Hallo Zusammen,
ich hab eine Frage in Bezug auf das Sicherheitsaufbaukonto (Stornoreservekonto) bei Vermittlergeschäften.
Ich arbeite bei einer großen Versicherungsgesellschaft.
Als ich vor 7 Jahren mein Arbeitsvertrag unterschrieben habe wurde mir gesagt das für jeden Mitarbeiter ein Stornoreservekonto eingerichtet wird was zur Sicherheit und Abdeckung vorhandener bzw. entstehender Schuldsalden nach Ausscheiden aus dem Unternehmen herangezogen wird. Ich habe nun vor meinen Job zu kündigen und weil ich im Unterverdienst bin, habe ich in der Personalabteilung nach diesem Konto gefragt und um Auskunft gebeten wie hoch das Guthaben sei. Man hat mir telefonisch mitgeteilt das für alle Kollegen ein solches Konto eingerichtet wurde aber bei mir hatte man das wohl von Anfang an einfach „übersehen vergessen“. Was ist das für eine Aussage? Nun steh ich da und hab keine Rücklagen, kein Guthaben aus einem Reservekonto. Frage: Wer hat Schuld? Muss mir nachträglich ein Konto eingerichtet werden? Laut meinem Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung muss aus Sicherheit ein solches Konto eingerichtet werden. Haftet der Arbeitgeber wegen Vertragsverletzung? Ich geh aus dem Unternehmen mit erheblichen Schulden. Was soll ich tun?
Bin für jede Antwort dankbar!
Lieben Gruß Angelika
Hallo,
das Stornoreservekonto wäre doch wohl aus Deinen Provisionen gebildet worden. Und Du hast doch sicherlich Abrechnungen erhalten, aus denen hervorging, dass dies nicht erfolgte.
welche Rechtsstellung hast Du? Arbeitnehmerin oder selbstständig tätige (Einfirmen?)vertreterin gem. HGB?
Gruß
vdmaster
Hi!
Gehe zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Begib Dich direkt dorthin, gehe nicht den Weg des Selbstversuchs und falle nicht auf die Nase!
Absolut ernsthaft:
Die Sache mit Provisionsrückforderungen und Stornohaftungen ist vertraglich an derart filigrane Fallstricke geknüpft, dass auf jeden Fall ein Profi drüberschauen sollte.
Ganz unabhängig von der Haftungsfrage wegen des fehlenden Kontos spielt hier die sehr häufig fehlende Transparenz im Arbeitsvertrag eine enorme Rolle.
Hier im Forum wird Dir leider niemand seriös weiterhelfen können, da nicht nur der Arbeitsvertrag im Detail bekannt sein muss um zu eruieren, ob es sich bspw. nicht um einen ähnlichen Fall handelt, auch die Betriebsvereinbarung sowie die Abrechnungsunterlagen müssen im Detail bekannt sein.
Viel Erfolg
Guido
Hi!
Die Frage erübrigt sich.
Gruß
Guido
Hallo,
sehe ich anders. Die Konstellation der angestellen Vermittlerin ist sehr ungewöhnlich. Weswegen ein Irrtum auf Seiten der UP-Erstellerin nicht auszuschliessen ist. Aber Deinen Hinweis auf den Fachanwalt unterschreibe ich sofort.
Gruß
vdmaster
Nein, ich bin Angestellte in einem großem Konzern und Nein, ich habe keine Mitteilung erhalten das es kein Stornohaftungskonto gibt.
Normalerweise ja, wurde aber nicht gemacht was ich nicht wusste. Es wurde einfach „vergessen“