Strafvollzug / Besuchserlaubnis für Stundentin?

Hallo, ich bin Krimiautorin und der Strafvollzugsbeamte, den ich normalerweise fragen könnte, ist leider noch in Urlaub. Nun habe ich bezüglich meines nächsten Buchs eine aufgrund des Abgabetermins dringende Frage in Sachen Strafvollzug:
Täter X - ein „Lebenslänglicher“ (in diesem Fall ist es allerdings eine Frau) ist nach 15 Jahren Haft mittlerweile im Freien Vollzug in der Gefängnisgärtnerei tätig, und es gibt keinerlei negative Zwischenfälle o.ä.
Nun wendet sich eine – sich mittels Kopie ihres Studentenausweises als Jurastudentin und künftige Strafrechtlerin ausweisende - junge Frau an die Anstaltsleitung mit der Bitte um Recherchenhilfe: Sie schreibe eine Facharbeit und befasse sich hierbei exemplarisch mit dem damaligen Prozess. Deshalb bitte sie um die Möglichkeit, Täter X zu interviewen.
Ist es denkbar (lediglich d e n k b a r reicht!) dass seitens der Anstaltsleitung - natürlich nach Rücksprache mit Täter X - einem solchen Anliegen stattgegeben würde? Und könnte die Studentin dann an einem ganz normalen Besuchstag ein Gespräch mit Täter X führen?
Es wäre für mich enorm wichtig, das zu wissen; schließlich möchte ich keinen realitätsfernen Unsinn erzählen…
Vielen Dank für Ihre ud Eure Hilfe

Ja selbstverständlich ist sowas in deutschen Haftanstalten Möglich.Nur macht man Interviewes nicht in den normalen Besucherstumden. sondern bespricht einen Ter,in mit dem zuständigen Anstalts-Sozialarbeiter oder Anstaltspfarrer und der stellt einem dann einen extra Raum dafür zur Verfügung.Ob das auch für politische Gefangene gilt. die im Hochsicherheitstrakt leben, weiß ich leider nicht.Viel Erfolg mit Ihrem Buch und herzliche Grüße aus Berlin.
PS.Ich schreibe übrigens auch Bücher.

Holla! Das ging aber flott! Vielen, herzlichen Dank! Und die Antwort beruhigt mich ungemein; wenn Sie ebenfalls schreiben, wissen Sie ja, dass manche Wendungen zwingend erscheinen, man sich jedoch trotzdem an die Realität halten möchte… Das ist hiermit gewährleistet und damit ist mir quasi doppelt gedient: Geht und ging flott! Ganz, ganz liebe Grüße in die Berliner Nachbarschaft (sind wir evtl. „Syndikats“-Kollegen?) sendet: Ulrike Bliefert

Sicher ist das denkbar und wäre auch nicht sooo außergewöhnlich.

BTW: „freien Vollzug“ gibt es als Fachausdruck nicht, sondern hier wäre die Bezeichnung „offener Vollzug“ korrekt.

Hallo und sehr herzlichen Dank! Prima! Und danke auch für den Hinweis; ich hatte offenbar die Begriffe „Freigänger“ und „Offener Vollzug“ synaptisch fehlgeschaltet…

Beste Grüße! Ulrike

Hallo Ulrike,

ja, das ist grundsätzlich möglich! Die Anstaltsleitung entscheidet über solche Maßnahmen im Allgemeinen, aber bei einem Lebenslänglichen wird in der Regel Rücksprache mit dem Justizministerium gehalten. Bei so einem Anliegen werden wahrscheinlich vom JM noch verschiedene Recherchen über die besuchende Person eingeholt.
Zu Deiner zweiten Frage: Denkbar wäre es schon, an einem normalen Besuchstag im allgemeinen Besuchsraum - hier sind auch andere Gefangene mit ihren Besuchern - das Gespräch zu führen, aber in so einem Fall gäbe es wahrscheinlich einen Einzelbesuchstermin, bei dem ein Beamter mit anwesend wäre.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß Talentschmied

Hallo, Talentschmied! Vielen, herzlichen Dank! Das hilft mir wirklich weiter und beruhigt mich ungemein! Beste Grüße! Ulrike

Ein herzliches Moin Moin aus dem kaltren Norden,
Es eine Ermessensfrage der Anstaltsleitung.
Bei einer geplanten Veröffentlichung läuten i.d.R.die Alarmglocken.
Vermutlich wird es von der Zustimmung des für diesen Falles zuständigen Staatsanwaltes / Justitzministerium abhängig gemacht.
Also Fallabhängig.
Und ob die Justitz daran interessiert ist, das dieser Fall ein breiteres Publikum erreicht,
können sie am besten beurteilen.
Generell ist im Bereich der JVA alles möglich.
Da können Sie nichts gravierendes verkehrt machen.
In Bayern wird fast alles abgelehnt (nach Aussagen Inhaftierter) und wo anders
ist man großzügiger.

Praktisch würde ich z.B. in Sachsen folgendes empfehlen: Sich mit dem Anliegen an das Justizmisterium wenden.
Über die Zusammenarbeit mit den NIs wird gern an der Spitze entschieden.
Mit dem Okay von dort kann dann auch die JVA kaum etwas dagegen machen.
Und ein ängstlicher JVA-Leiter würde sich eh dort rückversichern.
Obwohl überall etliche Klagen anhängig sind bei denen eindeutig geregelte Rechtsansprüche trotzdem erst eingeklagt werden müssen.
Es ist jeweils eine kleine Welt für sich und so kommt es oft nur auf die unterschiedlichen Entscheidungsträger (Könige in Ihrem Reich) an.

Alles Gute und ein glückliches Händchen beim Schreiben
Wünscht Ihnen
Günter
PS.: Wichtig unabhängig davon: Es heißt offener Vollzug, nicht freier.
Niemanden mehr vertrauen können ist übrigens die Berufskrankheit der Bediensteten.

Lieber Herr Barnert, vielen, herzlichen Dank! Da ich die JVA nicht namentlich nenne (es kann jedoch - für Eingeweihte - nur Vechta sein; also weit, weit weg von Bayern…), reicht es vollkommen aus, dass eine solche Entscheidung überhaupt denkbar ist. Das erleichtert mir kolossal das (Autorinnen-)Leben! In Sachen „Offener Vollzug“ ist mir „Freigänger“ zwischen die Synapsen geraten, daher der falsche Begriff „Freier Vollzug“ ;o) .
Danke für die guten Wünsche und ein herzhaftes Moin Moin zurück von einem bekennenden „Fischkopp“ (Campen/Krummhörn) in der Berliner Diaspora!
Mit besten Grüßen! Ulrike

Das weiß ich leider nicht,ob wir Syndikatskollegen (was das auch sein mag) sind.Jedenfalls freue ich mich, daß ich Dir helfen konnte.Vergiß bei deinen Recherchen im Knast bitte nicht, deinen Besuch dort vorher mit dem zuständigen Sozialarbeiter, Anstaltsleiter oder Gefängnispfarrer durchzusprechen.Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, das für dein Anliegen der Pfarrer der beste Ansprechpartner ist.Ich war 8 Jahre in Tegel, Du kannst auch mich fragen, wenn Du was Ehrliches über Strafvollzug in Deutschland wissen möchtest.Ich darf Dir hier wohl nicht meine private Emailadresse geben.Besuche mich bei Facebook unter „Wotan der Löwe“,schicke mir dort eine Freundschaftsanfrage, die ich bestätigen werde und Du hast als Freund in meiner Liste Zugriff auf meine ganze Seite.Liebe Grüße.

Hallo, Wotan!

Danke, toll! Verfacebooken? Mach ich sofort! „Das Syndikat“ ist der Interessenverband deutschsprachiger Krimiautoren und - autorinnen. Hätte ja sein können… :o)

Bis gleich bei facebook! Ulrike (mit Realnamen bei fb)

Ich habe bis jetzt noch nichts von mir veröffentlicht, weil die Verlage immer erstmal tausende von Euros von mir forderten.Das konnte ich natürlich nicht einfach mal so aus dem Ärmel schütteln.Ich habe ein Kinderbuch geschrieben, das auch Erwachsene gefallen würde.Es handelt sich um über 40 Jahre lang selbst erlebte Angel- und Naturgeschichten in viele einzelne Anekdoten verfasst.Das ist aber nur ertmal ein Test.Mein Hauptwerk ist meine Autobiographie, die ich auch ohne Weiteres als Roman schreiben könnte.Ich war von Anfang der 70ger Jahre bis etwa 1990 einer der bekanntesten und beliebtesten Gangster von West-Berlin, habe aber niemandem etwas zu Leide getan, ich war einfach nur „Geschäftsmann“.Das hat mir dann 8 Jahre eingebracht-1990 habe ich von meinen letzten hundert Riesen das Häuschen mit 1000qm Grundstück in Grünheide gekauft und mich zur Ruhe gesetzt.Heute lebe ich ganz normal und habe allem abgeschworen.Wenn Du realistische Ratschläge brauchst, weißt Du ja, wo Du mich auf Facebook finden kannst.Beste Grüße…

Um Himmels Willen!!! Nie-, nie, niemals einem Verlag Geld in die Hand drücken! Das sind Nepper und abgesehen von den absurden „Druckkostenvorschüssen“, „Lektoratsgebühren“ und ähnlichem Unsinn nimmt diese Verlage niemand ernst. Sie verkaufen so gut wie nichts und drehen dir am Schluss noch die Rest-Auflage deines Werkes "zu Sonderkonditionen"an! Das ist alles ein Riesenbetrug! Leider fallen immer wieder Menschen darauf rein. Da sich jedoch E-books immer mehr durchsetzen, wir dieses ganze Unwesen - ebenso wie books-on-demand - gottseidank bald der Vergangenheit angehören. Druckkosten sind dann kein Argument mehr, Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich bin bis Ende Februar wahnsinnig eingespannt. Danach können wir gern über das normale - und einzig sinnvolle - Procedere reden bzw. mailen. Schick mir doch so am 15. Februar mal ne Memo via facebook, okay? Herzlich: Ulrike

Hallo,
Warum so rum Eiern.
Wenn die Strafgefangene im offenen Vollzug ist, dann bekommt sie Urlaub und Ausgang.
Und kann sich im OFFENEN Vollzug frei bewegen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo und danke! Ich hab versehentlich die beiden Begriffe Freigang und offenen Vollzug durcheinandergeworfen, daher der Fehler.
Und: „Rumeiern“ gehört nunmal unabdingbar zum Geschichtenerzähl-Handwerk; egal, ob Kino, TV oder Buch. Ohne Rumeiern (=Hindernisse, Schwierigkeiten, Verzögerungen, Missverständnisse usw.) wäre jede Geschichte in zwei Minuten erzählt. In diesem Fall handelt es sich um eine Gefängnisinsassin, die garnicht wissen kann, dass ihre mittlerweile erwachsene Tochter sie sehen möchte und um eine Tochter, die bis zum Beginn der Geschichte geglaubt hat, diese Frau (=ihre Mutter) sei tot. Die Mutter arbeitet in der gefängniseigenen Gärtnerei. Abgesehen davon, dass die Tochter das ohnehin gar nicht wissen kann, kann man da ja als Außenstehder nicht einfach so reinspazieren! Ich erspare Dir weitere Hintergrund-Infos, aber das ist der Grund, weshalb die Hauptfigur erstmal eine Freundin (Jurastudentin) ganz offiziell vorschicken will, um - sozusagen - das Terrain zu sondieren.

Beste Grüße! Ulrike

Hallo Ulrike,

hat etwas gedauert, ich war im Urlaub.

Also vorab eine Korrektur: es gibt keinen „freien Vollzug“. Ich weiß nicht genau, was du meinst, vermute aber, dass du „offenen Vollzug“ meinst. Das bedeutet, dass man die Anstalt verlassen kann (Ausgang, Urlaub, stundenweise Abwesenheiten).
Falls die Frau im offenen Vollzug ist, bedarf es gar keiner Genehmigung. Sie verabredet sich einfah mit der Studentin und redet mit ihr ausserhalb der Anstalt.
Falls sie weiter im „geschlossenen Vollzug“ ist, also noch keine Ausgänge oder Urlaube hat, kann sie die Studentin im Rahmen ihres ganz normalen Besuchs sprechen.
Falls sie das nicht will (zum Beispiel, weil sie ihre Besuchstage für andere Leute reservieren möchte), müsste die Anstaltsleitung einen Sonderbesuch genehmigen. Wird oft gemavht, wenn zum Beispiel Studenten mit Gefangenen im Rahmen ihres Studiums in Interview führen möchten. Es ist recht wahrscheinlich, dass so etwas genehmigt würde, also nicht nur „denkbar“.
Bei Nachfragen wende dich gerne nochmal an mich.
Gruß
Werner

Hallo, Werner und herzlichen Dank! Der „freie Vollzug“ war ein Schreib-Lapsus meinerseits; eine Mischung aus Freigänger und offenem Vollzug ;o)
Für meine Geschichte ist es am besten, wenn es eine offizielle Anfrage bezüglich eines Interviews gibt, und genauso hab ich das jetzt auch geschrieben. Inhaltlich auf jeden Fall „wasserdicht“, denn derlei scheint noch nichteinmal selten zu sein!

Mit besten Grüßen und nochmals danke! Ulrike

hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob es möglich ist, über eine Inhaftierte zu schreiben. Klar, man kann die Gefängnisleitung fragen, denke aber eher, dass dies während der Haftzeit der Frau insgesamt nicht möglich sein wird, darüber zu schreiben. Es gäbe da allerdings genügend Bücher oder jeweilige Vollzugsbeamte oder sogar die Leitung, die Ihnen dann im Gespräch ganz allgemein Rede und Antwort stehen werden.
Ich würde es ersteinmal über die Leitung der betreffenden JVA Versuchen!

Mit freundlichen Gruß und viel Glück
C.g

Hallo und herzlichen Dank! In der Tat sind solche Aktionen vom Gutdünken der Anstaltsleitung abhängig. Möglich sind sie jedoch auf jeden Fall; ist also keine „dichterische Freiheit“…

Beste Grüße! ulrike B.

Hallo Ulrike,

ok, finde es aber toll, dass Sie sich dieser Materie annehmen. Viel Erfolg!

LG C.G