Dennoch möchte ich Widerspruch einlegen, weil Parkscheibenpflicht ab 8 Uhr - 16 Uhr galt und Höchstparkdauer als 2h ausgewiesen waren. Ich hatte vergessen die Parkscheibe hinzustellen kam aber um 9:35 wieder. Demnach habe ich nicht gegen eine Höchstparkdauer vertossen. Habe den Strafzettel noch nicht erhalten. Wie sehr ihr das? Hab ich da Widerspruchsrecht?
bedeutet du musst ab 8 Uhr eine Parkscheibe haben.
wiedersprechen kann man immer, nur die Erfolgsaussichten sind je nach begründung mal besser mal schlechter. Wenn man in deinen Fall einen Sachbearbeiter mit Verständnis und einen guten Tag hat, kann sein, dass du um die Strafzahlung herum kommst.
du könntest der vollständigkeit halber erwähnen, dass es da durchaus zu zusätzlichen kosten kommen kann.
stimmt hätte ich machen sollen
Dankeschön für die Antworten. Bin mal gespannt wie hoch die Verwarnung sein wird.
Nein.
Denn der Vorwurf wird lauten " Parkscheibe nicht gut sichtbar ausgelegt "
Das ist gleichbedeutend mit „Parkzeit falsch eingestellt“ oder „Parkzeit überschritten“.
Du brauchst innerhalb der Zeit eine Parkscheibe und darfst dann bis zu 2 Std. parken.
Zeit wurde vom Kontrolleur festgehalten, nur fand er keine ausgelegte/eingestellte Parkscheibe vor.
Also vergiss es, zahle das Verwarngeld und gut ist es.
Der Einspruch würde kostenpflichtig abgewiesen.
MfG
duck313
Also musst du zahlen. Punkt.
Ich freue mich auf den Tag an dem zum ersten Mal jemand den Autos ohne Parkscheibe auf dem privaten Supermarktparkplatz hier ein Ticket gibt oder sie abschleppen lässt. „Abzocke“, „Da kaufe ich nie mehr ein!“ wird es dann heissen. Dabei stehen seit Jahren überall Schilder mit einer Parkscheibe und „90 min“. Daneben noch der Satz „Bitte nutzen sie ihre Parkscheibe“. An der Einfahrt zum Parkplatz steht nochmal ein Schild auf dem es genau erklärt ist. Von 100 Autos halten sich vielleicht 5 daran.
Ja, das Recht hat er (selbstverständlich).
Genau. Es wird nur nichts bei rumkommen.
Hallo!
Um 9:35 Uhr kannst Du die Parkzeit von 2 Stunden seit 8:00 Uhr nicht überschritten haben. Deine Logik ist zwar nachvollziehbar, aber löcherig. Der Zeitpunkt des Verlassens des Parkplatzes (9:35 Uhr) ist vermutlich nirgends gerichtsfest dokumentiert. Außerdem konnte der Mensch vom Ordnungsamt, der Dein Auto nach 8:00 Uhr ohne Parkscheibe sah, nur genau diesen Sachverhalt feststellen. Also musst Du zahlen.
Ja natürlich. Wäre aber aussichtslos und für Dich kostentreibend.
Zahlungsfrist nicht verschlafen. Sofort bezahlen.
So etwas kostet bei uns in Mecklenburg 8 € (wenn ich mich richtig an mein letztes Ticket vor einigen Jahren erinnere), aber auch in Gegenden mit nicht so moderaten Tarifen würde man an Widerspruch bei derartigem Pippikram nicht einmal denken. Schon gar nicht in so einem eindeutigen Fall.
Gruß
Wolfgang
Aber es geht euch darum, dass die kundenparkplätze nicht von anderen genutzt/ missbraucht werden. Daher ja 90 min also eine realistische Einkaufszeit. Aber in meinem Fall konnte ja kein Missbrauch stattfinden,weil ich ja nachgewiesenermaßen VOR den 2 h Höchstparkdauer da war.
Ich zahle Finde aber den Strafzettel erst ab 10 Uhr gerechtfertigt
Aber du hast deine Parkscheibe nicht benutzt um dies dem Sherriff nachzuweisen. Also musst du zahlen. Sieh es ein: DU hast einen Fehler gemacht, nicht der der dich aufgeschreiben hat.
Du standest als nicht seit dem Vortag um 13 Uhr dort und kannst das beweisen.
Und kannst beweisen, dass du um 9.35 Uhr weggefahren bist?
Ohne Parkscheibe kann man alles möglich behaupten und ist trotzdem dort schon drei Tage gestanden.
Gruß,
Max
aber ja doch. er könnte das fahrzeug am abend vorher abgestellt haben.