Zur Entscheidung Österreichs, den UN-Migrationspakt nicht zu ratifizieren, hat sich Alice Weidel geäußert:
Ich teile die Kritik, unter anderem weil mit diesem Pakt die falsche Richtung eingeschlagen wird. Statt auf die politisch einzig richtige Richtung zu setzen, nämlich auf eine Rückkehr der Migranten ins Herkunftsland, soll es Migranten und den Zielgesellschaften ermöglicht werden, volle Inklusion und sozialen Zusammenhalt zu erreichen. Der Pakt wird also vorrangig die Wirkung erzielen, die Massenmigration von gescheiterten Staaten in wohlhabende Staaten anzuheizen.
Fragen dazu:
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Es ist davon die Rede, der Pakt sei rechtlich nicht bindend, andererseits soll Österreich gesagt haben, der Pakt könne später trotzdem durch „Völkergewohnheitsrecht“ eine bindende Wirkung entfalten. Was steckt hinter diesem „Völkergewohnheitsrecht“?
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Es soll wohl eine Petition in Deutschland geplant sein. Das scheint einigen nicht zu gefallen: Und auch im sonst wenig beachteten Petitionsausschuss könnte es hoch hergehen. Die Abgeordneten müssen entscheiden, ob eine Petition gegen den Pakt auf der Seite des Bundestages veröffentlicht wird. Was soll das, warum entscheidet irgendjemand, ob eine Petition veröffentlicht wird? Schließlich ist es ja wohl Sinn einer Petition, dass jeder eine solche starten kann.