Strafe wird auf einmal höher ?

hallo,

eine person bekommt ein bussgeldbescheid ( innerhalb der ortschaft 38 zu schnell. 1 monat fahrverbot ). das ganze wurde durch lasermessung der polizei ermittelt. die person macht dagegen aber einen einspruch ( fehlmessung, etc ).

in der einspruchzeit wird die person abermals geblitzt ( außerhalb ortschaft mit 42 zuviel ). diesmal mit bild und gestochen scharf. kein einspruch möglich. die strafe wird akzeptiert.

3 wochen danach bekommt die person post zu dem einspruch. dieser wurde abgelehnt und nun sogar erhöht.
als grund wird der letzte vorfall erwähnt ( 42 zuviel ). das man davon ausgeht das der fahrer ein raser sei und vorsätzlich immer zu schnell fahren würde.

das bussgeld wurde um 200 euro erhöht und das fahrverbot sogar auf 2 monate festgesetzt.

was soll das ? ist das so rechtens ? das vergehen ist doch mit nur 1 monat fahrverbot angegeben ?

kann man dagegen einspruch einlegen ? lohnt sich das ?

gruß

Hallo unverbesserliche Raser gehört das nicht anders .

Und das ist völlig abwegig, wenn die Bußgeldstelle das annimmt ?
Kann es einen besseren Beweis geben, dieser Fahrer hat nicht nur einmal „was übersehen“- was innerorts bei der Überschreitung selbst schon Vorsatz nahelegen kann !) ?

Für den Tempoverstoß außerorts bekommst Du doch auch bereits 160 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Und innerorts war es das selbe ! Plus die nachträgliche Erhöhung der 160 € auf 200€ (was ja keine Verdoppelung ist, nur eine angemessene Erhöhung, die im Ermessen der Bußgeldstelle liegt). Und das Fahrverbot bleibt natürlich auch hier bei 1 Monat. Das wird nicht erhöht.

Du hast ja reichlich Gelegenheit die beiden Fahrverbote auf z.B. deinen Urlaub zu verlegen, wenn Du auf den Wagen für Fahrt zur Arbeit benötigst.

MfG
duck313

Das ist nur das ‚normale‘ Strafmaß. Bei Vorsatz gibt es mehr:
http://www.dresdner-fachanwaelte.de/index.php/aktuelles/684-vorsatz-im-bussgeldverfahren-jetzt-wird-es-teuer-doppelte-regelgeldbusse-laengere-fahrverbote

Alternativer Tipp: anstatt dich über eine gerechte und angebrachte Strafe aufzuregen und dich dagegen zu wehren - nimm sie an, sehe deinen mehrfach begangenen Fehler ein. Und bemühe dich in Zukunft, Verkehrsregeln einzuhalten. Auf Dauer ist das nicht nur billiger, sondern auch sicherer für dich und andere.

Krötengrüße

Im Prinzip gebe ich dir Recht, in diesem Fall mache ich mir wenig Hoffnung:

Gruß
Christa

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Du hast den Einspruch doch selber eingelegt weil dir die Strafe nicht angemessen genug war.

Ach ja, so kann man das auch sehen! :sweat_smile:

Soderle, nachdem nun genug Moralin hier geflossen ist (durchaus nicht zu Unrecht):
Das Verfahren ist so vom Verordnungsgeber nicht vorgesehen.
Wer hat eigentlich den Einspruch abgelehnt und eine höhere Strafe festgesetzt?
Normalerweise entscheidet über einen Einspruch das Gericht, wenn die Behörde den Bescheid nicht zurücknimmt oder das Verfahren einstellt.
Vermutlich (reine Spekulation) hat hier die Behörde den Bescheid zurückgenommen und einen neuen erlassen - da ist, wie oben steht, mit der Erhöhung so nicht vorgesehen. Ich würde dann wieder Einspruch gegen den neune Bescheid einlegen.
Oder hat ein Gericht im Beschlussverfahren eine Entscheidung getroffen? Das Gericht darf das so machen. Dann bliebe nur die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde (zur Fortbildung des Rechts).

Mir stimmt in der Sachverhaltsschilderung einiges nicht - weil: soooo schnell, entscheide auch keine Behörde, im zweiten Fall, dass die Behörde des ersten Falles da noch reagieren kann.

Gruß
HaWeThie

Das sehe ich auch so.
Vielleicht ist der Hinweis @Christa mit den 5 Punkten die heiße Spur, falls es sich um ein und dieselbe Person handelt.

Das wäre dann in etwa so,
jemand will einen Kuchen backen, lässt aber die Hälfte der Zutaten weg - wundert sich dann aber das dass Ergebnis unbrauchbar ist…

Also @ e_prydz, kläre uns auf.
Was fehlt an der Geschichte…?

Gruß Crack

Ich glaube, bin mir aber nicht sicher:
Wenn ein Vergehen innerhalb von 4 Wochen wieder geschieht, geht die Strafe drastisch nach oben…
Oder anders ausgedrückt: Mindestens 4 Wochen die Regeln einhalten…
Ein traurieger Werner

Ja, du hast recht - du bist dir nicht sicher…
Aber nicht nur das… Die Antwort stimmt vorne und hinten nicht.
Hinzu kommt, dass man sich nicht nur vier Wochen sondern immer an die Regeln halten sollte.

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Moin,

bei Wiederholungstaten gibt es da im §4 der BKatV den Passus:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Also nix 4 Wochen, sondern 1 Jahr. Und nicht „mehr Geld zahlen“, sondern „mehr zu Fuß gehen“.

Zudem sagt §3 der BKatV, dass etwaige Voreintragungen im Fahrereignungsregister bei der Höhe der Bußgeldsätze noch nicht berücksichtigt sind, demnach ist der Regelsatz bei Voreintragungen zu erhöhen.

Im hier vorliegen Fall befindet sich Verstoß 1 in der Schwebe, Verstoß 2 wird zum Regelsatz abgerechnet (weil keine Voreintragung bestand). Bei der Bearbeitung des Einspruchs wird nun jedoch die Eintragung aus Verstoß 2 beachtet und das Bußgeld erhöht.

Hätte man gegen den 1. Verstoß keinen Einspruch eingelegt, so wäre Verstoß 1 normal abgerechnet worden und beim 2. Verstoß wäre das Bußgeld erhöht worden.

Und wenn man Glück gehabt hätte, dann wäre beim Erlass des Bußgeldbescheides zum 2. Verstoß der 1. Verstoß noch gar nicht eingetragen gewesen.

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Google mal unter:
Wiederholungstäter 2-mal…
Denk dir was du willst…