Strafbebefehl nicht zustellbar

Strafbefehl ist nicht zustellbar. Wie regelt das strafgesetz das weitere Vorgehen?

Hallo Linn1960!

Die Zustellung eines Strafbefehls, bzw. das Vorgehen im Falle einer Nichtzustellung wird nicht weiter im Strafgesetzbuch gereget, weil der Strafbefehl auch ohne seine Zustellung gilt. Schließlich muss der Verurteilte zur Wirksamwerdung des Urteils nicht dem Urteil zustimmen oder den Empfang des Strafbefehls quittieren. Das ist jedoch meine ganz persönliche Meinung und keinswegs juristisches Fachwissen. Außerdem sollten Betroffene beider Seiten weitere Vorgehensweisen dringend mit einem Rechtsanwalt besprechen, der auch das jeweilige individuelle Interesse an der Klärung dieser Frage einbeziehen kann.

Mit freundlichem Gruß,
Peter L.

Hallo Linn1960,

leider kann ich dir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Felix

Strafbefehl ist nicht zustellbar. Wie regelt das strafgesetz
das weitere Vorgehen?