Hallo,
In dem Moment stellt sich ein Mercedes hinter ihn und faengt an, wie wild zu hupen, sein Fahrer, ein alter Rentner mit Hut (hinter dem Mercedes noch 5m Platz). Da der Mercedes keinen cm bewegt wird, steigt X aus und befragt den Mercedesfahrer, ob er denn nicht die paar Meter noch zurueckfahren wolle, damit X abwärts fahren könne. Der Fahrer antwortet nicht, anstattdessen wird weiter gehupt, noch mehr, als X dann rückwärts bis auf die letzten 5cm zurückfährt, um dann mit endloser Kurbelei doch noch ohne Schramme nach unten fahren zu können (während der Kurbelei wurde auch permanent gehupt!)
Also beides Hupen könnte man bei großem Verständnis für Rentner mit Hut mit §16 (1) Nr. 2 StVO in Verbindung bringen ;o)
Frage: Hätte X in diesem Fall die Polizei rufen können, damit der Mercedesfahrer an die zu gewährende, gegenseitige Rücksichtnahme erinnert wird, und wäre die auch vor Ort erschienen (Nach vorne oder zur Seite konnte X auch nicht mehr fahren; für ihn gab es fahrtechnisch nur die Option, nach unten zu fahren)?
Na ich glaube, die wären erstmal nicht gekommen, wenn die nicht gerade zufällig in der Nähe oder zuviel Zeit gehabt hätten. Die haben manchmal echt andere Probleme.
Wenn die dann gekommen wären, wäre auch noch die Frage, wem da was vorzuwerfen wäre. Echt schwierig, wer hier zuerst oder in größerem Maße gegen §1 (2) StVO verstoßen hat. Der eine hätte sehen müssen, dass es nicht passt (Ja, das wird von jedem Fahrzeugführer auch ohne irgendwelche Hinweis/Warnschilder erwartet). Der andere hätte dann, in Einsicht, dass der andere nicht weiter kann , durchaus zurückstoßen können. Dies selbstverständlich unter Beachtung des § 9 (5) StVO.
Natürlich ist es bei einem solchen Rentner wie mit einem Irren. Mach dem mal klar, dass er irre ist. Das wird nichts. Es gibt also keine vernünftige Lösung, wenn man mal die Kurbelei mit solch geringen Sicherheitsabständen als unvernünftig betrachtet. Also vielleicht beim Anruf bei der Polizei nicht beklagen, dass da ein renitenter Rentner mit Hut keinen Platz machen will, sondern sich besorgt äußern, dass der wohl gerade einen Anfall hat. Muss man ja als medizinischer Laie nicht weiter spezifizieren können. Das Ganze dann noch dadurch unterstreichen, dass er nicht ansprechbar ist ;o).
Wenn sich dann bei deren Eintreffen immernoch das Bild eine wild hupenden Rentners zeigt, dann könnte das und das weitere Gespräch eventuell und auch nur mit viel Glück ein Ansatzpunkt für eine Begutachtung der Fahreignung des Hutträgers.
Also beim nächsten Mal nur keine Hemmung haben. Vielleicht tut man damit dem Hutträger und der Allgemeinheit einen großen Gefallen, wenn er kein Kraftfahrzeug mehr führen darf.
Grüße