Hallo,
Nagelbrett gegen ungeliebte Besuch oder Randalier?
Nehmen wir folgenden erfundenen Fall an:
Spät am Abend (Mitternacht) liefen 3 Jugendliche alkoholisiert
(ca 17-19 Jahre alt) auf dem öffentlichen Weg an meinem
Gartengrundstück vorbei und traten gegen Max Mustermanns
(nachfolgend M.M. genannt) Gartenpforte.Da M.M. noch wach war
und auf der Terrasse saß,stellte M.M. sie zur Rede. Nach der
üblichen verbalen Auseinandersetzung hatte einer von denen ein
Messer und bedrohte M.M…
Dann sollte MM Strafantrag stellen.
M.M. drehte sich um und ging danach zurück auf sein
Grundstück,da für M.M. ab diesem Zeitpunkt klar war, dass es
eh keinen Sinn mehr hat. Später kamen sie lautstark auf dem
Öffentlichen Weg zurück,allerdings ohne irgendwie zu
randalieren.
Kommt auf die Lautstärke an. Sich auch Abends zu unterhalten, ist sicher nicht verboten, zu grölen und damit Menschen aus dem Schlaf zu reissen, sehr wohl. Polizei/Ordnungsbehörden würden eingreifen, wenn man sie ruft.
M.M. Idee ist nun folgende:
Da in der Woche abends kaum Gartenbesitzer auf ihren
Grundstücken anzutreffen sind und M.M. auch in der Woche nicht
da ist,möchte M.M. als Abschreckung Nagelbretter und
Stolperdrähte auslegen.
M.M.´s Grundstück wird nur von ihm und seiner Freundin
genutzt, ist nicht frei zugänglich (solange niemand unbefugt
über die Hecke oder Zaun steigt) und eine gefährdung
„Unschuldiger“ ist somit ausgeschlossen.
MM sollte daran denken, dass es durchaus Personen gibt, die ein Grundstück betreten dürfen, auch wenn keiner zu Hause ist, z.B. Postzusteller, städtische Behörden etc.
MM wird großen Ärger bekommen, wenn eines Morgens der Postbote mit gebrochenem Bein vor der Tür liegt.
Frage:
Hätte der „Einbrecher“,sollte er sich beim unerlaubten
Betreten verletzen, einen Schandensersatzanspruch gegenüber
M.M.?
Damit muss MM rechnen, selbst wenn man den Einbruch sogar nachweisen kann.
Noch dümmer sieht es doch aus, wenn der „Einbrecher“ noch gar nicht im Haus war und schon in der Falle hängt.
Der sagt dann nachher, er hätte sich im Grundstück geirrt, weil er besoffen war oder er wollte nur den Ball zurückholen, den er aus Versehen über den Zaun geschosen hat oder er sucht nur seine Katze…
Auf dir Polizei kann sich M.M. auch nicht immer verlassen da
der Anfahrtsweg recht lang ist.
Wie wäre es mit einer vernünftigen Alarmanlage, Grundstücksbelauchtung mit Bewegungsmeldern?
ich bin über Beiträge im Falle Max Mustermann gespannt und
dankbar.
Ich muss zugeben, früher ähnliches erlebt zu haben. Garten wurde von Hunderten als Abkürzung zum Schützenfest genutzt. Na ja, Tor war jedes Mal im Eimer, alle Beete zertreten usw.
Ich habe damals ein wenig Gartenwerkzeug (Harken … schön auf den Weg gelegt).
War schon lustig, als man nachts den einen oder anderen fluchen hörte:smile:
Hätte man mich angezeigt, hätte ich allerdings gesagt, dass das Werkzeug nicht von mir dorthin geworfen wurdem sondern es wohl ein Randalierer in der Nacht von seinem Platz weggenommen hat und dorthin warf.
Das Gegenteil häte man mir erst mal beweisen müssen.
Bei Nagelbrettern und Stolperdrähten sähe das wohl schlecht aus.
Das soll aber keine Aufforderung sein, das Gleiche zu tun. Heute hätte ich auch Bedenken, dass mir evtl. jemand die Harke einfach durch das Fenster wirft o.ä.
Viele Grüße
Holygrail