Strafrecht bezüglich Hausfriedensbruch

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab ein kleines Poblem und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Das Problem ist, dass ich betrunken in einem Abriss-haus war und ich dabei auch von der Polizei aufgegriffen wurde. Nun muss ich mich dem Punkt des Hausfriedensbruchs stellen und möchte gerne wissen was mich da erwartet.
Als Rahmbedingung ich bin Anfang 20 und vorher noch nie negativ aufgefallen.
Dann wollte ich allgemein noch fragen ob man sich in einem Abrisshaus, welches eindeutig als solches zu erkennen ist (die Hälfte war schon weg) eigentlich der Sachbeschädigung schuldig machen kann.
Vielen Dank schon mal im Vorraus

Hallo,
aufgrund von Zeitmangel ganz kurz:

  1. Auch bei einem Abrisshaus besteht das Rechtsgut Eigentum und Sie dürfen dies weder betreten noch beschädigen
  2. Was jeder weiss, dass das Eigentum anderer tabu ist
  3. Sie werden als Ersttäter sicher nur mit Sozialstunden (z.B. im Krankenhaus oder Pflegeheim) bestraft
    mfg
    strucki

Hallo,
Hausfriedensbruch wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft. Da Sie nach eigenen Angaben unbelastet sind, wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zu einer geringen Geldstrafe (richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen).
Auch an einem Abrisshaus kann man sich der Sachbeschädigung schuldig machen. Hier kommt es auf den Einzelfall an (Minderung der Brauchbarkeit, Substanzverletzung).
M.f.G.

Hallo,

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, d.h. der Hausbesitzer müsste Dich anzeigen. Oder die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse was ich mir jedoch bei Deinen Schilderungen kaum vorstellen kann.

Sachbeschädigung ist natürlich auch an einem Abrisshaus möglich. Wobei dies natürlich sehr eng auszulegen ist und auch davon abhängt was Du tatsächlich beschädigt haben sollst.

Generell würde ich raten keine Angaben (außer Personalien) gegenüber der Polizei zu machen. Du bist nur vor Gericht oder gegenüber der Staatsanwaltschaft zur Aussage verpflichtet!

Hallo Liebe/r 70554

Ich Antworte erst einmal zum 2. Teil der Frage. Da Ich nicht weiss, ob etwas beschädigt wurde (Ich war nicht dabei), sage Ich erst einmal was der § 303 des StGB dazu sagt:„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.Der Versuch ist strafbar.“
HINWEIS: Sachbeschädigung, sowie Hausfriedensbruch sind ANTRAGSDELIKTE. Diese werden nur auf Strafantrag des Rechtsträgers verfolgt. Nochwas: Alkohol schützt vor Strafe nicht!!! Weiter… Wenn man etwas wissen will, was in Büchern steht (z.B. Strafgesetzbuch) sollte man einfach darin lesen. Hier steht alles über zu erwartende Strafen b.z.w. Wie lange Jugendstrafrecht gilt u.s.w. also…mach Dich schlau.
(P.S. wenn es wirklich so ist wie es geschrieben steht, dann ruhig Blut es wird kein Kopf abgerissen…
Ich hoffe geholfen zu haben…

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab ein kleines Poblem und hoffe ihr könnt mir dabei
helfen.
Das Problem ist, dass ich betrunken in einem Abriss-haus war
und ich dabei auch von der Polizei aufgegriffen wurde. Nun
muss ich mich dem Punkt des Hausfriedensbruchs stellen und
möchte gerne wissen was mich da erwartet.

Hallo,
vorab einmal: wenn der Ablauf so stimmt, wird das Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Zudem wird es, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, mit einem Strafbefehl enden, ohne Verhandlung also und in einer geringen Geldstrafe münden.
Eine Sachbeschädigung wird wohl kaum bis nicht zu begründen sein.
Du sagst, dass Du betrunken warst. Musstest Du denn einen Alko-Test machen?
Grüße - Ernst

Hallo,
noch einmal vielen dank für deine schnelle antwort.
nun ja das haus steht nicht mehr und zwar seit einigen wochen. und der vorwurf beläuft sich auch nur auf hausfriedensbruch, nun möchte das ganz gerne ins reine bringen weiß aber nicht genau wie viel man erzählen sollte bei einer entschuldigung da man sich nich selber belasten will.

hey,
auch dir danke für deine antwort (gilt natürlich für alle die mich so schnell beraten haben)
ja ich musste einen alko-test machen, wert lag zwischen 1,5 und 2.
hat das irgendwelche auswirkungen?
ps das haus steht auch nicht mehr, schon seit wochen.

Hallo!

Da Sie sich bisher offensichtlich noch nichts zu Schulden kommen ließen könnte ich mir gut vorstellen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Andernfalls hätten Sie mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen. Ich schätze, etwa 10 bis 20 Tagessätze. Ein Tagessatz errechnet sich nach Ihrem Einkommen, also das, was sie an einem Tag verdienen.

Bezüglich der Sachbeschädigung:
Wenn Sie eine Sache, die nicht die Ihre ist, beschädigen oder unbrauchbar machen, d. h., sie nciht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann, dann ist das Sachbeschädigung.

Wenn Sie z. B. eine Tür in einem Abbruchhaus beschädigen, kann das durchaus Sachbeschädigung sein.

Viele Grüße

Walter

Hallo,

Hausfriedensbruch kann grundsätzlich auch in einem Abrisshaus begangen werden, aber a) muss dafür zwingend ein Strafantrag des Eigentümers vorliegen und b) sollte vielleicht ein Schild „Betreten verboten“ o.ä. dort stehen; sonst meine ich, dass Du Dich wohl mit fehlendem Vorsatz rausreden könntest. Du hast halt gedacht, dass an einem zum Abriss stehenden Haus keine Eigentumsschutzinteressen mehr bestehen…

Sachbeschädigung ist grundsätzlich auch noch bei nem Abrisshaus möglich. Dir muss aber erstmal nachgewiesen werden, dass Du überhaupt etwas zerstört hast, was nicht a) ohnehin schon zerstört/beschädigt war bzw. b) sowieso abgerissen werden sollte.

Was immer aber auch geschieht: bei Deiner strafrechtlichen (nicht vorhandenen) Vorgeschichte, dürfte Dir kaum was anderes als eine Einstellung passieren, also mach Dir keine Sorgen.

(Kannst mir ja mal mitteilen, was letztlich da rausgekommen ist; interessiert mich.)

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,

also der „Teufel an der Wand“ bei Erstverurteilung wg. Hausfriedensbruch ohne erschwerende Umstände dürfte kleine Geldstrafe sein (vielleicht 20-30 Tagessätze).

Wenn es sich um eine „Gesinnungstat“ wie Hausbesetzung etc. handelt, gibt es auch schon mal etwas mehr.

In der Regel wird das beim Unbescholtenen aber wg. Geringfügigkeit eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen, d.h., es erfolgt keine Verurteilung.

Verurteilung ginge auch nicht, wenn bis zur Schuldunfähigkeit betrunken (über 2,5 g Promille BAK).

Da es sich offenbar ohnehin um ein Abrißhaus ohne besonderes INteresse des Eigentümers gehandelt hat, erscheint eine Verurteilung abwendbar.

Sachbeschädigung wäre allerdings erschwerender Umstand, auch wenn das Teil abgerissen werden soll, ist das formal noch taugliches Tatobjekt. Aber auch hier ist offensichtlich weichendes Interesse des Eigentümers mildernd zu berücksichtigen.