Strafzettel trotz Parkticket

Moin,

angenommen man parkt auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, löst dort ein Ticket und platziert es wie immer gefordert gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Trotzdem bekommt man paar Tage später Post vom Ordnungsamt, man habe ohne Ticket geparkt und solle 15€ bezahlen. Wegen „fehlendem Ordnungswahn“ oder warum auch immer ist der Beklagte aber noch im Besitz des Tickets.

Wie ist zu verfahren? Hat ein Einspruch Sinn? Oder bezeugen die Ordnungshüter sich wieder so gegenseitig, dass es keinen Sinn hat? Gibt es „Präzedenzfälle“? Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, fragt dann jemand nach Plausibilität? Denn auf dem Ticket steht ja eine „Löszeit“. Es ist ja imho plausibler, dass das Ordnungsamt das Ticket übersieht, als dass jemand ein Ticket löst und danach wegwirft.

Danke für eure Einschätzungen oder fundierten Beurteilungen, jeder wie er kann, wenn er will… :wink:

Cheers Topper

Hallo.

Wie ist zu verfahren? Hat ein Einspruch Sinn?

Ein Einspruch ist im Verwarnungsgeldverfahren nicht möglich.
Grundsätzlich hast Du aber sehr gute Karten. Ich würde nicht zahlen, die Sicht der Dinge schriftlich erklären und anhand einer Kopie des Parkscheins belegen. Wenn Du noch einen Zeugen hast, um so besser.

Die Behörde prüft dann erneut und wird wohl das Verfahren einstellen.

Gruß Crack

Hi

Es kommt darauf an in welcher Stadt das war .
In Koblenz hat ein Einspruch kein Sinn , das habe ich schon X mal probiert obwohl ich laut anfragen bei Rechtsberatern zu 100 % im Recht war.

Denen in Koblenz fällt dann immer etwas anderes ein , weshalb man zahlen soll .
z.b. Parkticket auf der falschen Strassenseite gezogen, Hängerkupplung steht über die Parkmarkierung heraus , Reifen steht auf der Parkmarkierung oder das Auto stände länger da und man hätte ein zweites Parkticket gezogen usw usw

ob es Sinn macht gegen 15,- Euro anzugehen , in Koblenz macht es keinen Sinn :frowning:

gruss

Toni

Hi,

in unserer Kleinstadt mit einem recht dienstleistungsorientierten Rathaus würde ich damit einfach zum Ordnungsamt gehen, den Parkschein vorlegen und das Missverständnis erklären. Damit wäre die Sache dann mit ziemlicher Sicherheit erledigt.

Viele Grüße
Karin

Tach,

hast du evtl. die die bezahlte Zeit überschritten? Dann kriegt man auch so ein Schreiben. Passen Parkzettelzeit und die vermerkte Zeit auf dem Verwahnbogen?

Nur ein vorsorglicher Hinweis…

Haelge

Hallo
ich habe das auch mal probiert…
Stand wirklich nur kurz in so einer Zone und wurde prompt aufgeschrieben…

Ein freundlicher Parknachbar überliess mir dann seinen Parkschein mit passender Uhrzeit…

Und so dachte ich dann, aus der Nummer rauszukommen…

Beim Amt sagte man mir allerdings:

Die Pol-Hiwis haben Erfassungsgeräte, mit denen auch Bilder gemacht werden - ich solle nun noch mal ganz genau nachdenken, ob ich wirklich einen Parkschein deutlich erkennbar ausgelegt habe…

Wenn ich nämlich nun behaupte, ich hätte, das Bild aber das Gegenteil zeigt, dann könnte es größere Probleme geben, als 15 Euro…

Meine Einschätzung dazu lautet also: Du hast zum Zeitpunkt des Aufschreibens keinen gültigen Parkschein ausgelegt!

Gruß

Hummel

Danke, aber das Parkticket wurde für den ganzen Tag gelöst. Die kostenpflichtge Zeit endet 20:00 Uhr. Bis dahin wurde also gelöst. Gegen viertel neun wurde das Kfz dann vom Parkplatz bewegt, was aber ja irrelevant ist.

Cheers Topper

Moin,

das kann ausgeschlossen werden. Die Person hat ordnungsgemäß ein Ticket gelöst, es wurde von keiner 3. Person erworben ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe und platziert. Dort ist extra eine Klammer, sodass es auch nicht hinter einen Scheibenwischer verschwunden sein konnte.

Man hofft doch sehr, dass es Beweisfotos gibt. Denn die müssen das Ticket zeigen.

Es ist auch gar nicht die Frage, ob ein gültiges Ticket hinter der Scheibe sichtbar platziert war, sondern ob es Sinn hat, den Strafzettel zu reklamieren. Denn die Person kann ja nicht beweisen, dass das Ticket dort hing. Genauso wenig kann es das Ordnungsamt. Denn man kann nix beweisen, was nicht war. Die Frage ist, wenn keine Fotos existieren: bezeugen sich die Ordnungsbeamten gegenseitig und ist das dann gewichtiger, als die Tatsache, dass die Person das gültige Ticket noch hat und bestimmt nicht das Ticket löst und dann aufhebt, ohne es entsprechend zu platzieren.

Cheers Topper

Meine Einschätzung dazu lautet also: Du hast zum Zeitpunkt des
Aufschreibens keinen gültigen Parkschein ausgelegt!

Vermuten kannst Du vieles.
Man darf aber durchaus auch davon ausgehen das ein Parkschein übersehen werden kann. Außerdem gibt es keine Vorschrift die besagt wo genau der Parkschein zu liegen hat, er muss nur von außen gut lesbar sein - das darf also sogar in der Heckablage sein. Und dann müsste der Beamte [oder Pol-Hiwi :smile:] auch Fotos vom kompletten Innerraum gemacht haben damit diese Beweiskraft haben.

Gruß Crack

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Hallo

Wenn ich nämlich nun behaupte, ich hätte, das Bild aber das
Gegenteil zeigt, dann könnte es größere Probleme geben, als 15
Euro…

Die da wären? Willst du damit sagen das falsche Angaben als Beschuldigter (sofern man nicht noch andere Rechte verletzt) strafbewehrt sind?

Grüße,
.L

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Moin,

danke für eure Antworten. Die gingen ja sehr weit auseinander… :smile:

Das Verfahren wurde übrigens nach Einsenden einer Kopie des Parktickets eingestellt.
Und: Es gibt die Möglichkeit, gegen Ordnungswidrigkeiten Widerspruch einzulegen. Der Vordruck dazu ist auf dem 1. Anschreiben hintendrauf.

Also: Danke!

Cheers Topper