Hallo zusammen!
Vielleicht könnt ihr mir bei meiner verkehrsrechtlichen Fragestellung behilflich sein.
Man stelle sich folgenden fiktiven Sachverhalt vor:
Inmitten eines Wohngebiets einer deutschen Großstadt befindet sich eine Kreuzung. Hier treffen vier Straßen aufeinander. In meiner Frage geht es um eine dieser vier Straßen. Diese weißt vier besonders zu erwähnende Merkmale auf:
-
Es handelt sich um eine Spielstraße, beschildert mit Zeichen 325.1 (ob oder in wie weit dies rechtlich im Rahmen meiner Frage eine Rolle spielen kann, weiß ich als juristischer Laie gegenwärtig leider nicht).
-
Zudem handelt es sich um eine Sackgasse (d.h. Zu- und Abfahrt zur besagten Straße kann nur über die Mündung zur bereits genannten Kreuzung erfolgen).
-
In dieser Straße befinden sich mehrere öffentliche (und meistens mit parkenden Autos versehenen) Autoparkplätze sowie die Zufahrten zu einigen Tiefgaragen, die zu den in der Straße befindlichen Wohnhäusern gehören.
-
Die Straße ist baulich relativ eng gestaltet.
Man nehme nun an, dass ein bekannter Paketzustelldienst im Anfangsbereich dieser Straße, also nahe der Kreuzung, eine neue Filiale eröffnet.
Man nehme ferner an, dass sich seit Filialeröffnung folgendes Szenario täglich (!) wiederholt:
In einem Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 18:30 fährt ein LKW, der sich aufgrund seiner gelben Lackierung und seines schwarzen Logos eines Blasinstruments sehr deutlich dem Paketzustelldienst zuordnen lässt, in die besagte Straße ein. Mangels Parkmöglichkeit (LKW zu groß) hält er direkt vor der Filiale. Zweck des Halts ist das Ent- und Beladen einiger mit Paketen bestückten Rollcontainer von und zur Filiale. Das Umladen wird vom (vermutlich immer gleichen) Fahrer des LKW durchgeführt.
Problem bei der Sache sei nun, dass durch dieses Vorgehen die gesamte Straße blockiert wird. Es ist für die gesamte Haltedauer nicht und für niemanden möglich, mit dem Auto in die Straße herein oder aus ihr heraus zu fahren. Haltedauer des LKW ist je nach „Auftragslage“ in einem günstigen Fall 10 Minuten, in einem ungünstigeren Fall mehr als eine halbe Stunde. Sehr ungünstig, wenn man beispielsweise kurz vor 18 Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Arbeit in die in besagter Straße befindliche Wohnung gelangen müsste und dann einige Minuten später mit dem Auto einen weiteren Termin wahrnehmen müsste.
Freundlich darauf angesprochen, reagiert der Fahrer deutlich gereizt, spricht ungefragt in der „Du“-Form und macht - wenn auch in gebrochenem Deutsch - unmissverständlich klar, dass ihm dies ziemlich sch***egal sei.
Wird ein anderer Mitarbeiter in der Filiale selbst auf den Missstand angesprochen, so entgegnet dieser in folgender Reihenfolge:
a) „Wo soll er denn sonst parken?“
b) „Ich werde es dem Fahrer sagen.“
c) „Schreiben Sie doch einen Beschwerdebrief nach Bonn“ (vermutlich Sitz des Zustelldienstes)
Zu a):
Dies wäre ja zum einen wahrscheinlich kaum das Problem derer, die mit dem Auto in die Straße ein- oder herausfahren müssten. Zum anderen könnte der Fahrer des LKW sein Fahrzeug allerdings außerhalb der engen Sackgasse und Spielstraße, also auf einer der anderen drei Straßen, die an die Kreuzung angeschlossen sind, abstellen. Er müsste zwar seine Rollcontainer einige wenige Meter weiter zur Filiale schieben und er dürfte streng genommen auch hier nicht parken, jedoch würde er den Verkehr nicht so sehr behindern, weil man aufgrund der größeren Straßenbreite an ihm vorbei fahren könnte.
Zu b):
Der Hinweis mit der unter a) genannten Möglichkeit, eine der drei anderen und breiteren Straßen zum Halten zu nutzen, wird vom Fahrer des LKW nicht in Betracht gezogen.
Zu c):
Naja, wäre es wirklich realistisch davon auszugehen, dass dies irgendetwas ändern würde? Schließlich wurde offensichtlich bereits bei der Planung der Filiale die umgebende Infrastruktur großzügig ignoriert.
Wie könnte man sich dagegen zur Wehr setzen, allabendlich eingeparkt zu werden?
Danke für alle Hinweis!
Viele Grüße
Tomm
P.S. Ich bin mir relativ sicher, dass meine Anfrage und meine oben eigens fett gedruckte Frage einige Kommentare herbeiführen könnten, nach dem Motto „Man soll sich nicht so anstellen“, „Der Fahrer macht auch nur seinen Job“ und „Es handelt sich ohnehin schlimmstenfalls um etwas mehr als eine halbe Stunde Wartezeit“ usw.
Jedoch sollte man sich vorstellen, man selbst sei es gewohnt, sich nach Feierabend mit dem Auto zu einem mehr oder weniger wichtigen Termin zu begeben. Sei es der Stammtisch, der Sportverein, der/die LebensgefährtIn oder irgendein Geschäftskunde. Und plötzlich wird man aufgrund irgendeiner Geschäftseröffnung regelmäßig zugeparkt.