Strafe für mehrere Benzinkanister im Auto

Weiß einer, was die Strafe ist, wenn man mehr als die erlaubten 20 Liter Benzin aus z.B. Polen mitbringt?

Und bitte keine Moralapostel á la „das ist aber verboten und dafür gibt es einen guten Grund [blablabla]“. Weiß ich schon, aber die unendlichen tiefen meiner schwarzen Seele … xD
Kleiner Spaß … mein Problem is, dass eine Fahrt rüber zum tanken knappe 100km sind und es würde sich natürlich mehr lohnen, wenn man auch mehr Benzin mitnehmen könnte. Bei derzeit ca. 30cent / Liter Ersparnis lohnts sich auch mit 1 Kanister schon, aber mit 2en würde ich seltener rüber fahren und damit sogar noch der Umwelt was gutes tun :wink:

Und bitte keine Vermutungen…Ich habe dazu recherchiert und zwischen Nachzahlung der Steuer plus einem kleinen Bußgeld (insgesamt 35€) bis hin zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung oder illegalem Gefahrguttransport (Strafen weit in den 10.000ern) schon alles gelesen.

Ich möchte hier gerne eine Antwort von jemandem, der entweder selbst schon einmal in der Situation war (und bitte auch keine „der Freund vom Cousin meines Vaters-Erfahrungen“…) oder mir einen detaillierten nachlesbaren Gesetzestext dazu liefern kann.
Es geht hierbei nicht um Mengen, bei denen eine Handelsabsicht offensichtlich ist, sondern einfach, wenn man statt nur einem eben zwei 20l Kanister im Auto hat.

Die Ladung ist in diesem jenen rein hypothetischen Fall natürlich immernoch gegen Umfallen gesichert und die Kanister selbst wären auch für die Beförderung von Kraftstoffen zugelassen.

danke schonmal =)
und bis denne

alex

hi

zollmässig wird der zweite 20 liter kanister
ganz normal besteuert wenn du erwischt wirst
dh hättest die 20 liter auch hier kaufen können.
bussgeld gibt es nur für falschanmeldung also wenn der zoll dich anhält und fragt haben sie etwas zu verzollen und du sagst nein, und dann finden die den zweiten kanister.

wie das mit gefahrgut ist kann ich dir leider nicht sagen.

zitat energiesteuergesetz:
§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken

(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in einem anderen Mitgliedstaat im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist jedoch ausgeschlossen für
1.
flüssige Heizstoffe, ausgenommen Flüssiggase in Flaschen, und
2.
Kraftstoffe, die in anderen Behältnissen als dem Hauptbehälter des Fahrzeugs befördert werden, ausgenommen in Reservebehältern des Fahrzeugs bis zu einer Gesamtmenge von 20 Litern.
(2) Die Steuer für Energieerzeugnisse, die nach Absatz 1 Satz 2 nicht steuerfrei sind oder die auf Rechnung der Privatperson befördert werden, entsteht mit dem Verbringen in das Steuergebiet. Steuerschuldner ist die Privatperson.
(3) Für Energieerzeugnisse, für die die Steuer entstanden ist, hat der Steuerschuldner unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig.

Also mal Stück für Stück.

Bei der Einreise aus Polen (EG) hast du das Benzin im Tank abgabenfrei. Dazu kommen 20 Liter Benzin in einem dafür vorgesehen Behälter.
Soltest du über 20 Liter im Kofferraum mitführen werden Eingangsabgaben fällig- wenn du die Ware nicht anmeldest. Den Abgabensatz/Liter kann ich dir leider nicht sagen-ich glaube so um die 0,70 €/Liter- dazu kommt dann bei Nichtanmeldung das doppelte der Eingangsabgaben als Zollzuschlag drauf - Also Abgaben z.B 14 Euro plus Zoll-Zuschlag 14 € gleich 28 €.
Das zu den Zollvorschriften. In einigen Ländern ist es aber nicht erlaubt überhaupt einen Kanister mitzuführen -Luxemburg zum Beispiel. Polen weiß ich nicht.Das Zeugs im Kanister muss aber auch für dein Auto sein- andere Sorte führt zum Wegfall der Freimenge.
Gefahrgutrechtlich ist in Deutschland die Grenze bei 60 Litern in Behältern.Das bedeutet aber schon 40 Liter über der Steuer-Freigrenze -
Ab einer gewissen Anzahl von Kanistern geht man bei Zolls von Gewerbsmäßigkeit aus - aber dazu müssten es schon 10 oder mehr Kanister sein, was auch dann die Gefahrgutregel wieder berührt und es gibt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung --oder aber man hat den Verdacht des Vorsatzes-bei Kontrolle im Inland kann man davon ausgehen (370 AO - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe)-

Hoffe, geholfen zu haben

Hallo,

Fakt ist 20 Liter in einem Behältnis ist maximal erlaubt. Darüber zahlst du:

ca 70 Cent Mineralösteuer
auf Wert sprit (deutscher Preis) + Mineralölsteuer nochmals 19 % MWST.

Bei 20 l * 0,7 = 14 EURO
dann auf 30 Euro + 14 EURO = 44 EURO nochmals 19% = ca. 10 EURO

Und da du nicht angemeldet hast nochmals dasselbe als Strafe = Insgesamt 48 EURO vom Zoll.

Und dann kommt tatsächlich das mit dem Gefahrgut. Du bist über 20 L ein Gefahrguttransport und hast nach dem Recht auch noch Bussgelder zu erwarten. Die Höhe richtet sich nach Menge, Einsichtigkeit, vorbelastet usw. Beim ersten mal vielleicht nur ein paar hundert EURO. Dafür musst du aber oft nach Polen.

An den Grenzen und danach wird sehr oft kontrolliert. Wohne selbst an der Grenze und kenne privat/Beruflich Leute vom Zoll. Die haben ein geschultes Auge und „Risikoprofile“ wie Sie bervöse Leute/potentiell "Kunden " erkennen. Rate daher eher ab das Risiko erwischt zu werden einzugehen.

Klaus

Hallo Alex,

nein, ich habe nicht die Absicht Moral zu predigen.
Leider habe ich aber auch keine besseren „Tricks“ auf Lager.
Auch mir treibt es die Tränen in die Augen, wenn ich Treibstoffpreise bei uns hier sehe.
Ich wohne, so ähnlich wie Sie, hier in der Nähe der Westgrenze, aber doch zu weit von der Grenze zu Luxemburg entfernt um regelmäßig und wirtschaftlich sinnvoll dort tanken zu können. Zigaretten brauche ich auch nicht.
Grundsätzlich mache ich keine reinen Tankfahrten, weil mir dazu auch irgendwie die Zeit zu schade wäre. Aber, wenn ich zufällig eine Fahrt nach Trier oder in das nördliche Saarland habe, dann versuche ich eben einen Tankstopp in Luxemburg einzulegen und mit möglichst leerem Tank dort einzureisen.
Ich habe nur einen einzigen 10L-Kanister. Der wird natürlich auch gefüllt.
Es wird dort eben oft kontrolliert, auch wegen Bargeldverschiebungen u. dgl.
Warum sollte ich da wegen solcher relativ kleiner Ersparnisse unnötige Risiken eingehen?

Letzes Wochenende waren wir in Österreich. Da bin ich auch mit fast leerem Tank eingereist und kurz vor der Rückfahrt habe ich nochmals so voll getankt wie irgend möglich. Meinen Reservekanister hatte ich vergessen.

Also, lieber Leidensgenosse Alex, bezahlen wir eben, mit knirschenden Zähnen den teueren Treibstoff, fahren so sparsam wie es geht und hoffen, dass man uns nicht auch noch - zu allem Überfluss - eine pauschale PKW-Maut aufbrummt.

Freundliche Grüße
Werner

Hallo Alex,

bei einer so eingeengten Fragestellung wirst du kaum Antworten bekommen. Zudem gehst du scheinbar davon aus, dass es die EINE Antwort auf deine Frage gibt und das hieße, es gäbe eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland…

Der Zoll ist für solche Sachen zuständig und kontrolliert auch ziemlich genau:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchs…

Die Rechtsgrundlage dazu ist übrigens § 16 des Energiesteuergesetzes.

Im Regelfall passiert dann folgendes:
Du musst die Steuern + Bußgeld nachzahlen und bekommst eine Anzeige wg. Steuerhinterziehung. Diese wird im Regelfall von der Staatsanwaltschaft unter Zahlung einer Geldbuße eingestellt (außer es ist doch noch was wg. Ladungssicherheit u.ä.).

Je nachdem an wen du kommst (zuständiges Hauptzollamt + Staatsanwaltschaft) kann das aber wie gesagt abweichen…

Ich habe übrigens keine persönlichen Erfahrungen damit, aber glaub mir, so läuft es… Hoffe, ich konnte dir helfen,

Gruß
floyd_83

Die Anfrage scheint bei mir nicht angekommen zu sein. Ich gehe davon aus, das sich das Problem erledigt hat.