Strafe für onanieren?

hallo, ich bin 21 jahre alt.
ich war heute im penny etwas einkaufen und als ich fertig und wieder in mein auto saß was auf dem parkplatz von penny geparkt war, wurde ich irgendwie erregt und fing an zu mastrubieren, danach ging ich zu einen freund. als ich am abend wieder daheim war meinte mein vater das die polizei da war und mich gesucht hat. ich hab die polizei dann angerufen und gefragt was los sei, der polizist meinte eine frau hat dich in deinen auto runterholen gesehen und sich dabei geekelt und dich angezeigt und jetzt wirst du von der krininal polizei eingeladen.
meine frage, mit was für einer strafe muss ich rechnn? ich habe die frau wirklich nicht gesehen, aber das wird mir sowieso keiner glauben, deshalb bitte um antwort mit welcher strafe ich rechnen muss.
ich wurde mit 16 jahre alt schon mal angezeigt weil mich beim pissen auf einen waldweg eine frau gesehen hat und sich geekelt halt, da musste ich 40 arbeitsstunden machen.
bitte hilft mir und gibt mir ratschläge.

Das sagt § 183a des Strafgesetzbuchs:

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Man könnte streiten, ob Du wissentlich ein Ärgernis errregt hast.

Hallo,

wem schon zum zweiten Mal so etwas in „unerklärlicher Weise“ passiert ist, sollte sich mal Gedanken machen, ob ein Gang zum Arzt angezeigt wäre. Der Hinweis auf eine aufgenommene medizinische Klärung könnte sich dann auch durchaus positiv daraus auswirken, was dann durch StA und Gericht passiert. Denn eine einschlägige Vorbelastung macht sich nie gut, und sorgt sicher nicht für Rabatt.

Gruß vom Wiz

Meiner Meinung nach musst Du mit überhaupt keiner Strafe rechnen, aber das kommt natürlich drauf an wie dieser Parkplatz (?) genau aussah und ob die Frau das wirklich nur durch blöden Zufall sehen konnte oder ob du praktisch direkt am Gehweg geparkt hast.
Erster, wichtiger Tipp: Wenn die Kripo oder irgendne Polizeidienststelle Dich vorläd - nicht hingehen! Du MUSST vor denen nicht aussagen. Aussagen musst Du nur vor Gericht. Und wenn Du zu den „Vernehmungen“ nicht erscheinst gehe´ich jede Wette ein, dass das noch vor einer Verhandlung eingestellt wird.
Ich zitiere mal ein Bisschen aus dem Tröndle/Fischer-Kommentar zu §183a:
Das, was Du gemacht hast, war zweifelsfrei eine mögliche Tathandlung des Paragraphen. Außerdem hast Du offensichtlich Ärgernis erregt, nämlich erreicht, dass sich jmd „verletzt“ gefühlt hat. ABER:
Auch §183a setzt Vorsatz voraus!
Betrachten wir es schön sorgfältig: Dass das eine sexuelle Handlung war und sie öffentlich stattfand, ist Dir wohl irgendwie klargewesen. Aber hattest Du die ABSICHT, dh kam es Dir darauf an, Ärgernis zu erregen, oder WUSSTEST Du sicher, dass das passiert?
Diese Vorsatzbestandteile sind abzulenen, wenn Du die ganze Zeit davon ausgegangen bist, Dich könnte im Auto niemand dabei beobachten. Da dir nicht mal aufgefallen ist, DASS Dich tatsächlich jemand gesehen hat, kann man hier eine Vorsatztat wohl ausschließen, somit - nicht strafbar.
Also - nicht zu den Bullen gehen, keine Aussage machen, schon gar nicht bei der Kripo (?!), und sowas in Zukunft vielleicht besser lassen. Auch mit 21!

Zweimal psychiatrisch auffällig
Hi
Ich würde eine Gegenanzeige gegen die Frau starten wegen Voyeurismus. Juristisch wird gegen euch beide nichts laufen, eher wird es eine psychiatrische Untersuchung geben, sowohl für diese Frau als auch für dich.
Gruß,
B.

Sag einfach Du wolltest nicht, dass Dich Jemand sieht.Und Du warst Dir sicher dass Dich Niemand sieht.

Faende es auch nicht o.k.wenn ich die Frau waere.
Lass das in Zukunft.

Ein bisschen bedenklich finde ich es schon,das Du das so(oeffentlich) machst…