Wenn eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde könnte die Polizei ja bei Google Anklopfen und Daten verlangen, steht dies auch irgendwo im Log wo man einsehen kann?
Hallo,
was?
In welchem Log?
Verstehe ich Deine Frage richtig? Du möchtest wissen, ob Du von Google informiert wirst, falls eine Behörde auf dem Rechtsweg Informationen über Dich abschöpft? Die knappe Antwort: nein. Google gibt lediglich bekannt, wie viele Abfragen es in einem Jahr gab.
Grüße
Pierre
Ja sonst steht ja extrem viel im Log was man wann gemacht hat usw.
Ich … fürchte … wir reden aneinander vorbei.
Wer ist nun schon wieder „man“?!
Natürlich sammelt Google Daten ohne Ende über seine Nutzer, das ist ja die Grundlage ihres Geschäftsmodelles. Und natürlich weiß Google „was man wann“ gemacht, wenn „man“ das zulässt (also zum Beispiel ein Handy mit Google Android nutzt oder auf anderen Geräten Google-Apps und Dienste).
Und natürlich ist das ein großer Datenberg über jeder einzelne Person. Die Bezeichnung „Log“ im Sinne von Logbuch scheint mir dafür etwas verniedlichend.
Und natürlich werden Strafverfolgungsbehörden, je nach Anforderung der Richter, möglicherweise alle diese Daten einsehen können.
Grüße
Man weil es jeder kann ganz einfach
Es muss doch alle Daten gedownloadet werden können die Google über einem selber gespeichert hat, steht da sowas nicht auch drin, nicht wer aber das IP xxxxx Daten angefordert hat.
Du schreibst nach wie vor unklar …
Welches „es“ nun schon wieder?
Wer sagt, das das so sein muss?
Was?
Du musst nicht unbedingt antworten - die Fragen sind eher rhetorisch, ich bin raus.
Schönen Samstag
Hallo Pierre,
Art. 15 der DSGVO: Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Aus diesem Grund hat doch w-w-w auch diese olle Möglichkeit geschaffen, alle Beiträge im .json-Format herunterzuladen.
Gruß
Christa
Aber das DSGVO sieht nicht vor, dass man alle Rohdaten herunterladen können muss. Der Anbieter muss nur - wie formuliere ich es am besten - angeben, welche Daten gespeichert sind, sowie Informationen zur Verarbeitung machen. Und letzteres auch nur in sehr beschränktem Rahmen.
Im Falle von Google muss Google also zum Beispiel nicht auflisten welche Standortdaten sie über den Nutzer haben, sondern nur dass sie Standortdaten sammeln. Eine Auskunft gemäß DGSVO dürfte also auch im Falle Googles weniger als eine DIN A4 Seite in Anspruch nehmen.
Auf die konkrete Frage bezogen bezweifle ich, dass Google im Rahmen dieser Auskunft den Nutzer über ein Abschöpfen seiner Daten durch die Ermittlungsbehörden informiert.
Grüße
P.S.: auf dieser kommerziellen Internetseite (war der erste Link bei Google) wird das recht schön formuliert. Siehe Punkt 1b
Hallo,
Ja, im Normalfall u.a. unter /var/log .
Im log selbst wird halt irgendwo stehen wer was wann von wo aus und nach wo gemacht hat. Da steht dann drin was der potentielle Übeltäter gemacht hat und auch, das sich Personen auf den entsprechenden Servern einloggen.
Oder was wolltest Du genau wissen?
Ich bin mir da nicht so sicher! Man hat auch Anspruch auf Berichtigung oder gar Löschung falsch oder zu Unrecht gespeicherter Daten, aber wenn ich nicht weiß, WAS gespeichert ist, kann ich auch nicht beurteilen, ob es richtig ist.
DEIN Link war übrigens auch MEIN Link ;-), aber du hättest nicht nur 1b lesen sollen, sondern auch das, was davor steht
„so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:“
1b ist also nur die Ergänzung, finde ich.
Das sehe ich allerdings auch so.
Warten wir mal die europäische höchstrichterliche Rechtsprechung ab …
Aber man kann das doch alles abrufen. Oder als Datei runterladen. Und sogar löschen (lassen). Und auch die weitere Speicherung abschalten.
Nie probiert?