Strafzettel bekommen - ist das Zusatzzeichen wirklich noch wirksam?

Guten Tag, ich habe vor einigen Tagen einen Strafzettel dafür bekommen, dass ich ohne eine Parkscheibe geparkt habe.
Am Anfang der Straße befindet sich ein Absolutes Halteverbotsschild mit den Zusatzzeichen „Do 6:00 - 7:00“, „Parken mit Bewohnerausweis frei“ und „Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt“. Geht man jetzt in Fahrtrichtung weiter kommt das nächste Parkverbotsschild mit „Do 6:00-7:00“ als einziges Zusatzzeichen.
Nun parkte ich ein paar Meter hinter dem letzteren Parkverbotsschild. Ohne Parkscheibe, weil ich dachte, dass ab dieser Stelle nur noch das Zusatzzeichen „Do 6:00-7:00“ gültig sei.
Jedoch habe ich dann doch einen Strafzettel für das Parken ohne Parkscheibe bekommen.
Entspricht das so der Richtigkeit oder sollte ich Widerspruch einlegen?
Wäre echt super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Zum Verständnis habe ich hier noch ein kleines Bild gemalt :3

MFG Max

Verkhersschilder zählen (bis auf das Vorfahtszeichen) eigentlich immer für den Bereich hinter den Schild. Daher würde ich diesen Sachverhalt als Einspruch einreichen. Wäre nett wenn du uns das Ergebnis dann auch Mitteilen würdest.

hi,

da würde mir eine Zusatzfrage einfallen:

Wenn ein absolutes Halteverbot auf Do 6-7 Uhr beschränkt ist, Anwohner und Parkscheibe mit max 2h (auch in dieser Zeit) freigegeben sind, was bringt uns dann diese Schildsäule?

Wäre da eine fehlerhafte Wiedergabe der Situation möglich?

grüße
lipi

Ja, das liegt nahe. Da stimmt wohl was nicht.

Ein Halteverbot kann zwar mit Zusatzschild auf bestimmte Uhrzeiten beschränkt werden. Klar.

Aber es kann nicht gleichzeitig das Parken nur mit einer Einschränkung erlauben (also Anwohner oder Parkscheibe).

Eins ist ein Verbot, eins wäre ein Gebot.

MfG
duck313

Ja, die Schilderung ist schon richtig.

Es ist so das Menschen mit Bewohnerausweis auch ohne Parkscheibe parken dürfen.
Leute ohne Bewohnerausweis dürfen nur mit einer Parkscheibe (2h) parken.
Ich wüsste nur gerne ob unter dem (auf der Abbildung) oberen „absoluten Halteverbot“ auch noch ein Zusatzzeichen angebracht sein müsste, das zeigt dass man bei Nicht-Besitz eines Bewohnerausweises eine Parkscheibe zum parken benötigt…

hi,

da gibt es vermutlich noch andere Meinungen. :smile:
Es wird oft und gern so beschildert, richtig ist es deswegen aber nicht.

das Zusatzzeichen für eine Parkscheibe, wie Duck es schon schrieb, hat bei einem Halteverbot nix zu suchen. Daher bleibt, wenn überhaupt: abs. Halteverbot Donnerstag von 6 bis 7 Uhr.
Darauf wollte ich aber nicht mal hinaus, die Beschränkung auf diese eine Stunde (war es innerhalb dieser?) reicht ja schon ohne sich totbegründen zu müssen.

Was natürlich sein könnte: Halteverbotszone?

grüße
lipi

Nein es ist keine Parkverbotszone.
Und ich habe den Strafzettel auch nicht bekommen weil ich am Donnerstag zwischen 6:00 - 7:00 geparkt habe, sondern weil ich ohne Parkscheibe geparkt habe :confused:

Hallo,
an welchem Tag hast du denn dort geparkt?? War es ein Donnerstag?

Gruß Walter VB

Weiß zwar nicht was das für eine Rolle spielt, aber es war ein Mittwoch :3