Ist es Recht eine Strafanzeige zu erhalten, weil man ein angemeldetes nicht fahrfähiges Motorrad ohne TÜV im Carport stehen hat?
Moin,
Ja, ein angemeldetes Fahrzeug muss eine gültigen Hauptuntersuchung besitzen.
Siehe https://www.bussgeldkataloge.de/muss-ein-ungenutztes-auto-zur-hu/
Da ist aber ein Bußgeld fällig und eigentlich keine Strafanzeige.
-Luno
Vielen Dank für die Antworten!
Ist zwar etwas spät. Ist der Carport auf einem Privatgrundstück?
Um jetzt noch etwas dazu zu sagen. Ein angemeldetes Fahrzeug benötigt nicht zwangsweise eine gültige HU. Was es aber benötigt ist eine Versicherungsdeckung und das hat es wohl, weil angemeldet.
Das hat wohl Lunochod verwechselt.
Moin,
Leider doch: https://openjur.de/u/2225435.html
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen (StVZO § 29 Abs.1 S.1).
…
Ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt hat, ist unerheblich. Auch ein nicht genutztes zugelassenes Fahrzeug muss vorgeführt werden.
-Luno
Das sind doch 2 verschieden Paar Stiefel.
Als ich noch meine freie Werkstatt für Mopeds hatte, gab es eine große Halle für diejenigen, die ihr Moped über den Winter eingestellt hatten. Zugelassen oder nicht, TÜV abgelaufen oder nicht.
Es spielt keine Rolle ob ein Fahrzeug auf einem privaten Grund (Halle, Carport etc.) zugelassen ist und evtl. keine HU hat. Es genügt nur der Nachweis für einen Termin bei einer Prüfstelle um das Fahrzeug bei Versicherungsdeckung dahin zu bewegen.
Ein zugelassenes Fahrzeug kann mit gültiger Versicherungsdeckung bis in die Ewigkeit verschimmeln, obwohl es keine HU hat. Nur fahren darf man die Kiste nicht ohne gewisse Maßnahmen.
Das gilt auch für Fahrzeuge, die auf privaten Grund herumstehen. Die benötigen nicht mal eine Versicherung.
Sie vermische da etwas.
Moin,
Noch einmal nein, denn es hängt davon ab, ob der Privatgrund auch wirklich ein solcher ist. genau das ist das Problem. Aus https://www.focus.de/auto/news/ungenutzte-autos-ohne-tuev-plakette-droht-auch-auf-privatgrund-bussgeld_aid_570629.html
Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum.
Eine Halle oder Garage ist völlig okay, aber nur weil der Halter meint, es sei Privatgrund, ist es möglicherweise eben doch keiner. Darum geht es mir.
-Luno
Das ist soooooo - naja - nicht ganz richtig.
Es muss eine HU haben, aber solange man das Kennzeichzen nicht sehen kann, wird auch keiner den Verstoß feststellen können.
Darum: Kfz ohne HU so abstellen, dass man das Kennzeichen nicht sehen kann oder das Kennzeichen abmontieren (natürlich nur auf Pivatgrundstück)
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