Stornoabzug bei Kündigung vonLebensversicherung und Berufsunfähigkeit rechtens?

Hallo,

es handelt sich um eine Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitzusatzversicherung.

Bei vorzeitiger Kündigung fällt für die Hauptversicherung ein Stornoabzug in Höhe von 100 Euro.
ZUSÄTZLICH fällt für die BUZ ein Stornoabzug in Höhe von 50% des Deckungskapitals an (das wären bei momentanem Stand über 700 Euro).

Ist das rechtens? Kann mir jemand evtl. entsprechende Paragraphen oder Gerichtsurteile nennen?

(Stundenlange Internet-Recherche hat ergeben, dass der Stornoabzug für die LV wohl soweit in Ordnung ist. Für die BUZ habe ich leider nichts Verwertbares gefunden…)

Hallo,

50% kommen mir zwar viel vor, aber grundsätzlich gibt es den sog. Stornoabzug. Näheres findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Gruß
C.

Hallo C.

in den AGB wird der Stornoabzug auch so festgelegt. Aber AGB können ja dennoch gegen geltende Rechtsprechung verstossen. Den Stornoabzug selber stelle ich auch nicht in Frage, sondern eher die Höhe. Mir kommen 50% nämlich auch zu hoch vor. Das muss doch irgendwo geregelt sein oder können die Versicherungen die Stornoabzüge einfach nach eigenem Ermessen festlegen?

Hallo,

grundsätzlich sind AGB erst einmal Vertragsbestandteil und damit gültig. Das ändert sich erst, wenn jemand gegen einzelne Klauseln klagt und dabei Recht bekommt. Ich kenne es nur so, daß die Versicherungsgesellschaften die Obergrenze selbst niedriger festgelegt haben, d.h. freiwillig eine Obergrenze von 20% oder so einziehen. Urteile, die das begrenzen, sind mir nicht bekannt. Die Frage ist ja nun auch, ob die 50% in Deinem Falle tatsächlich so abwegig sind, denn der Abzug kommt ja dadurch zustande, daß die eigentlich über die gesamte Laufzeit gestreckten Abschluß- und Verwaltungskosten nun auf die paar Jahre der Vertragslaufzeit gestaucht werden. Je nach Höhe der Versicherungssumme, bisheriger Laufzeit und tatsächlichen Kosten müssen die 50% gar nicht mal außergewöhnlich hoch sein.

Gruß
C.

Nunja Abschluss- und Verwaltungskosten schön und gut. Die kann ich zum Teil ja auch noch nachvollziehen, gerade im Bezug auf vorzeitige Kündigung und somit „gestauchter“ Vertragslaufzeit. (Wobei ich als „Privatmensch“ annehme, dass der Verbraucher bzw. Versicherungsnehmer dabei generell benachteiligt wird). Aber die Höhe macht es dann wohl aus. Anscheinend ist meine Versicherung dann wohl recht „gewinnorientiert“, wenn ich mir Deine Aussage mit der Obergrenze von 20% ansehe. Laut den AGB meiner Versicherung beträgt der Stornoabzug bei einer Vertragsdauer bis 36 Jahre (!) satte 50%. Bei einer Vertragsdauer von 36-40 Jahren 45% und ab 40 Jahre immerhin noch 35%.

50% in Relation zu beispielsweise 35 Jahre Vertragslaufzeit finde ich ziemlich unverschämt. Meine Vertragslaufzeit ist natürlich deutlich geringer. Aber da weder hier jemandem, noch mir - trotz intensiver Internetrecherche - ein entsprechendes Gerichtsurteil bekannt ist und die Versicherungen anscheinend festlegen können, was sie wollen, werde ich mich wohl oder übel mit dem Stornoabzug abfinden müssen. (Und mir beim nächsten Mal die AGB genau durchlesen und mich nicht naiv auf das Schönreden eines Versicherungsmaklers verlassen…)

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Hallo,

ggf. einen Termin für eine kostenpflichtige Beratung bei der Verbraucherzentrale vereinbaren. Dort gibt es ggf. auch Experten für AGB-Regelungen.

Gruß
RHW