Hallo zusammen.
Bei mir steht in 3 Tagen eine Gerichtsverhandlung an wegen Betrug in mehreren Fällen. Die Sache ist passiert nicht ansichtig in der Zeit wo ich auf Bewährung wegen bin war. Laut mein anwalt drohen mir min. 1,5 Jahre Freiheitsstrafe.
Ich habe mit meinem Anwalt darüber gesprochen wie gut stehen die Chancen das es zur Bewährung umgewandelt wird sagt er fast keine.
Ich werde ehrlich sein und habe meinem anwalt gefragt ob 10000€ könnten die Sachen Regeln. Er meinte ja, jedoch ich habe sowieso kein Geld. Er meint das mein privates Umfeld in der Gerichtsverhandlung spielt überhaupt keine Rolle (habe gute Arbeitsstelle in der Schweiz bekommen, habe 2 Kinder, bin verheiratet und habe gute Chancen gutes neues Leben anzufangen und meine Schulden zu zahlen). Er meinte auch, er saß schon mit dem Richter am Tisch zusammen und haben über die Verhandlung gesprochen. Er meint, die Staatsanwaltschaft spielt nicht mit, und ich habe noch einen dem härtesten in ganzen Landkreis bekommen
Im Fall einer Verurteilung zu Haftstrafe werde ich dann direkt vom Saal ins Gericht gebracht? Kann ich eine Berufung einlegen? Mein Anwalt meint ich kann keine Berufung danach einlegen und auch die Gerichtsverhandlung nicht verschieben da es sich um ein Strafprozess handelt.
Ich habe nach meiner ersten Gerichtsverhandlung wegen BTM Panik Attacken wenn ich an das Saal nur denke. Ich kann seit gestern nicht schlafen, nicht essen, muss mich dauerhaft übergeben. Ich möchte keine Aussage vor Gericht machen da ich jetzt schon weiß ich werde zittern, stottern, weinen vor Stress. Ich habe sogar Angst, ich kollabierte da drin und werde vom Krankenwagen abgeholt. Ich weiß das ich muss mich der Sache Stellen und Konsequenzen tragen. Ich habe die Fragen offen und mein Anwalt ist keine Stürze momenatn für mich
Das ist in der Tat eine sehr unangenehme Situation. Deine Angst ist insoweit berechtigt. Aber wie Du selbst schreibst, musst Du Dich der Sache stellen, und hierzu gibt es auch keine Alternativen. D.h. wenn Du nicht ausreichend entschuldigt nicht zum Termin erscheinst, dann wird man diesen neu ansetzen, Dich mit hinreichendem Vorlauf vorher abholen und bis zum Termin einsperren. Zudem wirst Du die Kosten der ganzen Geschichte tragen müssen. Da kommen dann einige Hunderter zusätzlich zusammen, die Du vermeiden kannst. Und auch mit amtsärztlichem Gutachten über fehlende Verhandlungsfähigkeit kannst Du die Sache zwar etwas herauszögern, aber an der Sache selbst nichts ändern!
Die Sache mit dem Staatsanwalt solltest Du nicht überbewerten. Der mag sich einem Deal verweigern, das Urteil wird aber vom Richter gesprochen, wobei der natürlich auch zusieht, sich im „üblichen Rahmen“ zu bewegen, weil der auch keine Lust darauf hat, in einer Berufung dann kassiert zu werden.
Sollte in der Verhandlung eine Haftstrafe herauskommen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird, dann droht Dir normalerweise keine Verhaftung direkt im Gerichtssaal, wenn sich nicht aus der Verhandlung ergibt, dass Du vorhast und über die Möglichkeiten verfügst, Dich der Haftstrafe zu entziehen, … Vielmehr wirst Du mit einigem Nachgang zur Verhandlung eine Ladung zum Haftantritt erhalten, der Du dann Folge leisten musst, indem Du Dich selbst zur angegebenen Adresse begibst. Tust Du dies dann nicht, wird man Dich zuhause abholen oder zur Fahndung ausschreiben, wenn man Dich dort nicht antrifft. Dies solltest Du auf jeden Fall vermeiden. Denn je kooperativer Du bist, um so „angenehmer“ wird die Geschichte mit den üblichen Hafterleichterungen wie offener Vollzug und Freigängen, die Du sicherlich gerne in Anspruch nehmen möchtest.
Magst du bitte diesen Satz nochmal in verständlichem Deutsch schreiben? Danke.
… und der ist normalerweise auch „menschlich“. Also nicht auf Tränendrüse beim Richter (m/w/d) drücken… offen, aufrichtig und hoffnungsvoll sein/bleiben. Zugeben, was war, wie es war und warum es seinerzeit „nicht irgendanders ging“. Ferner: die eigene Zukunft nicht zu rosig malen… 10’€ würde ich nicht als Futter hinwerfen - eher die Zusage, das Mögliche an Entschädigung zu erbringen… jeder Richter weiß, dass Inhaftierte keinen wirklichen Erwerb bringen können - und das sehr lange selbst nach der Haftstrafe.
da sehe ich eher ein Problem… nicht dass er als Mindeststrafe schon was ohne Bewährung angibt… ich meine 3 Jahre auf Bewährung (zusätzlich) sollte da angeboten werden.
Viel Glück und bleib anständig
Nirgendwo gibt es so viel Rabatt wie beim Strafrichter, aber auch das hat Grenzen. Ich werde mich hier der berichteten Sichtweise des Kollegen nicht anschließen, dass die Sozialprognose so gar nichts bedeutet, aber da es hier offenbar bereits ein Bewährungsversagen (auch wenn es wohl nicht einschlägig ist, wenn ich hier von BTM lese), gibt, dann reden wir hier nicht nur von der neuen Verurteilung sondern auch über einen Widerruf der Bewährung aus der alten Geschichte, und da wird dann die Luft für eine neue Bewährung je nach dem, was da nun konkret vorgefallen ist, dünn! Insbesondere, weil es hier ja offenbar um mehrere vergleichbare Betrugstaten handelt. Insoweit bin ich dann doch wieder beim Kollegen. Ein - realistisches - Angebot einer Wiedergutmachung ist sicherlich nie verkehrt, aber auch davon sollte man sich in so einer Situation keine Wunder erwarten. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und ich erinnere mich an einen meiner wenigen Straffälle zu der kurzen Zeit, in der ich mal so richtig klassisch in einer Kanzlei gearbeitet habe, wo ich - trotz „sicherer“ Einschätzung eines erfahrenen Strafverteidigers, mit dem ich mich im Vorfeld abgestimmt hatte - ein drittes Mal Bewährung bei jeweils einschlägigen Verurteilungen für nicht ganz so harmlose Dinge (Betrug an privaten Bauherren mit massiven Folgen für diese) erreichen konnte.
Die Möglichkeit längerer Bewährungsstrafen ist zwar im Gesetz in Ausnahmefällen vorgesehen, aber die zu 99,99% angewendete klassische Grenze sind zwei Jahre. D.h. alles was darüber hinausgeht, muss man tatsächlich absitzen und kann, abgesehen von offenem Vollzug, bestenfalls erfolgreich einen Antrag auf Halbstrafe stellen bzw. kommt dann nach 2/3 raus, wenn man sich anständig geführt hat (Rest dann auf Bewährung).
Geldzahlung von 2000€ bekommen. Keine Verurteilung zu Haftstrafe, keine Bewährung, nichts.
Da hast du RICHTIG viel Glück gehabt … das würde ich nicht noch einmal ausprobieren
Was hast du für DICH daraus gelernt?
Gruß h