Liebe/-r Experte/-in,
erst mal danke, dass du hier deine dienste zur verfügung stellst. ich habe einen kleinen katalog an fragen für eine recherche für ein romanprojekt. es geht eigentlich um strukturelle auskunft, da der vollzug nur den rahmen der erzählung liefert.
da ich niemanden kenne, den ich dazu live befragen könnte und sich die personen der pressestellen und jva’s, die ich gefragt habe, dafür keine zeit nehmen, bitte ich hiermit um informationen, sofern es dir möglich ist. DANKE Im VORAUS. LG Oliver Unger
die fragen sind folgende:
es geht um die tat „verführung minderjähriger“
a) Wer hört sich vom Strafgefangenen die Schilderungen über persönliche Hintergründe und die Motive seiner Tat an: Ein Sozialtherapeut? Oder ein Psychologe?
b) Ist der mit dem Gefangenen allein bei den Sitzungen?
b) Kann ein solcher Therapeut oder Psychologe auch ein Gutachten schreiben?
c) Wenn ja, fließt davon etwas in die Verhandlung ein und hat es Einfluss auf das Urteil?
Der Strafgefangene in der Geschichte muss während der Zeit des Vollzugs, besser noch der U-Haft (oder wie auch immer), jedenfalls vor Vollstreckung eines Urteils, eine Begegnung mit seinem Opfer auf freier Flur haben können.
a) Das Wichtigste für die Geschichte ist, dass der Sozialarbeiter oder Therapeut unerlaubt diese Begegnung herbeiführt, ohne Vollzugsbeamten. In der Geschichte wird der Therapeut hinterher deshalb von dem Fall abgezogen. Wie wäre das zum Beispiel zu regeln?
Da ich mich gar nicht auskenne, kann ich jetzt auch nicht präzise nach etwas fragen, muss einfach ins Blaue hinein und später eventuell noch einmal nachfragen.
Ich hörte bereits von einer Leiterin einer JVA, dass Sexualverbrecher unter Umständen sowieso manchmal ihrer geregelten Arbeit nachgehen (nennt sich das „offener Vollzug“??). Wäre das auch während der U-Haft so? Und gilt das auch für Selbstständige? („U-Haft und Selbstständig“ wäre die Traumlösung und würde die Erzählung in meinem Sinne vereinfachen)
b) Wie läuft das denn dann ab? Wird der Straftäter zur Arbeit begleitet und dann wieder abgeholt?
c) Zu welchen Zeiten im Falle einer Selbstständigkeit? Und während der Arbeitszeit? Ist er da „unbeobachtet“?
b) Falls dem allem nicht so ist, wie wird ein solcher „Freigang“ organisiert/beantragt? Müsste ein Vollzugsbeamter evt. mit dem Therapeuten unter einer Decke stecken? (Wäre allerdings schon eine fast zu komplizierte Variante der Geschichte)
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Wie oft trifft sich der Pflichtverteidiger, wenn es ihn gibt, mit dem Angeklagten vor der Verhandlung? Was wird da in etwa abgeklärt?
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Welche Fragen werden vor Gericht gestellt:
a) dem Täter?
b) dem Opfer (ist es möglich, dass es anwesend ist?) ?
c) den Eltern des Opfers ?
d) Ist eine solche Verhandlung öffentlich?