Strafmaß Besitz von Cannabis

Hallo,

habe eine Frage zum Besitz von Cannabis.
Bei einem guten Freund wurden bei einer Routinekontrolle (Ausweiskontrolle…) von Zivilpolizisten ca. 30 Gramm Cannabis aufgeteilt in 3 Beuteln und ca. 5 kleinere leere Tütchen gefunden,
desweitern wurde vor ca. einem Jahr eine MPU wegen Fahrens unter BtmG angeordnet. Besagter Freund ist seit gut 7 Monaten clean.
Die Beschuldigung lautet: Besitz, Erwerb und Handel mit Cannabis (ungefährer Wortlaut).
Welches Strafmaß kann erwartet werden?
Sollte die Aussage bei der noch anstehenden Vernehmung verweigert werden?

Als Beschuldigter grundsätzlich immer keine Aussage bei der Polizei machen.Am besten der Vorladung garnicht folge leisten.Als Beschuldigter brauchst Du keiner polizeilichen Vorladung folge leisten.Der Handel muss erstmal bewiesen werden.Ich weiss nicht in welchem Bundesland Du lebst.Die tolerierten Besitzmengen sind in jedem Bundesland anders.Auf jedenfall sind 30gr.eine geringe Menge die Du doch eh nur zum Eigenverbrauch hattest.Wahrscheinlich stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren eh ein.Wenn nicht, brauchst Du mit keiner hohen Bestrafung rechnen.Bleib cool, lass Dir den Spass nicht verderben und mach Dir keine Sorgen, es wird höchstens ein Bussgeld verhängt werden.Bussgeld zählt nicht als Vorstrafe.Viel Spass beim nächsten Bong.

Hallo,

danke schonmal für die Antwort, habe mich auch noch weiter infomiert, werde wohl auf gar keinen Fall zu der Vorladung erscheinen, die wollen da aber auch noch eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchführen, zu dieser bin ich aber soweit ich weiß auch nich verpflichtet…?
Wohne in Hessen, wo das alles noch ziemlich tolerant ist, denke ich.
Habe aber noch Bedenken, da ich ja seit ca. 7 monaten nichts mehr rauche, wegen der MPU, die ich aber aufgrund fehlenden Geldes noch nicht angefangen habe. Werden die einen Test machen wenn ich das als Eigenbedarf angebe?
Am Besten wäre es doch nicht zur Vorladung zu gehen und einen Anwalt einzuschalten, wie sollte ich sonst auf Eigenbedarf plädieren wenn ich nicht zur Vorladung erscheine?
Ich weiß… viele Fragen, aber bin da so ziemlich ahnungslos.
Vielen Dank im Voraus nochmal für eure Antworten, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

wie sich das mit dem Erkennungsdienst verhält weiss ich nicht genau, normalerweise machen die das gleich bei der vorläufigen Festnahme.Wenn die sowas von Dir wollen, sollen sie Dich gefälligst abholen.Wahrscheinlich ist das auch freiwillig,sonst wären die längst bei Dir gewesen.Dich kann auch keiner zu ner UK zwingen.Bei der MPU können sie aber verlangen das Du beweisst, dass Du nicht mehr rauchst.Hier in Berlin kostet die Mpu um die 200 euros.Im übrigen ist das rauchen bzw.thc konsumieren nicht verboten.Die Geräte der Polizei zeigen genau an, wieviel Tage dein letzter kiff zurück liegt.Und wenn Du vorgestern das letzte geraucht hast, kann Dich normalerweise heute garkeiner mehr dafür belangen.Die Mpu ist in solchen Fällen normal.Ich rauche seit 30 Jahren jeden Tag und hatte noch nie Probleme damit.Zieh nach Berlin, hier sind etwa 20gr.geduldet und alles ist cooler.Mach Dir nicht soviel Sorgem Junge es schadet nur dir selbst.Übrigens der Kommentar von wotan dem löwen ist auch von mir, das bin ich auf dem Bild mit drm Hund

Je nach menge und handel gibt es einen strafsatz von 90 tagen bis zwei jahren freiheitsentzug!!! Und je nach richter staatsanwalt kann es in bestimmten fällen kann das urteil auch schwerer ausfallen !! Schau bei google nochmal und gib strafmaß cannabis ein !!