Strafbefehl mit Tagessatz

Hallo,
wie verhält es sich, wenn man einen Strafbefehl erhält, der eine Geldstrafe erhält mit festgesetzten Tagessätzen?
Sachverhalt:
Ich habe keine Einkünfte, kümmere mich ausschl. um unsere Kinder. Mein Mann ist Alleinverdiener. Ist in diesem Fall eine Geldstrafe überhaupt möglich? Wenn ja, werden dann die Einkünfte meines Mannes herangezogen?
Vielen Dank

Vorschlag: Ratenzahlung.

Grüße mki

Hallo!

nein, Strafe ist immer persönlich und auf die eigenen Einkommensverhältnisse bezogen.
Allerdings hat ja auch eine Ehefrau, die „nur“ Hausfrau ist, einen Anspruch auf Geld aus dem gemeinsamen Einkommen.
Das Einkommen des Mannes wird also nicht (direkt) herangezogen. Nur hat die Frau ja Anspruch auf einen Teil dieses Einkommens.
Das würde beim Tagessatz berücksichtigt- und wenn da 5 €/Tag oder noch weniger herauskommen.

Ein Strafbefehl ist kein Urteil, es gab also kein Gerichtsverfahren. Es soll den Fall abkürzen. Akzeptiert man und zahlt, dann ist die Sache erledigt.
Legt man Widerspruch ein oder zahlt nicht so kommt es zum Gerichtsverfahren.

MfG
duck313

Diese Antwort ist nicht hilfreich. Ich möchte wissen ob hier eine Festlegung eines Tagessatzes überhaupt möglich ist? Und wenn ja wie hoch ist dieser dann?

Danke. Und wie wird das ermittelt? Wie viel steht mir denn vom Einkommen meines Mannes zu?

Das ist immer möglich. Der Mindestsatz wäre 1€/Tag (das wäre extrem niedrig und selten angemessen).
im Strafbefehl mag das Einkommen und der Tagessatz geschätzt worden sein, denn man hat doch sicherlich in seiner Anhörung (so eine stattgefunden hat) etwas dazu gesagt.
gegen die Höhe der Tagessätze kann man Einspruch einlegen. Dann wird ggf. neu festgelegt.

Lies mal hier rein:
https://strafbefehl-info.de/tagessatz-tagessaetze/

Wie man dein Einkommen (den Anteil am Familieneinkommen) berechnet, das frage am besten deinen Anwalt.

MfG
duck313

Wer Hausfrau und Mutter ist, darf sich alles erlauben, weil Geldstrafen gegen jemand ohne eigenes Einkommen natürlich nicht möglich sind, und man Mütter selbstverständlich auch nicht in Haft nehmen kann!

Oder wie war das jetzt gemeint?

Selbstverständlich kann man auch in diesem Fall einen Tagessatz berechnen. Dabei orientiert man sich dann an dem, was an Unterhaltsverpflichtungen beim Ehegatten besteht, und was davon dann auf die Ehefrau entfällt. Vom Grundsatz her nicht anders, als im Fall von Unterhalt bei Trennung/Scheidung.

Wer sich für besonders schlau hält, und bei der entsprechenden Abfrage der Staatsanwaltschaft blockiert, darf sich auch nicht wundern, wenn der dann „frei Schnauze“ von der Staatsanwaltschaft geschätzte Tagessatz nicht ganz die Realität trifft. Man kann dann aber Einspruch einlegen, und diesen auf die Höhe des Tagessatzes beschränken. Sinn macht dies aber nur dann, wenn man spätestens jetzt Butter bei die Fische gibt, und nachvollziehbar offenlegt, was an Mitteln zur Verfügung steht. Und die sollten dann natürlich besser einen niedrigeren Tagessatz ergeben, als der der vorher festgesetzt worden ist. Sonst kann man sich da auch schnell mal ins Knie schießen (alles schon erlebt).