hallo,
eine person bekommt ein bussgeldbescheid ( innerhalb der ortschaft 38 zu schnell. 1 monat fahrverbot ). das ganze wurde durch lasermessung der polizei ermittelt. die person macht dagegen aber einen einspruch ( fehlmessung, etc ).
in der einspruchzeit wird die person abermals geblitzt ( außerhalb ortschaft mit 42 zuviel ). diesmal mit bild und gestochen scharf. kein einspruch möglich. die strafe wird akzeptiert.
3 wochen danach bekommt die person post zu dem einspruch. dieser wurde abgelehnt und nun sogar erhöht.
als grund wird der letzte vorfall erwähnt ( 42 zuviel ). das man davon ausgeht das der fahrer ein raser sei und vorsätzlich immer zu schnell fahren würde.
das bussgeld wurde um 200 euro erhöht und das fahrverbot sogar auf 2 monate festgesetzt.
was soll das ? ist das so rechtens ? das vergehen ist doch mit nur 1 monat fahrverbot angegeben ?
kann man dagegen einspruch einlegen ? lohnt sich das ?
gruß