Hallo,
ob mir wohl jemand mit einer Rechtsauskunft weiter helfen kann?
Es geht um eine Notiz in einer Monatszeitschrift vom Oktober 2012 zu einem Medizinthema, der Bewertung des PSA-Screenings zur Früherkennung des Prostatakrebses. Unstrittig ist, dass durch die Bestimmung des PSE-Blutserumspiegels (Prostata-spezifischen Antigens) sehr viele Prostata-Tumore rechtzeitig erkannt werden, während in der Vergangenheit die Patienten beim Einsetzen von Beschwerden zu spät und deshalb oft mit Todesfolge in eine medizinische Versorgung gelangten. Nun wird aber geargwöhnt, durch die daraufhin stattfindenden medizinischen Maßnahmen würden im Endergebnis statistisch keine Sterbefälle vermieden sondern den Patienten nur Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität zugefügt.
Diese Kritik ist in der jüngeren Vergangenheit von verschiedenen Medien (sowohl TV-Magazinen als auch Print-Medien) als z.T. massive, polemische Kritik an der Urologie vorgebracht worden (eine Art „Uro-Bashing“).
Andererseits gibt es zur Frage der Vermeidung von Todesfällen durch ein PSA-Screening jetzt eine vor 11 Jahren begonnene Studie mit 180000 Probanden aus mehreren europäischen Ländern, sicher die wichtigste bisher durchgeführte, veröffentlicht im renommierten „New England Journal of Medicine“. Sie ergibt eine Erfolgsquote von (nach Korrektur) 29 %, was von Ärzten durchweg als recht respektabel bewertet wird. Zur Überprüfung der beiden Gruppen der Studie, der PSA-gescreenten und der Kontrollgruppe, wird auch die Gesamtsterblichkeit betrachtet: Würde sie sich zwischen den beiden Gruppen signifikant unterscheiden, so würde das die Studie in Zweifel ziehen.
Die beiden Raten sind im Ergebnis *ähnlich*, d.h. in der gescreenten Gruppe sterben (praktisch) genau so viele Männer weniger wie Sterbefälle infolge Prostatakrebs vermieden werden.
Unglücklicherweise unterläuft den Autoren der Studie nun die Unachtsamkeit, am Ende nochmal kurz anzumerken, das Screening hätte „keinen Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit.“ Auf dieses Statement stürzen sich nun die Verfasser des Artikels in der Zeitschrift, sagen (sinngemäß): „Das PSA-Screening ist nutzlos“ und empfehlen ihren Lesern, wie in der Vergangenheit erst zum Arzt zu gehen, wenn sie Beschwerden verspüren, also wenn es zu spät ist.
Dies wird in Leserzuschriften ebenso wie von mir als vollkommen verantwortungsloses „Schicken der betroffenen Männer in der Tod“ bewertet. Deshalb möchte ich nach anwaltlicher Prüfung der Erfolgsaussichten wenn möglich Strafanzeige erstatten.
Erfüllt eine solche irreführende Publikation einen Straftatbestand?