Hallo,
angenommen ein Angestellter muss eine beruflich bedingte Reise (z.B. Fortbildung, Konferenz o.ä.) stornieren. Hierfür fallen Kosten an, z.B. Stornogebühren oder auch der komplette Reisepreis (etwa weil durch Preiswertbuchung nicht stornierbar, bei Flugtickets werden da ja oft nur die Steuern und Flughafengebühren rückvergütet).
Sind solche Kosten als Werbungskosten absetzbar? Meines Erachtens ja, da ja ohne die beruflich veranlasste Buchung gar keine Kosten angefallen wären.
Andererseits könnte es wohl auch vom Grund der Stornierung abhängig sein (privat, z.B. Krankheit; oder beruflich, z.B. Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz wg. kurzfristiger Änderungen in der Arbeitsbelegung).
Wie seht Ihr das - oder gibt es dazu womöglich schon eine Rechtsprechung?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Viele Grüße
Frank