parkhäuser der neuesten gängigen
Autogröße anpassen wäre ja wohl nicht zu viel verlangt!

Bitte nicht! Sonst gibt es nur noch 999 Gründe, damit uns Cali-Toni einen Schwank aus seinem Leben erzählt.

osmodius

7 Like