Strafanzeige stellen?

Vor kurzem wurde ich von einem „Junkie“ massiv beleidigt. Ich wollte nur meine Kopie aus dem Kopierer nehmen, was ihm nicht gefiel und dann nahm das Unglück seinen lauf. Er lies nicht ab, kam immer näher, verfolgte mich durch den kleinen Lasen, beleidigte mich und hat mir dann, bis zwei Personen dazwischen gingen, 2x ins Gesicht geschlagen. Der Ladenbesitzer hat die Polizei gerufen und weil er schon öfters ärger mit ihm hatte, auch Hausverbot erteilt. Stelle ich nun Strafantrag oder nicht? Hat das überhaupt Sinn? Ich muss der Polizei den Vorfall schriftlich schildern und entsprechend mitteilen, ob ich eine Strafanzeige stellen möchte oder nicht. Ich weiß eben nicht, ob das Erfolg hat. Vielen Dank.
M

Wenn es nicht darum geht, Ersatz für physische oder psychische Schäden geltend zu machen, würde ich mir den Aufwand - Zeugenaussage, evtl. Gerichtsverhandlung sparen.

Und wenn es wirklich ein Junkie ist, wird der über kurz oder lang wegen ganz anderer Delikte verurteilt. Da fällt Beleidigung und einfache Körperverletzung ohnehin nicht mehr ins Gewicht.

Es stellen sich in Ihrem Fall zwei Fragen: Zum ersten verstehen sich deutsche Staatsanwaltschaften, wenn es nicht um Leib und Leben oder wirklich große Werte geht, aus Personalmangel und/oder Faulheit gerne als „Verfahrenseinstellungsbehörden“. Gerade bei Ehrverletzungsdelikten (wie Beleidigung) geschieht so gut wie nie etwas, hier werden Geschädigte gerne auf das Privatklageverfahren verwiesen, d.h., wer etwas will, darf selbst (oder mit anwaltlicher Hilfe) Staatsanwalt spielen. Die Strafen sind lächerlich. Bei einer Körperverletzung wie einer Ohrfeige liegt es zwar grundsätzlich schon etwas anders; hier müßte sich der Staatsanwalt wohl oder übel damit befassen, allerdings ist es dann oft so, daß das Verfahren eingestellt wird, weil solche Typen meist ohnehin soviel auf dem Kerbholz haben und wegen -zig anderer Sachen verfolgt werden, daß, wie es so schön heißt, das Delikt bei der Strafzumessung nicht erheblich ins Gewicht fallen würde. Fazit: Eine Anzeige kostet Sie nichts, bringt Ihnen (außer evtl. einer Zeugenaussage) keine Probleme, aber erwarten Sie nicht zuviel davon. Wahrscheinlich hätte der Täter ebensogut einen Mann geohrfeigt, wenn er zufällig im Weg gestanden hätte. In solchen Grenzfällen sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht lieber in Ruhe ein Glas Wein trinkt und froh ist, nicht selbst so geworden zu sein :o)