Wäre sicher sinnvoll, mit zu unterzeichnen,
Gruß
Frank
Hi!
Sind doch ohnehin nur die minimalst nötigen Reformen, welche nach Verabschiedung durchgesetzt werden können.
Wenn Du und die „stopbolkestein“ Organisatoren natürlich bereit wärt, die maroden europäischen Sozialsysteme mit Eigenmitteln zu finanzieren, wäre das eine (wenn auch nur mittelfristig brauchbare) Lösung…
Grüße,
Mathias
Hi!
Sind doch ohnehin nur die minimalst nötigen Reformen, welche
nach Verabschiedung durchgesetzt werden können.
Wieso sind die nötig? Um das System zum kollabieren zu bringen? Dann OK. Reformen sind es aber nicht, sondern staatlich gefördert schnellere Umverteilung von unten nach oben.
„Reform (lat. für Umgestaltung) bezeichnet eine planvolle, gewaltlose Veränderung (meist von oben), mit dem Ziel der Linderung oder Beseitigung bestehender (sozialer, kultureller oder wirtschaftlicher) Missstände (im Gegensatz zur Revolution), oder allgemeiner eine Änderung von Lebensverhältnissen und ihren Vorraussetzungen zum Neuen, Besseren hin. Beispiele finden sich in den Sozialreformen Bismarcks, der Rechtschreibreform oder in der Lebensreform-Bewegung.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Reform
Wenn Du und die „stopbolkestein“ Organisatoren natürlich
bereit wärt, die maroden europäischen Sozialsysteme mit
Eigenmitteln zu finanzieren, wäre das eine (wenn auch nur
mittelfristig brauchbare) Lösung…
Die Deppen dieser bolkesteins haben doch fast schon das ganze Geld res. ihre Lobbies und können damit nicht umgehen. Ich mach nen Gegenvorschlag: man nehme es ihnen weg und ich mache die Reform.
Gruß
Frank
huhu…
Die Deppen dieser bolkesteins haben doch fast schon das ganze
Geld res. ihre Lobbies und können damit nicht umgehen. Ich
mach nen Gegenvorschlag: man nehme es ihnen weg und ich mache
…ich hab dich durchschaut, denn in wirklicheit bist
du ein neo-liberaler, der so einen hass auf die linken
hat, dass er in w-w-w immer und immer wider so ein scheiss
vom stapel läßt, damit sich alle auch schön über jene typen
aufregen - aber ich finde das nicht fair, denn marxismus,
kommunismus, etc. hat uns doch so so viel gebracht auf dieser
unseren welt und gerade die enteignung sollte neben dem TDI
immer wieder in unsere erinnerung gebracht werden…
…mit freundlich rotem gruß
ad
Die Deppen dieser bolkesteins haben doch fast schon das ganze
Geld res. ihre Lobbies und können damit nicht umgehen. Ich
mach nen Gegenvorschlag: man nehme es ihnen weg und ich mache…ich hab dich durchschaut, denn in wirklicheit bist
du ein neo-liberaler, der so einen hass auf die linken
hat, dass er in w-w-w immer und immer wider so ein scheiss
vom stapel läßt, damit sich alle auch schön über jene typen
aufregen - aber ich finde das nicht fair, denn marxismus,
kommunismus, etc. hat uns doch so so viel gebracht auf dieser
unseren welt und gerade die enteignung sollte neben dem TDI
immer wieder in unsere erinnerung gebracht werden…
…mit freundlich rotem gruß
Quatschkopp. Enteignet wird nur im Kapitalismus.
Die Deppen dieser bolkesteins haben doch fast schon das ganze
Geld res. ihre Lobbies und können damit nicht umgehen. Ich
mach nen Gegenvorschlag: man nehme es ihnen weg und ich mache
aber ich finde das nicht fair, denn marxismus,
kommunismus, etc. hat uns doch so so viel gebracht auf dieser
unseren welt und gerade die enteignung sollte neben dem TDI
Hi
da du so schwafelst hast du keine Ahnung davon!!! Meine familie ist opfer der kommunistischen zwangskollektivierung geworden!!! Unser nachbar wäre glatt untergegangen weil er sonst nix auf die reihe gekriegt hat, ausser 5 Kinder und einmal als Soldat bis Moskau und zurück, nebenbei trifft bei dem der Spruch zu: Der dümmste Bauer hat die grössten Kartoffeln" hat aus eiuner Erbschaft 6 Mio für paar hektar land gekriegt, wo jetzt die neue leipziger messe drauf steht (((
Mikesch
hallo Frank,
tu mir den Gefallen und setze Deine rosarote Brille ab. alle ehemaligen sozialistischen/kommunistischen Länder sind ein hervorragendes Beispiel für Enteignungen: Häuser, Grundstücke, Ländereien…
Grüße
Raimund
hallo Frank,
tu mir den Gefallen und setze Deine rosarote Brille ab. alle
ehemaligen sozialistischen/kommunistischen Länder sind ein
hervorragendes Beispiel für Enteignungen: Häuser, Grundstücke,
Ländereien…
Du meinst die stalinistischz staatskapitalistischen? Dann sollte dir etwas Literatur weiterhelfen: http://www.marxists.org/deutsch/archiv/cliff/1955/st…
Gruß
Frank
Hallo Frank.
Ich würde es nicht unterschreiben, auch wenn es vielleicht gut ist.
Was mir fehlt ist ein Aufzeigen einer Alternative.
Sie sind igrndwie nur dagegen und für nichts.
Hoffe meine Kritik ist erwünscht.
Grüsse Zoomi
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[MOD]
tach die herren … könntet ihr bitte langsam die kurve zur europapolitik kratzen ?
tiger, dankbar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wieso???
Wäre sicher sinnvoll, mit zu unterzeichnen,
**Warum???
Seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaften gewährleistet das Gemeinschaftsrecht die Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH hat diese Gewährleistung seither dem Grunde nach wie folgt konkretisiert:
a) Die Diskriminierung von Dienstleistungserbringern aus anderen Mitgliedstaaten aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist verboten.
b) Dienstleistungserbringer, die in ihrem Heimatmitgliedstaat ihre Dienstleistung rechtmäßigerweise erbringen, sollen ihre Leistung auch in den anderen Mitgliedstaaten erbringen können, ohne dabei Beschränkungen unterworfen zu sein, die nicht aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Herkunftslandprinzip).
c) Die Dienstleistungsfreiheit kann beschränkt werden, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit notwendig ist.
Der Richtlinienentwurf konkretisiert daher materiell-rechtlich im Prinzip nur das, was ohnehin seit Jahrzehnten geltendes (Primär-)Recht ist. Ob diese Konkretisierungen allerdings bis ins letzte Detail mit dem Primärrecht vereinbar sind, kann ich nicht beurteilen. Dazu bedürfte es einer wissenschaftlichen Studie
Im übrigen handelt es sich bei der Richtlinie um sekundäres Gemeinschaftsrecht, das im Verhältnis zum Recht der Verträge nachrangig ist und die Bestimmungen der Verträge daher nicht ändern, erweitern oder beschränken, sondern lediglich vollziehen und konkretisieren kann. Die Richtlinie kann daher im Prinzip nichts vorsehen, was in den Verträgen nicht angelegt oder zumindest zugelassen ist.
2. Die Behauptungen der Petition sind teilweise sachlich grob falsch
Die Petition behauptet insbesondere:
[…] Grundlegende Bereiche wie Kultur, Bildung, Gesundheitsdienste und sämtliche Dienstleistungen im Rahmen der nationalen Systeme zur sozialen Sicherheit könnten denselben wirtschaftlichen Konkurrenzmechanismen unterworfen werden wie sonstige Waren. Eine solche Entwicklung würde unweigerlich zu einer Verschlechterung der Rechtssysteme bezüglich Renten, Sozialhilfe und der Deckung der Gesundheitskosten zugunsten privater Systeme führen. Sie würde außerdem die Deregulierung unserer Bildungssysteme und schließlich das Ende der kulturellen Vielfalt mit sich bringen. […]
bzw.
Der Richtlinienentwurf behandelt alle Dienstleistungen gleich, ob es sich um Dienstleistungen von allgemeinem Interesse handelt oder nicht. Er berücksichtigt insbesondere in keiner Weise die besonderen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheit, Zugänglichkeit und Finanzierung, Erhalt der Vielfältigkeit oder Einhaltung der Konkurrenzregeln, die in manchen Sektoren unumgänglich sind. So werden Gesundheitsdienste, Kultur und Bildung wie sonstige in Konkurrenz stehende wirtschaftliche Angebote angesehen, auf gleicher Ebene wie die Reparatur eines Autos oder der Besuch beim Friseur. Wir haben darauf bestanden und bestehen weiterhin darauf, dass die Besonderheiten von Dienstleistungen im allgemeinen Interesse und insbesondere von Dienstleistungen der öffentlichen Hand in dieser Diskussion berücksichtigt werden. […]
bzw.
Der Entwurf schränkt die Möglichkeiten der Staaten stark ein, die Dienstleistungsaktivitäten auf ihrem Hoheitsgebiet zu reglementieren oder auch nur zu kontrollieren.
Abgesehen davon, dass die Petition versäumt, ihre pauschalen, undifferenzierten Behauptungen durch eine nachvollziehbare, sachliche Argumentation zu stützen, enthalten die zitierten Ausführungen mehrere grobe Fehler:
a) Begriff der „Dienstleistung“: Die Bildungsangebote der staatlichen Schulen und Hochschulen, die Leistungen der Renten- und Sozialversicherungen sowie alle anderen staatlichen Leistungsangebote, die nicht unmittelbar gegen Entgelt erbracht werden, fallen weder unter die primärrechtliche Dienstleistungsfreiheit noch unter die vorgeschlagene Richtlinie. Denn „Dienstleistungen“ sind nur selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten, denen unmittelbar eine wirtschaftliche Gegenleistung gegenübersteht. Das ist bei staatlichen Leistungen, die überwiegend aus Haushaltsmitteln finanziert werden, nicht der Fall, auch wenn diese Haushaltsmittel durch Steuern oder Abgaben letztlich von den Bürgern wieder „hereingeholt“ werden. Es ist daher falsch zu behaupten, dass Bildung, Gesundheit uns soziale Sicherung künftig „wie der Besuch beim Friseur“ ungezügeltem marktwirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt wären. Auch von einer „Deregulierung der Bildungssysteme“ kann daher offensichtlich keine Rede sein.
b) Ausnahmetatbestände: Abgesehen von den erwähnten, dem Begriff der „Dienstleistung“ immanenten Beschränkungen des Anwendungsbereichs der Richtlinie, sind bestimmte Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zudem durch ausdrückliche Regelungen entweder vom Geltungsbereich der Richtlinie insgesamt (z.B. bestimmte Finanz-, Telekommunikations- und Verkehrsdienstleistungen) oder zumindest vom Herkunftslandsprinzip (z.B. Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Post, Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte,u.a.) ausgenommen. Es trifft daher nicht zu, dass die Besonderheiten von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bzw. von Dienstleistungen der öffentlichen Hand nicht genügend berücksichtigt würden.
c) Vorbehalt der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit sowie der zwingenden Allgemeininteressen: Es trifft nicht zu, dass die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit in keiner Weise berücksichtigt werden. Die materiell-rechtlichen Kernregelungen des Richtlinienentwurfs - die Beschränkungen für Genehmigungserfordernisse und das Herkunftslandprinzip - stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt entgegenstehender zwingender Allgemeininteressen (Art. 9 (1), 10 (2) des Entwurfs) bzw. der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit (Art. 17 Nr. 16, 17 des Entwurfs).
d) Verhältnis zum Primärrecht: Es trifft nicht zu, dass „der Richtlinienentwurf“ die Mitgliedstaaten in ihren Möglichkeiten beschränkt, den Dienstleistungsverkehr zu reglementieren. Die Richtlinie ist der Dienstleistungsfreiheit des Primärrechts nachgeordnet und kann diese nicht erweitern, sondern nur konkretisieren. Nicht die Richtlinie, sondern das - insoweit jahrzehntealte - Primärrecht setzt daher den Mitgliedstaaten Grenzen.
3. Die Petition ist in der Sache substanzlos und methodisch stümperhaft
a) Die Petitionsführer haben es versäumt, sich unter Berücksichtigung des geltenden Europäischen Rechts mit dem Richtlinienentwurf im einzelnen methodisch einwandfrei auseinanderzusetzen. Eine sachlich nachvollziehbare, fundierte Betrachtung auch nur einiger Regelungen des Entwurfs fehlt völlig. Die vorhandenen Ausführungen haben zudem klare sachliche Fehler (siehe oben).
b) Die Petition schwelgt in inhaltsleeren Gemeinplätzen, die an Unbestimmtheit und politischem Pathos kaum zu überbieten sind:
_[Der Richtlinienentwurf] berücksichtigt insbesondere in keiner Weise die besonderen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheit, Zugänglichkeit und Finanzierung, Erhalt der Vielfältigkeit oder Einhaltung der Konkurrenzregeln, die in manchen Sektoren unumgänglich sind. […]
[Der Entwurf hätte] im Falle der Verabschiedung zur Folge […], gewisse öffentliche Dienste stärkerer und unbeschränkter Konkurrenz auszusetzen.
Eine solche Entwicklung würde unweigerlich zu einer Verschlechterung der Rechtssysteme bezüglich Renten, Sozialhilfe und der Deckung der Gesundheitskosten zugunsten privater Systeme führen. Sie würde außerdem die Deregulierung unserer Bildungssysteme und schließlich das Ende der kulturellen Vielfalt mit sich bringen._
Als Grundlage einer sachlichen Debatte ist derlei undifferenziertes, nebulöses Geschwafel völlig ungeeignet.
4. Das Grundanliegen des Richtlinienentwurfs ist nicht zu beanstanden
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften haben sich bei der Gründung der Gemeinschaft für die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes entschieden, der insbesondere gekennzeichnet ist durch Warenverkehrs-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, in dem mit anderen Worten Arbeitskräfte, Waren und Dienstleistungen frei zirkulieren können sollen. Der Richtlinienentwurf ist nichts anderes als eine Konkretisierung und Fortführung dieser jahrzehntealten Grundentscheidung. Und für die Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse und die wirtschaftliche Fortentwicklung in Gesamteuropa ist diese Grundentscheidung sicherlich nützlich.
Eine solche Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse ist naturgemäß allerdings mit Zuwächsen an Lebensqualität am unteren, und Einbussen am oberen Ende der Spanne der vorhandenen Lebensumstände verbunden. Das kann durchaus auch bedeuten, dass die ein oder andere Errungenschaft der deutschen sozialen Marktwirtschaft dabei auf der Strecke bleibt. Dass die Betroffenen davon nicht begeistert sind und sich dagegen stemmen, ist verständlich. Die Schuld für den Verlust dieser Errungenschaften allein bei der Dienstleistungsfreiheit - respektive der drohenden ausländischen Konkurrenz - zu suchen, allerdings ein wenig engstirnig. Denn vieles wird auch ohne Dienstleistungsrichtlinie letztlich fallen, weil wir es uns schlicht „nicht mehr leisten“ können werden …
Wäre sicher sinnvoll, mit zu unterzeichnen,
Warum???
Weil es immer sinnvoll ist, sich gegen bürgerliche Massnahmen zu wehren, da diese stets und ständig nur zur Umverteilung von unten nach oben diesen. Und sooooo schlechtgeht es denen „oben“ nun auch wieder nicht:
http://www.destatis.de/basis/d/vgr/vgrtab2.php
Naja, 47.000 Mio mehr für die, die es nicht verprassen können und 120 Mio für den Rest…
Frank
PS: FÜR die EU-Verfassung bist du sicher auch, oder irre ich mich?