Hallo Chrissie,
nähern wir uns der Sache erst mal rein rechtlich. HÜs (also schriftliche Abfragen der Hausaufgaben) dürfen sich inhaltlich nur auf die Hausaufgaben der letzten beiden Stunden beziehen. Es dürfen in HÜs also keine speziellen Dinge von vor längerer Zeit gefragt werden. Rein rechtlich gibt es keine Obergrenze, wieviele HÜs geschrieben werden dürfen, aber das o.g. muss natürlich berücksichtigt werden.
Ich persönliich halte es für mehr als unpädagogisch, als „Disziplinierungsmaßnahme“ HÜs zu schreiben, generell sollten Leistungsnachweise nicht dafür herhalten.
Den Begriff „Straf-HÜ“ finde ich auch etwas unpassend, da die Schüler, die gelernt haben, wohl auch eine gute Note scheiben (wenn die HÜ fair gestellt ist). Oder wie ist der Notenspiegel?
Wie gehen andere Lehrer mit dieser Situation um?
Da gibt es eine Menge anderer Möglichkeiten, z.B. Gespräche mit den „Chaoten“ und dem Klassensprecher, eine Teamsitzung der unterrichtenden Lehrer, Elterngespräche, Aufstellen eines „Vertrages“, u.s.w. Aber das geht etwas an der Ursprungsfrage vorbei.
Gruß Alex