Hallo,
einen holländischen Strafzettel wegen Falschparkens, gegen den ich Einspruch eingelegt habe, würde ich persönlich auf keinen Fall bezahlen. Der Einspruch bedeutet ja gerade, dass ich nicht zahlen möchte und erfordert die Entscheidung einer höheren Instanz.
In der Vergangenheit war es so, dass zwischen Holland und Deutschland ein Rechtshilfeabkommen bestand, das bezog sich aber m.W. nur auf größere Sachen, nicht für Parkverstöße. Früher haben die Holländer die Fahrzeughalter direkt angeschrieben (an die deutsche Adresse), weil sie die Daten von der deutschen Verbindungsbehörde der Polizei bekommen haben. Sie haben zeitweise auch Parkverstöße rigoros verfolgt und oft auch mit Hilfe der deutschen Staatsanwaltschaft ihre Anzeigen verteilt und die Gelder eingetrieben.
Inzwischen gibt es eine EU-weite Regelung, die m.W. schon in Kraft ist oder demnächst in Kraft tritt. Danach werden in Deutschland nur Bußgelder ab 75 Euro
für andere EU-Länder eingetrieben, aber das auch nur, wenn die für Deutsche Staatsbürger geltenden Regelungen angewendet worden sind bzw angewendet werden können.
Da bei einem Parkverstoß in Deutschland auch der Halter verantwortlich gemacht werden kann, geht das hier dann auch aus Holland durch, aber eben nur über 75 Euro. Man will damit die Masse etwas eindämmen. Nun kann man natürlich einen Parkverstoß seitens der Holl. Behörde auch hochjubeln bis auf 75 Euro, wenn man Einsprüche nicht bearbeitet und immer wieder neue Gebühren aufschlägt, ich weiß nicht, welche Methoden die Holländer sich einfallen lassen.
Fazit: Die genaue Rechtslage kenne ich im Moment auch nicht, aber wie dem auch sei, ich würde einen Parkverstoß in Holland nicht bezahlen, wenn er zu Unrecht besteht (Zeugen?) und Einspruch eingelegt wurde.
Nach deutschem Recht besteht bei Einspruch zunächst keine Zahlungspflicht, sondern erst nach Entscheidung über den Einspruch.