Strafe für rauchen im nichtraucherzimmer zulässig?

wer weiß ob es zulässig ist eine geldstrafe aufzuerlegen, weil in einem Nichtraucherzimmer am Fenster eine Zigarette geraucht wurde?

privat?
wer? (nachbar, gastwirt, ordnungsamt?, firma?)
Restaurant?
Bundesland?
etc.

alles wichtig… daher mehr butter bei die fische

Hallo,

das kann ja nur das Hotel gewesen sein.

Und ja, es ist zulässig, wenn es so vereinbart ist oder wenn die „Strafe“ in Wahrheit Schadensersatz (Kosten für besondere Reinigung) ist und in der geltend gemachten Höhe besondere Aufwendungen für die Entfernung des Nikotingeruchs anfallen.

VG
EK

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Das reine Rauchen erfüllt keinen Straftatbestand.

Zu denken wäre allenfalls an eine Körperverletzung, allerdings wäre mE der Tatbestand nicht erfüllt, weil bereits der Eintritt des Erfolges . nämlich eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung - nicht in nachweisbarem Umfang erkennbar wäre. Und selbst wenn, dann wäre bei mir die Prüfung spätestens im Bereich der Kausalität beendet wegen sozial adäquaten Verhaltens. Da dürfte ich aber mittlerweile eine Mindermeinung vertreten.

Es hat vor einigen Jahren einen prominenten Fall gegeben. Das Verfahren gegen Hannelore und Helmut Schmidt ist allerdings eingestellt worden, von der rechtlichen Begründung ist leider nichts bekannt.

in einem Nichtraucherzimmer am Fenster eine Zigarette geraucht

wurde?

Fenster offen oder geschlossen?
Kommt Dir nicht selbst die Idee, dass dieser Umstand sehr wichtig sein könnte?

Na, den Unterschied würde ich ja gern mal erläutert bekommen.

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Es hat vor einigen Jahren einen prominenten Fall gegeben. Das
Verfahren gegen Hannelore und Helmut Schmidt ist allerdings
eingestellt worden, von der rechtlichen Begründung ist leider
nichts bekannt.

Wann war Schmidt den mit Kohls Frau verbandelt? Muss vor Loki gewesen sein…

osmodius

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Joseph Fischer & Co

Wann war Schmidt den mit Kohls Frau verbandelt? Muss vor Loki
gewesen sein…

http://de.wikipedia.org/wiki/Loki_Schmidt

Ich bin mir sicher: In den Gerichtsakten stand Hannelore Schmidt. :smile:

Gruß,
M.

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Na, den Unterschied würde ich ja gern mal erläutert bekommen.

Ein Nichtraucher bucht eventuell ein Nichtraucherzimmer, damit er nicht in einem Zimmer sein muss, in dem es nach Tabakrauch stinkt. Raucht jemand in einem geschlossenem Zimmer stinkt es danach, weil sich eben der Mist überall absetzt. Qualmt man stattdessen zum Fenster raus oder lüftet sofort, kann sich dieser Gestank auf ein nicht mehr wahrnehmbares Niveau reduzieren. Alles prima. Wenn nicht dann beschwert sich der Gast zu Recht und man hat als Hotelbetreiber unnötigen Ärger bzw. kann bis zur Beseitigung des Gestankes dieses Zimmer eben nicht vermieten. Das ist dann der Unterschied.
Raucher merken das übrigens nicht, dass es danach stinkt, da sie diesen Geruch permanent an sich und den Klamotten tragen.

Ansonsten wäre natürlich noch spannend, wenn sich der UP mal äußert, wo in in welchem Zusammenhang es zu einer diesbezüglichen Strafe kam.

Grüße

Es ging mir wenige um faktische Unterschiede, als um rechtliche („Allgemeine Rechtsfragen“). Und die kann ich nicht erkennen.

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Hallo,

Strafe wohl nicht, da kein Straftatbestand.

Der Hotelier kann einen Schadenersatz fordern, da er z.B. das Zimmer einen Tag lüften muss und nicht direkt wieder vermieten kann.
Evtl. kann er den Mehrauswand für das Reinigen fordern.

Für übermäßige Verschmutzung muss jeder Gast einstehen, gilt auch, wenn z.B. Getränke verschüttet werden und Flecken beseitigt werden müssen.

Wenn am offenen Fenster geraucht wurde und im Zimmer wirklich kein Rauch mehr zu vernehmen ist, gibt es keinen Schaden und damit wohl auch keinen Schadenersatz.

Gruß

Holygrail

wer weiß ob es zulässig ist eine geldstrafe aufzuerlegen, weil
in einem Nichtraucherzimmer am Fenster eine Zigarette geraucht
wurde?

Du meinst wohl eine Vertragsstrafe.
Na, das kommt halt auf den Vertrag an - ist ja klar.
Zu klären wäre dann, ob eine solche Klausel überhaupt wirksam wäre.
So ein Beherbergungsvertrag ist ja eine Art „AGB“.

Wenn im Vertrag keine besondere Strafe vorgesehen ist, dann kann trotzdem eine Zahlung fällig werden.

Wer ein Nichtraucherzimmer beraucht, der richtet evtl. einen Schaden an.
Dazu müsste man obejktiv erstmal feststellen, ob es zu einem Schaden gekommen ist.
Ich würde einen Schaden bejahen, wenn es zum Zeitpunkt der Abreise einen wahrnehmbaren Tabakgeruch im Zimmer gab, weshalb der Hotelier z.B. eine erweiterte Grundreinigung veranlassen musste und/oder das Zimmer erst später neu vergeben konnte.
Die Höhe des Schadens müsste dann nachgewiesen werden.

Müsste man z.B. im Zimmer zwei Tage lüften, bevor es neu belegt werden kann und wären in dieser Zeit andere, gleichwertige Nichtraucherzimmer frei gewesen, dann dürfte kein Schaden entstanden sein - außer evtl. erhöhter Heizkosten in den anliegenden Zimmern.

Wie wäre denn in diesem Beispiel festgestellt worden, dass geraucht wurde? Hätte der virtuelle Gast das zugegeben?

Hallom

Es ging mir wenige um faktische Unterschiede, als um rechtliche („Allgemeine Rechtsfragen“). Und die kann ich nicht erkennen.

Ist es ausgeschlossen, dass faktische Unterschiede zu rechtlich unterschiedlichen Bewertungen führen können?
Es geht ja hier um keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sondern lediglich um die Ausübung des Hausrechts. Insofern könnte Geldstrafe im Sinne einer Vertragsstrafe und die Wirksamkeit deren Vereinbarung durchaus von der Verwirklichung faktischer Gegebenheiten abhängen. Und wenn der Raucher aus dem Nichtraucherzimmer nun ein Raucherzimmer gemacht hat, dann könnte die Vereinbarung wirksam sein. Das dürfte auch keine überraschende Klausel sein, da sie eigentlich sehr häufig vorkommt.
Vielleicht kostet die Hotels auch ein Raucherzimmer mehr Versicherung als ein Nichtraucherzimmer, da dort zum einen die Brandgefahr höher ist und zum Anderen keine Rauchmelder eingebaut werden können, da diese andauernd losgehen würden. Und wenn dann der Rauchmelder im Nichtraucherzimmer losgeht und die Feuerwehr vor der Tür steht, dann schicken die ja auch eine Rechnung…
Also ich denke, es ist zulässig und es dann auch auf die faktischen Gegebenheiten ankomt, ob im konkreten Einzelfall gezahlt werden muss. Denkbar wäre: Rauchen aus dem offenen Fenster heraus führt zu keiner Vertragsstrafe, da kein Schaden entstanden ist/entstehen konnte. Rauchen am geschlossen Fenster verpestet die ganze Bude und die ist nicht mehr als Nichtraucherzimmer vermietbar und muss erst wieder mit einem entsprechenden Aufwand gereinigt werden. Dann eben Vertragsstrafe.

Viellicht erfahren wir noch, worum es konkret geht, da wir ansonsten nur rumraten können.

Grüße