Strafanzeige

Liebe/-r Experte/-in,
Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag bzgl. der Verfolgung der Straftat?
Muß eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung in jedem Fall verfolgt werden?

MfG
Heinz

Eine Strafanzeige kann bei jeder örtlichen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gestellt werden. Ein zusätzlicher Strafantrag ist bei bestimmten Privatklagedelikten notwendig (Hausfriedensbruch, Beleidigung). Diese kleineren Delikte dürfen ohne einen Strafantrag des Verletzten/Geschädigten nicht verfolgt werden. Hier kann das Opfer durch das Zurücknehmen des Strafantrags ein Verfahren gegen den Täter verhindern.

Bei einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung muss auch ohne Strafantrag von Amts wegen ermittelt werden. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung kann allerdings ebenfalls bereits im Vorfeld eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft beispielsweise die Auffassung vertritt, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht oder der Tatnachweis nicht geführt werden kann.

Hallo,

eine Strafanzeige wird bereits bearbeitet, bzw. ist schon angezeigt worden. Um eine Straftat anzuzeigen muss man als Geschädigter oder Anzeiger einen Strafantrag erheben. Das heißt, manche Straftaten werden von der Polizei nur auf „Antrag“ verfolgt. Kleine Delikte wie zb. Beleidigung.
Freiheitsberaubung ist ein sog. Offizialdelikt und muss von Seiten der Polizei verfolgt werden, sofern sie davon Kenntnis haben.
Offizialdelikte sind Straftaten welche von erheblicher Bedeutung sind und im erhöhten Maße von öffentlichem Interesse sind.

Gruß

Hallo, Eine Strafanzeige wird in jedem Fall bei einer Straftat erstattet.
Das Gesetzt unterscheidet zwischen Offizial und Antragsdelikten. Offizialdelikte (z.B. Verbrechen) werden verfolgt, da hier ein allgemeines Interesse an der Verfolgung besteht. Delikte, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder z.B. eine einfache Körperverletzung sind Antragsdeligte, welche nur verfolgt werden, wenn der Geschädigte oder der Vertreter einen Strafantrag stellt. Es gibt 3 Möglichkeiten. 1.) stellen des Strafantrages, 2.) Vorbehalt > man hat 3 Monate Zeit sich das zu überlegen> oder Verzicht auf einen Strafantrag. Ein Strafantrag, auf welchen man verzichtet darf nie wieder gestellt werden. Zum 2.Teil ihrer Frage (wurde bereits beantwortet) ist ein offizialdelikt un muß verfolgt werden, wenn die Anzeige erstattet wurde.

M.f.G.
Cruiserpeter

Es gibt Straftaten, die von Amts wegen verfolgt werden müssen und es gibt Straftaten, die nur auf Antrag (z.B. des Geschädigten) verfolgt werden. Ein Beispiel für eine Straftat, welche nur verfolgt wird, wenn ein Strafantrag gestellt wurde ist „Hausfriedensbruch“ (§ 123 StGB). Ein Beispiel für eine Straftat, welche von Amts wegen verfolgt werden muss, d.h. auch dann, wenn kein Strafantrag gestellt wurde ist „Mord“ (§ 211 StGB). Strafantrag ist somit die Willenserklärung (z.B. des Geschädigten), dass er wünscht, dass eine bestimmte Straftat verfolgt wird. Man stelle sich vor, es liegt ein Fall von Hausfriedensbruch vor, aber der Geschädigte möchte gar nicht, dass diese Tat verfolgt wird -> die Tat wird somit nicht verfolgt. Bei einer Straftat, wie Mord ist dagegen der Strafantrag nicht erforderlich; im Übrigen bei Tötungsdelikten im Allgemeinen wird die Tat von Amts wegen verfolgt (warum liegt denke ich mal auf der Hand :wink:. Was ist nun eine Strafanzeige? Strafanzeige ist somit „gesetzestechnisch“ KEINE Willenserklärung, welche darauf abzielt, dass eine Tat verfolgt werden soll, sondern eine Information, welche ein „Zeuge“ einer Strafverfolgungsbehörde zukommen lässt (ob anonym oder unter Angabe seiner Personalien ist erst mal egal), damit diese prüft ob diese genannte Tat zu verfolgen ist.

Zur Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Die Verfolgung dieser Straftat ist nicht an einen Strafantrag gebunden. Insoweit reicht die Strafanzeige (die Information, dass diese Tat stattgefunden hat) aus um die zuständige Behörde von Amts wegen ermitteln zu lassen.

Hallo,
eine Strafanzeige ist die Schilderung einer strafbaren Handlung gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde wie z.B. Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Prinzip also der Name für einen formalen Akt. Strafanzeigen sind an keine Form gebunden und können schriftlich oder mündlich vorgetragen werden.
Ein Strafantrag ist eine im Gesetz geschaffene Hürde, in der das Opfer einer Straftat einEN Antrag auf verfolgung unterschreibt. Meist schwache Straftaten.
Freiheitsberaubung bedraf keinen Antrag, weil hier aufgrund der Schwere der tat ein öffentliches Interesse besteht und die Behörden direkt nach Kenntnis Ermittlungen einleiten müssen (§ 163 StPO).
mfg
strucki

Moin Heinz,

Es ist ein Offizialdelikt und muss bei Bekanntwerden auch ohne Antrag verfault werden.

Gruss

Hallo,

soweit ich weiß wird eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt, der Strafantrag wird bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Im Fall der Freiheitsberaubung §239 StGB, wird in jedem Fall verfolgt.

MfG

Hallo Heinz,
Strafanzeige wird bei der Polizei durch den Geschädigten oder eine andere Person getätigt.
Strafantrag kann einmal die Staatsanwaltschaft an ein Gericht stellen, oder ein Geschädigter an eine Staatsanwaltschaft.
Freiheitsberaubung ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Es wird in JEDEM Fall verfolgt!
Liebe Grüße - Ernst

Hallo eine Strafanzeige ist eine Anzeige von einen geschenisses was in passiert ist und den hintergrund hat eine Stafrechtliche sanktionierung zur folge zu haben.

Ein strafantrag ist die willensbekräftigung zur Verfolgung einer straftat, die von amtswegen nicht unbedingt verfolgt werden würde, da das öffentliche interesse nicht groß genug dafür ist. Wenn der geschädigte aber eine verfolgung verlangt trotz dem geringen interesse der öffentlich keit an der Verfolgung so stellt er einen Strafantrag und bekundet damit das er das Verbrechen / straftat aufgeklärt haben möchte.

Eine Strafanzeige muss immer aufgenommen werden, ein strafantrag sollte in einer GV ( geschädigten Vernehmung ) auch immer mit benannt werden:smile:

Hallo Heinz,

Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem
Strafantrag bzgl. der Verfolgung der Straftat?

Die Polizei muss grundsätzlich immer Straftaten verfolgen, egal, wie sie ihr bekannt werden, sei es durch Zufall, „von Amts wegen“ oder eben durch die Strafanzeige eines Bürgers (nennt sich Legalitätsprinzip - anders bei bloßen Ordnungswidrigkeiten).

Ein Straf_antrag_ dagegen ist bei ganz bestimmten Delikten die Voraussetzung, dass das auch zur Verurteilung führen kann. Wenn z.B. die Polizei von einer Beleidigung Kenntnis erhält (so genanntes absolutes Antragesdelikt), so muss sie diese Tat verfolgen. Wird aber kein Strafantrag gestellt, darf der Täter dafür nicht vom Gericht bestraft werden.

Muß eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung in jedem Fall
verfolgt werden?

Freiheitsberaubung ist kein Strafantragsdelikt, d.h. die Polizei muss diese Tat stets verfolgen und die Staatsanwaltschaft muss dann in der Sache selbst entscheiden. Allerdings „darf“ die Staatsanwaltschaft auch eine Freiheitsberaubung z.B. wegen Geringfügigkeit einstellen.

Hoffe, Dir geholfen zu haben; sonst müsstest Du konkreter werden.

Viele Grüße
OpiWahn

Sehr geehrter Herr Mohr,
mit einer Strafanzeige zeigen Sie den Behörden an, das eine Straftat begangen worden ist. Mit einem Strafantrag bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie ein Interesse an der Verfolgung des Täters und seiner Bestrafung haben. Es gibt Delikte, sog. Antragsdelikte, die nur bei Vorliegen eines Strafantrags oder bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung verfolgt werden - die Freiheitsberaubung gehört nicht dazu. Bei allen anderen reicht eine Strafanzeige - es handelt sich um solche Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden, sobald die Behörden Kenntnis erlangt haben. Sie heißen Offizialdelikte.
Haben Sie weitere Fragen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seysen

Hallo,

eine Strafanzeige ist lediglich das „Melden“ einer möglichen strafbaren Handlung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Einmal abgegeben lässt sich diese im Grunde nicht mehr aus der Welt schaffen.

Ein Strafantrag spielt bei sog. Antragsdelikten eine Rolle. Manche Straftaten müssen seitens der Strafverfolgungsbehörden nur verfolgt werden, wenn ein Strafantrag vorliegt. Diesen Strafantrag kann grundsätzlich auch nur die von der Straftat „verletzte“ Person stellen. Ein typisches Antragsdelikt ist die Beleidigung.

Bei Freiheitsberaubung handelt es sich um ein so.g Offizialdelikt. Bei solchen Delikten muss die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten. Eine später Verfahrenseinstellung vor Erhebung der öffentlichen Klage vor Gericht ist davon unbenommen.

Ich hoffe das hilft ein bisschen.

Grüße!

Hallo Heinz,
verzeihen Sie die verspätete Antwort.
Also: Ein Strafantrag wird nach der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gestellt. Erst muss die Anzeige kommen, und bei öffentlichem Interesse beantragt der Staatsanwalt Eröffnung der Hauptverhandlung beim zuständigem Gericht.
Eine Freiheitsberaubung wird immer strafrechtlich verfolgt, da das öffentliche Interesse sehr hoch ist und die Tat selbst als Verbrechen gilt.
In der Hoffnung, Ihnen ein wenig geholfen zu haben verbleibe ich
MfG
K.Gi