Jetzt wird es natürlich in den Bereich der Spekulation, aber diese Dinger sind gebraucht für kleines Geld zu bekommen, und in der Altersklasse als solche recht günstigen Gebrauchten nicht gar so selten anzutreffen. So etwas muss nicht ansatzweise € 14.000,-- bringen.
Das täte mich wundern, denn dafür reichte dann die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften auf einen OWI-Tatbestand nicht aus, sondern bräuchte es einen Straftatbestand, der Haftstrafe vorsieht. Denn in einem OWI-Tatbestand wirst Du eine Haftstrafe (zumindest wenn wir hier bei der Umsetzbarkeit einer entsprechenden Regelung auf Deutschland bleiben - ich tippe mal, dass es in der Schweiz nicht anders sein wird), nicht finden.
Aber ganz davon abgesehen, scheinst Du eine etwas andere Vorstellung von dem zu haben, was und wie in Deutschland bestraft wird, als es Realität ist. Wenn bei der Raserei niemand zu schaden kommt, nicht mal jemand gefährdet wurde, keinerlei Sachschäden entstanden sind (zumindest sind keinerlei derartigen Dinge dem verlinkten Beitrag zu entnehmen), dann ändert auch die Zahl der Einzeldelikte nichts daran, dass das im Vergleich zu anderen Dingen strafrechtlich ein eher kleiner Fisch wäre, selbst wenn wir hierzu eine Strafvorschrift hätten.
Ich will das Verhalten dieses Menschen ganz sicher nicht gutheißen, bin mir der Gefährlichkeit von Raserei durchaus auch bewusst, würde mich hier auch wünschen, dass derjenige jetzt lange Zeit nicht mehr hinters Steuer darf, … aber mit ein wenig Erfahrung im Strafrecht kann ich einschätzen, wie die Tarife so liegen, und welche Abstände und Einstufungen man da vornimmt und auch vornehmen muss, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Kommt jemand im Straßenverkehr aufgrund für sich genommen noch eher mehr oder weniger kleine Sünden (z.B. eine mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung) eines anderen ums Leben, dann reden wir üblicherweise von Bewährungsstrafen im Bereich ± einem bis maximal zwei Jahren (mehr geht mit Bewährung in Deutschland nicht).