Strafanzeige wegen Betrugs nach England stellen

Hallo,
ich wurde bei einem ebay-Kleinanzeigen Verkauf von einem Engländer (oder einer dort sesshaften Person) betrogen. Es ist eine grße Masche wo schon 100te oder 1000te in letzter Zeit reingefallen sind.
Es wird eine Ware verkauft, der Käufer in England fragt ob auch PayPal möglich wäre und wenn man sich einigt wird nach der PayPal ID gefragt.
Dann bekommt man eine Mail, meist innerhalb eines Tages, von PayPal (ist aber nicht von PayPal) und man ist der Auffassung, das der Käufer gezahlt und und man versender die Ware.
Fakt: es kam nie Geld an, Ware ist weg.
Am Empfangsort, der häufig die gleiche Adresse ist, jedoch mit unterschiedlichen Empfängernamen wird das Paket entweder abgefangen, oder der Postbote hängt mit da drin…
Starfanzeige in Deuschland hat den einzigsten Erfolg, das ich darauf hingewiesen werde, das ich in England Strafverfolgung einleiten soll.
Bei mir geht es um ca. 600€ und andere sind noch massiver betrogen worden.
Es wäre ziemlich einfach diesen Betrügern auf die Schliche zu kommen, indem man Ware mit GPS verschicken würde. Aber irgendwie scheint das keinen zu interessieren.
Was kann man also tun, um zu seinem Recht zu kommen?

Tach!

Jetzt noch im Ausland tätig zu werden, würde erst einmal bedeuten, gutes Geld dem schlechten hinter her zu werfen.
…OHNE Aussicht auf Erfolg…

Das würde ich mir gut überlegen.

Diese Masche ist wirklich schon alt und auch wenn sie in Deutschland abgezogen worden wäre, hätte man im Nachhinein kaum eine Chance.
Da wurde alles gefaked und Adressen Namen stimmen nicht überein, also wird man da kaum etwas ermitteln können.

-(

Und beim Thema Paypal sollte man sich nie auf eine Mail verlassen, sondern in seinem Account gucken, ob da wirklich Geld ein getrudelt ist.

Aber hinterher ist man ja immer klüger!
*smile*

Just my 2 Cents, Nicky

Tach!

Jetzt noch im Ausland tätig zu werden, würde erst einmal
bedeuten, gutes Geld dem schlechten hinter her zu werfen.
…OHNE Aussicht auf Erfolg…

Wieso Geld hinterherwerfen? Ich muss ja nicht unbedingt einen Anwalt nehmen, ausserdem gibt es Kanzleien, die erst nach Erfolg bezahlt werden wollen.

Diese Masche ist wirklich schon alt und auch wenn sie in
Deutschland abgezogen worden wäre, hätte man im Nachhinein
kaum eine Chance.
Da wurde alles gefaked und Adressen Namen stimmen nicht
überein, also wird man da kaum etwas ermitteln können.

-(

Das mag ja sein, aber irgendwo bleibt ja die Ware. Und wenn sich mal eine STrafverfolgungsbehörde nur mal ein klitzekleinbisschen bemühen würde…

Und beim Thema Paypal sollte man sich nie auf eine Mail
verlassen, sondern in seinem Account gucken, ob da wirklich
Geld ein getrudelt ist.

Habe ich bisher 1000x genau so gemacht. Beim 1000 und 1ersten mal hatte ich es eilig, Zeit war kanpp usw. Ist halt passiert. Jedem passieren Fehler…

Aber hinterher ist man ja immer klüger!
*smile*

Jaja…

Aber das alles beantwortet mir nicht die Frage, wer hier als Verfolgungsbehörde Ansprechpartner ist. Zwingend muss ich sicherlich keinen Anwalt einschalten.

Greetz

Hallo

Jetzt noch im Ausland tätig zu werden, würde erst einmal
bedeuten, gutes Geld dem schlechten hinter her zu werfen.
…OHNE Aussicht auf Erfolg…

Wieso Geld hinterherwerfen? Ich muss ja nicht unbedingt einen
Anwalt nehmen, ausserdem gibt es Kanzleien, die erst nach
Erfolg bezahlt werden wollen.

Ja, wenn sich der Streitwert lohnt.

Diese Masche ist wirklich schon alt und auch wenn sie in
Deutschland abgezogen worden wäre, hätte man im Nachhinein
kaum eine Chance.
Da wurde alles gefaked und Adressen Namen stimmen nicht
überein, also wird man da kaum etwas ermitteln können.

-(

Das mag ja sein, aber irgendwo bleibt ja die Ware. Und wenn
sich mal eine STrafverfolgungsbehörde nur mal ein
klitzekleinbisschen bemühen würde…

Die Strafbehörde legt erst los, wenn eine Anzeige gestellt wurde.

Aber das alles beantwortet mir nicht die Frage, wer hier als
Verfolgungsbehörde Ansprechpartner ist. Zwingend muss ich
sicherlich keinen Anwalt einschalten.

Nein, muß man nicht. Dann sollte man sich aber im jeweiligen Rechtsgebiet gut auskennen. Bei der Strafverfolgung geht es um Strafe, nicht um die wiederbeschaffung Ihres Eigentums.
Akteneinsicht in die Strafakten, und damit die Adresse des Betrügers, erhält wahrscheinlich nur ein Anwalt.

MfG Frank