Strafzettel wegen einer Roten Ampel

Ich hab da mal eine Frage:

Man fährt an einer Kreuzung noch schnell mit über Gelb.

Das Problem der Hintermann…die Polizei.

Natürlich wird man angehalten und man bekommt gesagt das man über Rot gefahren ist.

3 Punkte und ca 100€.

Nun sagt der Polizist (war alleine er hätte seine Stopuhr nicht angehabt.

Kann man nun Widerspruch einlegen ?

Bzw den beigelegten Bogen mit den Argumenten „keine Stopuhr an, Polizist war alleine somit kein weiterer Zeuge“ ausfüllen?

Hoffe jemand kann da Helfen?!

Lieben Gruß

peter

Hallo Peter,

Hoffe jemand kann da Helfen?!

Wenn der Widerspruch nichts einbringt,bleibt wohl nur der Weg
zum Fachanwalt.

LG Bollfried

Hallo,

Man fährt an einer Kreuzung noch schnell mit über Gelb.
Das Problem der Hintermann…die Polizei.

Nee, das Problem ist hier wohl eher die StVO ;o)

Natürlich wird man angehalten und man bekommt gesagt das man über Rot gefahren ist.
3 Punkte und ca 100€.
Nun sagt der Polizist (war alleine

Ändert das etwas an den Tatsachen?

er hätte seine Stopuhr nicht angehabt.

Gneua deswegen sind es vielleicht auch nur 3 Punkte und 100€. Das zusätzliche Fahrverbot gibt es erst ab 1 Sekunde.

Kann man nun Widerspruch einlegen ?

Ja, kann man. Ist aber manchmal wie Lotto spielen. Eine chance hat man damit auf jeden Fall.

Bzw den beigelegten Bogen mit den Argumenten „keine Stopuhr an, Polizist war alleine somit kein weiterer Zeuge“ ausfüllen?

Die Stoppuhr ist hier auch nicht notwendig. Entweder es war rot oder nicht. Im Zweifel wird es darauf ankommen, wem mehr geglaubt würde.

Zunächst kann sich da jeder selbst helfen, indem er die StVO kennt und sich daran hält. Kleiner Auszug aus der StVO: Gelb ordnet an: " Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Wer also bei gelb noch „schnell“ drüberfährt, hat auch schon etwas falsch gemacht. Und ob man dann beim schnell drüberfahren ständig die Ampel statt den Verkehrsraum vor sich im Blick hatte? Möglicherweise hat man das Übersehen. Würde dann aber an der Tat nichts ändern. Wenn man dann noch schon öfter auffällig geworden ist, könnte die eigene Glaubwürdigkeit bei Aussage gegen Aussage eben die sein, die als weniger hoch eingeschätzt werden. Dann kommt vielleicht noch dazu, wie schnell die auf rot umschaltet, und wie schnell man selbst unterwegs war.
Wenn der Führerschein in Gefahr ist, dann sollte man vorsichtshalber zu einem Anwalt gehen, bevor man irgendwo leichtfertige Aussagen macht, die die eigene Darstellung des Sachverhaltes irgendwie unglaubwürdig erscheinen lassen oder gar das Gegenteil beweisen.

Grüße

Das Problem der Hintermann…die Polizei.

Natürlich wird man angehalten und man bekommt gesagt das man
über Rot gefahren ist.

3 Punkte und ca 100€.

Das kostet der einfache Rotlichtverstoß, also bei Überfahren der roten Ampel vor Ablauf der 1s-Frist.
(Wobei es eigentlich doch 90€ plus 23,50€ Verwaltungsgebühr sind?)

Kann man nun Widerspruch einlegen ?

Man kann, ob man sollte, weiß ich nicht.

Bzw den beigelegten Bogen mit den Argumenten „keine Stopuhr
an, Polizist war alleine somit kein weiterer Zeuge“ ausfüllen?

Stoppuhr ist nicht relevant, da kein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.

Falls man vor den Richter zieht, kommt es nicht auf die Anzahl der Zeugen an. Es kommt darauf an, wem der Richter glaubt.

Ansätze für eine Verteidigung könnten darin liegen, dass der beobachtende Polizist auf Grund der Sichtverhältnisse (Abstand zum Vordermann, tiefstehende Sonne,…) gar nicht genau hätte sehen können, ob die Ampel bei Rot oder Gelb durchfahren wurde.

Guten Tag,
Der Anwalt wird erst mal kassieren und dann sagen, ein Widerspruch bringt nix.

Freu Dich darüber, dass es nur ein „kleiner“ Rotlichtverstoß ist.

Wie heisst es so nett: Zahlen bringt Frieden :wink:)