Hallo,
wie ist die Strafe, wenn man mit einem Elektrokleinfahrzeug aka E-Roller eine rote Ampel missachtet?
In § 14 eKFV fand ich nichts und in § 13 ist lediglich
„Elektrokleinstfahrzeuge unterfallen der Lichtzeichenregelung des § 37 Absatz 2 Nummer 5 und 6 der Straßenverkehrs-Ordnung.“
geregelt. Das regelt meiner Meinung nach nur, was zulässig ist, und nicht die Strafen.
Im Bußgeldkatalog lese ich nur was von Kfz-Führenden und Radfahrenden. So ein Roller scheint ein Kraftfahrzeug zu sein, kommen also die gleichen Bußgeldsätze wie für PKW-Fahrer zur Anwendung?
Gruß